Oe24/Insider berichtet aktuell, dass nur zehn Tage vor der Veröffentlichung des Ibiza-Videos ein Haupttäter mit gefälschtem Führerschein in eine Polizeikontrolle geriet.
Wien. Alles war bereits geplant, die Mitarbeiter der Süddeutschen Zeitung und des deutschen Nachrichtenmagazins Der Spiegel hatten schon ihre Fragen zu den Aussagen im Ibiza-Video für den damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus getippt. Die Vorbereitungen für einen der größten politischen Skandale der II. Republik waren zehn Tage vor dem 17. Mai 2019 so gut wie beendet.
In dieser heißen Phase rasselte einer der Haupttäter des Ibiza-Krimis in Wien in eine Verkehrskontrolle: Der Mittäter, der auch direkt in der Finca auf Ibiza beim Dreh des Videos am 23. Juli 2017 anwesend war, stand laut Bericht der Polizeibeamten „unter Suchtmittelbeeinträchtigung“.
Investigativplattform kommt an die brisante Anzeige
Leak. Und der mittlerweile untergetauchte Tatverdächtige hätte sich auch mit einem gefälschten slowenischen Führerschein ausgewiesen. Die Polizei schickte die Strafanzeige am 21. Mai 2019 an die Staatsanwaltschaft weiter, wie jetzt von der Investigativplattform EU-Infothek.com aufgedeckt worden ist.
Nach § 224 a des Strafgesetzbuchs droht für den Besitz eines gefälschten Führerscheins ein Jahr Haft.
14 Tage »Schonfrist«, bis Strafanzeige bei der Justiz war
Flucht. Etwas auffällig: Zwischen der Anhaltung durch die Verkehrspolizei und der Anzeige bei der Justiz vergingen nicht weniger als 14 Tage. Und in diesen zwei Wochen konnte der Ibiza-Video-Mittäter noch in Freiheit und von der Justiz unbehelligt die Veröffentlichung des Films mitorganisieren sowie anschließend ins Ausland flüchten. „Schon mehrmals fiel bei diesem Ibiza-Fall auf, dass Verbindungen zu hochrangigen Mitarbeitern in der Exekutive von Mittätern und ihrem Umfeld bei sichergestellten Handy-Chats genannt werden“, fordert ein Nachrichtendienstmitarbeiter „ein Aufräumen“ bei möglichen Mitwissern und Unterstützern im Ministerium.
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