Kommentar von Dr.Dr. Heinz-Dietmar Schimanko
Nach dem Ibiza-Video hat Hessenthaler sich auch in dem mit ihm im Gefängnis geführten Interview als Schauspieler betätigt (siehe Artikel EU-Infothek vom 04.04.2022: Julian Hessenthaler direkt aus dem Gefängnis in St. Pölten: Das unfassbare Interview auf Puls 24 TV).
So gesehen war das Volkstheater ein geeigneter Ort für die Fortsetzung seiner Darbietung. Ein idealer Ort für erfundene Erzählungen. Der Qualität nach war es aber eine Schmierenkomödie.
Daran mitgewirkt hat gleich zu Beginn ein Vorstandsmitglied von „Reporter ohne Grenzen“. So schlecht ist es also um die Objektivität des österreichischen Journalismus bestellt.
Die Verurteilungen und deren Grundlage
An sich ist eine gerichtlich abgetane strafbare Handlung nicht zu thematisieren. Aber Hessenthaler macht seine Verurteilung wegen Drogenhandels und wegen Fälschung einer öffentlichen Urkunde und Gebrauch und Weitergabe einer gefälschten öffentlichen Urkunde selbst immer wieder zum Thema. So am 20. April 2023 in einer Veranstaltung im Wiener Volkstheater, wo er wieder einmal als politischer Märtyrer präsentiert wurde, der auf Grund einer Verschwörung von bestimmten Befürwortern der damaligen Koalition von ÖVP und FPÖ zu Unrecht am 30. März 2022 vom Landesgericht St. Pölten wegen Drogenhandels – seit 16. Dezember 2022 rechtskräftig – verurteilt worden sei, um an ihm Rache zu üben für die am 17. Mai 2019 erfolgte Veröffentlichung von Ausschnitten aus dem Ibiza-Video, die eine Staatskrise ausgelöst und zur Beendigung dieser Koalition geführt hat. Er und die Leute, die solche Inszenierungen organisieren, finden Unbedarfte und Naive, die ihn hofieren und diesen unrichtigen Narrativ glauben, wie auch die Fragerunde dieser Veranstaltung zeigte. Manche wollen ihn glauben, weil er gegen ihre politischen Gegner gerichtet ist.
Allein die Fakten sprechen gegen Hessenthaler. Nicht nur der Umstand, dass er vor dem Urteil des Landesgericht St. Pölten bereits einmal wegen Drogenbesitz verurteilt worden war, worauf auch nur deshalb Bezug zu nehmen ist, weil das ein bedeutender Umstand ist, der einen wesentlichen sachlichen Zusammenhang mit dem Narrativ von Hessenthaler selbst aufweist, seine damit thematisierte zweite Verurteilung sei nicht richtig. Gegen ihn wurde aus Anlass des Ibiza-Videos umfangreich ermittelt. Die Ermittlungen der Sicherheitsbehörden waren aber bald auszuweiten vom ursprünglichen Gegenstand der Entstehung des Ibiza-Videos und der Veröffentlichung von Teilen davon auf andere Bereiche. Aus einer größeren Anzahl von unabhängig voneinander abgelegten Aussagen unbefangener Zeuginnen und Zeugen, die über die Jahre mit Hessenthaler in verschiedenen Zusammenhängen zu tun hatten, ergeben sich ein krimineller Bezug und ein starker Drogenbezug von Hessenthaler, als Konsument und auch als Händler. Ein Teil der Straftaten, die nach der sich daraus ergebenden Verdachtslage bestehen soll, wäre bereits verjährt gewesen, so dass soweit keine Anklage erfolgte. Aber bestimmte Fakten waren noch nicht verjährt, so dass die Staatsanwaltschaft Wien deshalb vor dem Landesgericht St. Pölten gegen Hessenthaler Anklage mit dem Vorwurf der Begehung von Straftaten nach dem Suchtmittelgesetz und von Urkundendelikten nach dem Strafgesetzbuch erhoben hat.
Keine manipulierten Ermittlungen
Eine der Schutzbehauptungen von Hessenthaler lautete, dass die Belastungszeugen von Prof. Gert Schmidt beeinflusst seien. Dabei bezog Hessenthaler sich darauf, dass ein Belastungszeuge zuvor im Zuge der Ibiza-Recherchen Geld für Informationen erhalten hatte. Auf Grund der Anzeige Hessenthalers Anwalt Eisenberg wurde von der Staatsanwaltschaft Wien gegen Prof. Gert Schmidt ein Ermittlungsverfahren geführt wegen des Verdachts, er habe zum Nachteil des Hessenthaler Verleumdungen und Beweismittelfälschungen begangen sowie Personen zur falschen Beweisaussage angestiftet. Da sich dabei ergab, dass dieser Verdacht unrichtig ist, hat die Staatsanwaltschaft schließlich dieses Ermittlungsverfahren eingestellt. Der dagegen von Hessenthaler eingelegte Fortsetzungsantrag wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien rechtskräftig abgewiesen. Auch ein weiteres von der Staatsanwaltschaft Wien gegen Prof. Schmidt geführtes Ermittlungsverfahren, das wegen der Behauptung der Manipulation der Ermittlungen zum Ibiza-Video geführt worden war, und zwar wegen eines Verdachts der falschen Beweisaussage, wurde letztlich eingestellt, weil sich dessen Unschuld ergeben hatte.
In dem vor dem Landesgericht St. Pölten durchgeführten Strafverfahren gegen Hessenthaler wurde auch diese Schutzbehauptung ordnungsgemäß geprüft. Das Oberlandesgericht Wien stellte im April 2021 fest, die Behauptung, dass Gelder an den Belastungszeugen ausbezahlt worden seien, damit dieser Hessenthaler belaste, „überzeugt nicht im Geringsten“. In einer weiteren im Dezember 2021 ergangenen Entscheidung stellte das Oberlandesgericht Wien fest, dass Info-Honorarzahlungen keinen Einfluss auf das Aussageverhalten des Belastungszeugen haben (zu Details dieser Entscheidungen siehe Artikel EU-Infothek vom 04.04.2022: Julian Hessenthaler direkt aus dem Gefängnis in St. Pölten: Das unfassbare Interview auf Puls 24 TV).
Nach dem Beweisverfahren wurde Hessenthaler vom Landesgericht St. Pölten mit Urteil vom 30. März 2022 wegen Drogenhandels und wegen Fälschung einer öffentlichen Urkunde und Gebrauch und Weitergabe einer gefälschten öffentlichen Urkunde zu einer Gefängnisstrafe mit der Dauer von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hat dieses Urteil überprüft und am 27. September 2022 bestätigt (dazu „Beschluss des OGH zu 14 Os 63/22d, mit dem in der Strafsache gegen *H.* die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen wurde“, EU-Infothek 04.11.2022). Die Reduzierung des Strafausmaßes hat das Oberlandesgericht Wien am 16. Dezember 2022 abgelehnt (dazu „Ibiza-Gate: Urteil gegen Julian Hessenthaler ist rechtskräftig. Er bleibt in Haft“, EU-Infothek 16.12.2022). Wegen des Ibiza-Videos wurde Hessenthaler nicht angeklagt, weil er nach seiner Festnahme in Berlin nur unter der Bedingung nach Österreich ausgeliefert worden war, dass eine solche Anklage unterbleibt.
Die Propagandamaschinerie
Soweit die Fakten. Aber im Volkstheater wurde wieder gezeigt, wie sehr man die Fakten einseitig und irreführend unvollständig und mit nebulosen Anschuldigungen gegen die Justiz darstellen kann, um die öffentliche Meinung zu manipulieren. Darin sind Mirfakhrai, Hessenthaler & Co. geübt, haben sie doch mit der am 17. Mai 2019 erfolgten Veröffentlichung einiger kurzer, aus dem Gesamtzusammenhang gerissener Ausschnitte aus dem Ibiza-Video einen gänzlich falschen Eindruck erweckt, der sich erst rund zwei Jahre später korrigieren ließ, nachdem die Kriminalpolizei das gesamte Ibiza-Video in einer Wohnung in Wiener Neustadt gefunden hatte. Die Meinung mancher Menschen haben sie damit aber nachhaltig manipuliert, weil viele Menschen oberflächlich sind und sich nicht eingehender mit Angelegenheiten befassen und oft von einem ersten Eindruck leiten lassen, den zu korrigieren sie später nicht mehr geneigt sind.
Im Volkstheater wurde Hessenthaler als Mann vorgestellt, „der Österreich nachhaltig verändert hat.“ Ungewollt redlich erscheint diese Apostrophierung, wenn unerwähnt bleibt, ob diese Veränderung zum Guten oder vielmehr zum Schlechten war. Die Mitteilung, dass nach der im Eilverfahren zwischen Mag. Johann Gudenus und Anwalt Mirfakhrai im Jänner 2020 ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs die Herstellung des Ibiza-Video rechtswidrig war, weil sie so erfolgte, dass unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine atypische Gesprächssituation inszeniert wurde („Ibiza-Video: OGH bestätigt, dass die Herstellung des Ibiza-Videos rechtswidrig war“, EU-Infothek 06.03.2020) bleibt man auch an diesem Abend schuldig. Ebenso die Erwähnung, dass Hessenthaler bei dieser üblen Falle mit der Herstellung des Ibiza-Videos nur als Gehilfe des Anwalt Mirfakhrai tätig war. Man möchte eben Hessenthaler als angeblichen Helden hochstilisieren und dabei den Umstand verschweigen, dass er kriminell ist und auch mit der Inszenierung des Ibiza-Videos und dessen Anbahnung gegen die Rechtsordnung verstoßen hat.
Kein Investigativjournalismus
Das Vorstandsmitglied von „Reporter ohne Grenzen“ hat mit Hessenthalers Aktion sein Postulat nach mehr „Einschleichjournalismus“ verwirklicht gesehen, oder das zumindest behauptet. Das ist schon vom Ansatz her falsch, weil Hessenthaler nicht als agent provocateur agiert hat, also keine gegebene Situation heimlich beobachtet und auch nicht einen Vorgang oder eine Verhaltensweise recherchiert hat, indem er sich als Beteiligter (z.B. Kunde, Interessent) ausgegeben hat, um einen bestimmten vermuteten Missstand aufzudecken, sondern weil er erst eine künstliche Gesprächssituation inszeniert hat, in der er und die als vermeintliche Oligarchin mitwirkende Schauspielerin ohne irgendeinen Verdacht (erfolglos) versucht haben, irgendwelche kompromittierenden Äußerungen zu provozieren, um die Bild- und Tonaufnahmen davon gewinnbringend veräußern zu können. Daher ist es auch falsch, dass der Moderator behauptet hat, Hessenthaler sei jemand, der „etwas recherchiert hat“. Seine parteipolitische Ausrichtung hat das Vorstandsmitglied aber gleich zu erkennen gegeben, wenn es Hessenthaler überschwänglich dafür gedankt hat, dass „die Republik keinen Kanzler Kurz, keinen Innenminister Kickl und andere mehr aushalten muss“. Dann hat es allen Ernstes die Zuhörerinnen und Zuhörer dazu aufgerufen, sich für die „Rehabilitierung Hessenthalers“ zu engagieren. Etwas, das als Ding der Unmöglichkeit erscheint. Denn rehabilitieren kann man nur jemanden, er zu Unrecht verurteilt wurde. Vorstellbar ist für mich auch, dass man vorsätzlich auf eine wahrheitswidrige Rehabilitierung abzielt, indem man Hessenthalers kriminelle Handlungen letztlich doch wieder vertuschen möchte.
Als Moderator getarnter Komplize
Der Moderator selbst ist kein Unbeteiligter, sondern insofern involviert, als Hessenthaler ihm bereits im Jahr 2018 das Ibiza-Video gezeigt hatte. Demnach mußte er auch im Mai 2019 wissen, dass die Sequenzen aus dem Ibiza Video irreführend unvollständig sind, und damit wesentliche Teile des Ibiza-Videos verschwiegen wurden. Insbesondere jene, in denen H.-C. Strache und Johann Gudenus klargestellt haben, dass sie nichts Rechtswidriges machen, und wiederholt rechtswidrige Zusagen, welche die vermeintliche Oligarchin und Hessenthaler als ihr angeblicher Begleiter von ihnen erlangen wollten, ablehnten, und mitgeteilt haben, dass sie nur in Übereinstimmung mit ihrem Parteiprogramm handeln und keine Gegenleistung für Parteispenden gewähren, und dass das Parteiprogramm nicht nach Spendern ausgerichtet wird, sondern Menschen der FPÖ spenden, weil ihnen das Parteiprogramm gefällt, und auch deutlich gemacht haben, dass sie eine Privatisierung der österreichischen Wasserquellen ablehnen, sondern nur die Beteiligung eines Privaten bei der Vermarktung abgefüllten Wassers vorstellbar sei, dies allerdings bei verstaatlichten Strukturen, und dass sie bei einer Übernahme der Kronen Zeitung durch die „Oligarchin“ nichts anderes erwarten würden, als eine korrekte Berichterstattung über sich und ihre Partei. Soviel zur Redlichkeit des Moderators, der sich damit zum Komplizen gemacht hat.
Völlige Unkenntnis gab der Moderator zu erkennen, wenn er meinte, ein Drogenhandel Hessenthalers lasse sich „forensisch nicht belegen“. Denn auch Zeugenbeweis ist ein forensischer Beweis. Wenn er darauf Bezug nimmt, dass keine Drogen, also kein Kokain gefunden wurde, so ist das nicht verwunderlich, weil Hessenthaler beim Drogenhandel nicht auf frischer Tat ertappt wurde, so dass das betreffende Kokain eben gehandelt, also weitergegeben wurde.
Aus der im April 2021 ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien ergibt sich unter anderem, dass keine Gelder der Novomatic an einen Belastungszeugen geflossen sind. Der Moderator behauptete hingegen unverdrossen, dass der Belastungszeuge von der Novomatic finanziert worden sei.
Hessenthaler „zartfühlend“
Hessenthaler gab an, er habe „ausreichend Zeit zur Planung“ gehabt. Er wandte die Masche an, mit seinen Sympathisantinnen und Sympathisanten eine Verbindung auf der emotionalen Ebene herzustellen, indem er angab, dass die Zeit vor der Veröffentlichung aus dem Ibiza-Video für ihn belastend gewesen sei, er dann den Tag der geplanten Veröffentlichung „nervös erwartet“ habe, und der Tag der Veröffentlichung für ihn befreiend gewesen sei. Aus dem Ibiza-Ermittlungsakt ergibt sich freilich, dass Hessenthaler nach Herstellung des Ibiza-Videos vor allem eine Sorge hatte: Dafür einen Käufer zu finden, der ausreichend liquid ist.
Hessenthaler heuchlerisch
Eine Art Mitleidsmasche wendete Hessenthaler auch an, als er sich reuig gab, indem er behauptete, dass es im leid tue, dass er Leute ohne deren Wissen in die Herstellung oder Verwertung des Ibiza-Videos involviert habe. Auch hier ergibt sich aus dem Ibiza-Ermittlungsakt ein ganz anderes Bild. Demnach geben Personen an, von ihm bedrängt und ausgenützt worden zu sein. So etwa Peter S., der für ihn für einen Hungerlohn, von dem er auch noch den Flug bezahlen musste, einen Koffer mit technischem Überwachungs- und Aufzeichnungsmaterial nach Ibiza brachte, oder Alfred K., der für ihn später diesen Koffer verwahrte, worin sich dann auch ein gefälschter Ausweis befand, als die Polizei bei ihm – einem an sich unauffälligen und ordentlichen IT-Fachmann – eine Hausdurchsuchung durchführte, und der für ihn mehr als Gefälligkeit die Überarbeitung der Tonspur des Ibiza-Videos vornahm. Die Darstellung Hessenthalers erweist sich damit als heuchlerisch.
Klagsdrohung gegen die Republik Österreich
Obwohl sie Mittäterin ist, lamentierte Hessenthaler allen Ernstes, dass die Schauspielerin, welche bei der Ibiza-Falle die Oligarchin, bzw. Oligarchen-Nichte mimte, noch immer strafrechtlich verfolgt wird, und dass gegen sie auch öffentlich gefahndet wurde. Zutreffend ist, dass das Oberlandesgericht Wien später entschieden hat, dass es unverhältnismäßig ist, dass bei der Fahndung ein Lichtbild von ihr veröffentlicht wurde. Aber diese Strafverfolgung an sich ist einwandfrei. Diese feine Differenzierung wird natürlich unterschlagen. Lächerlich wird es meines Erachtens, wenn Hessenthaler angibt, er erwäge eine Urheberrechtsklage, weil das Bundeskriminalamt bei der Fahndung ein angeblich von ihm hergestelltes Lichtbild von der „Oligarchin“ verwendet habe. Denn eine solche Lichtbildverwendung ist ohne Zustimmung des Fotografen zulässig (§ 41 UrhG), wie Hessenthaler bekannt sein müsste, zumal er sich mit einer größeren Anzahl an Anwälten umgibt.
Aufrechte Vertuschungsstrategie und vorgetäuschtes Motiv
Hintermänner der Ibiza-Falle stellt Hessenthaler in Abrede. Er bestätigt zumindest, dass Anwalt Mirfakhrai der Financier für Planung, Durchführung und Ausführung des Ibiza-Videos ist.
Er behauptet, Anlass für das Ibiza-Video sei Material des ehemaligen Personenschützers des H.-C. Strache, Oliver R. gewesen, kann aber daraus keine konkreten Verdachtsmomente ableiten. In der Tat ist dieses Material sehr dubios. In seiner polizeilichen Vernehmung hat Oliver R. darüber hinaus angegeben, dass er dieses Material nur zur Eigensicherung für den Fall, dass die FPÖ ihm kündigt, deponiert habe, aber nicht zur Verwendung gegen H.-C. Strache. Er habe auch keinen Auftrag gegeben, ihn abzusichern. Damit ist die Behauptung von Mirfakhrai widerlegt, er habe für das Ibiza-Video Geld verlangt, um Oliver R. abzusichern.
Zu seiner beruflichen Tätigkeit, bzw. einem legalen Teil davon gab Hessenthaler an, er sei Sicherheitsberater. Seine Angaben dazu blieben wage, der Beschreibung nach ergibt sich eine Tätigkeit als Privatermittler. Er gestand auf jeden Fall zu, keine österreichische Detektivkonzession zu haben, die für die Ausübung des Detektivberufs in Österreich erforderlich ist.
Seinen Verfolgern selbst ausgeliefert?!
Seine Verhaftung in Berlin am 10. Dezember 2020 beschrieb er theatralisierend wiederum zum Zweck, sich als Märtyrer zu stilisieren. Er habe bereits am Vortag der Verhaftung eine Observationstätigkeit wahrgenommen, wobei er die observierenden Polizisten als auffällig beschrieb. Das ist völlig unglaubwürdig, weil er sich dann sofort abgesetzt und ein neues Versteck gesucht hätte, hatte er sich doch lange seiner Festnahme durch Flucht entzogen. Die Verhaftung erfolgte erst rund 20 Monate nach der Veröffentlichung aus dem Ibiza-Video.
„Eine breite Bandbreite an Leuten wollte ihr Talent an mir ausprobieren“, gab Hessenthaler an. Es habe „diverse private Seiten“ gegeben, „sogenannte journalistische Seiten“, „Behördenseiten“ und „andere Seiten, die ich bis heute nicht zuordnen kann“, gab sich Hessenthaler als gejagtes Opfer. Ein Unschuldslamm eben. Besonders originell ist seine Darstellung, er sei nicht auf der Flucht gewesen, sondern habe sich „bedeckt gehalten“, und sei zu dem Schluss gekommen, dass es in der Situation besser sei, „nicht zu entweichen“. Das ist natürlich glatter Unsinn. Denn er hielt sich über längere Zeit beharrlich versteckt und wurde nur durch eingehende polizeiliche Observation erwischt, weil er mit seiner Freundin, der Pornodarstellerin Svetlana R. kommunizierte. Gänzlich unglaubwürdig erscheint auch seine Darstellung, er habe nicht gewusst, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt, sondern habe nur „den Eindruck gehabt, dass es einen Haftbefehl geben könnte“. Denn Hessenthaler war vom Beginn des Ermittlungsverfahrens an durch seinen Berliner Anwalt Eisenberg und einen österreichischen Anwalt gegenüber der Staatsanwaltschaft vertreten und stand mit Eisenberg natürlich im laufenden Kontakt, der vom europäischen Haftbefehl gegen Hessenthaler wusste.
Der brave Bub und die schweren Jungs
Besonders dreist wurde es, als Hessenthaler sich über den Bierwirt mokierte, den er in Haft kennengelernt habe. Diese Begegnung beschreibt er als „nicht angenehm“ und „unappetitlich“, was mehr als impertinent erscheint. Das entspricht wohl dem Konzept, sich als „politischer Häftling“ zu gerieren und damit zu behaupten, er sei eigentlich kein Krimineller, weil er sich nach außen hin von anderen Kriminellen abgrenzt. Dem entsprechen auch seine Schilderungen aus dem Strafvollzug in St. Pölten, worin er sich über den Umstand mokiert, dass er angeblich mit Österreichern in einer Zelle war, die wegen Wiederbetätigung oder „Hassdelikten“ eingesessen seien. Einer von denen habe ihn gefragt, oder er der „Ibiza-Wichser“ sei. Dabei erzählt er auch, dass er „sorgenvoll“ gefragt worden sei, ob er im Gefängnis von Mithäftlingen bedroht oder geschlagen werde und Schutz brauche. Er möchte sich sichtlich als harmlos geben, und als jemand, der nicht ins Gefängnis hineinpasst.
Die ach so „böse“ Justiz
Dass für sein Strafverfahren das Landesgericht St. Pölten zuständig war, entspricht der Strafprozessordnung. Er versuchte natürlich, auch das zu leugnen, und St. Pölten als ungünstigen Gerichtsstand für einen Angeklagten darzustellen, was nun wirklich eine Verschwörungstheorie ist. Genauso wie die Behauptung, der zuständige Staatsanwalt habe eine „persönliche Herangehensweise“ gehabt und habe sich „möglicherweise von seinen deutschen Anwälten nicht angemessen behandelt gefühlt“, was sich auch daraus ergebe, dass er einen seiner Anwälte angezeigt hat. Ein sehr plumper Versuch, den Staatsanwalt zu diskreditieren. Denn der Anwalt Eisenberg hat sich als Hessenthalers Verteidiger besonders respektlos verhalten, Amtspersonen beflegelt und wild gewütet, indem er ohne Grundlage den ermittelnden Polizeibeamten unsachliche Motive wie politische Motivation unterstellt hat; zum Teil fiel er aber auch durch verworrene Eingaben auf (dazu in „Ibiza-Gate: Der Advokat des Detektivs‘, RA Eisenberg in Berlin, wurde bei STA Wien angezeigt“, EU-Infothek 01.12.2020). Die angemessene Reaktion darauf war die Disziplinaranzeige gegen Eisenberg. Hessenthalers Angaben sind also symptomatisch dafür, wie er die Tatsachen verdreht.
Auf die Frage, was er nach seiner Haftentlassung machen wolle, antwortete Hessenthaler kryptisch, dass er die Sache aufarbeiten wolle, weil vieles unerledigt geblieben sei. Wohl wiederum ein Teil des unrichtigen Narrativs, man habe bei den Ermittlungen einseitig milde gegen H.-C. Strache aber hart gegen ihn ermittelt. Angesichts der größeren Anzahl an Strafverfahren, denen H.-C. Strache ausgesetzt war, und die für ihn alle mit Einstellung oder Freispruch endeten, klar widerlegt.
Frech erscheint mir, wenn er das österreichische Justizsystem als im Vergleich zum deutschen als rückständig ansieht und behauptet, es gebe ein unsachliches Zusammenspiel zwischen Exekutivorganen und Justiz. Bei den österreichischen Ermittlungsbehörden sei Handlungsbedarf gegeben. Der verurteilte Kriminelle als Ratgeber – nach objektiven Maßstäben absurd. Nicht aber bei einer weitgehend pseudointellektuellen Mischpoche mit ideologischen Denkbarrieren und moralisierendem Überlegenheitsgestus, der gänzlich unberechtigt ist.
Diese Leute haben eben ein einseitiges Verständnis vom Rechtsstaat. Sie berufen sich nur dann auf Gerichtsentscheidungen, wenn sie zu ihrem Vorteil sind. Ergeben sich aus Gerichtsentscheidungen hingegen Verfehlungen von ihnen oder eines ihrer Schützlinge, so bestreiten sie „auf Teufel komm‘ raus“ deren Richtigkeit.
Wie lange noch, Hessenthaler, willst du den Staat vorführen und die Österreicher provozieren? – Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht…
Sehr gute und verständliche Zusammenfassung und ein Einblick, mit welcher Chuzpe derartige Personen aufdeckende und ehrenwerte Journalisten attackieren können. Gottseidank gibt es noch Journalisten wie Prof. Schmidt und Anwälte wie DDr. Schimanko, die sich mit Rückgrat für die gute Sache einsetzen!! Hinweis: auf Grund der bedingten Entlassung darf die Straftat nicht mehr vorgeworfen werden…ausgenommen im Zusammenhang wie DDr. Schimanko diese beschreibt, weil der Verurteilte selbst diese thematisiert.
Hessenthaler tritt an zwei weiteren Abenden im Volkstheater auf:
https://www.volkstheater.at/julian-hessenthaler/
Zunächst mit der Initiative „Saubere Hände“, die mit dem „Antikorruptionsbegehren“ kooperiert. Es ist klar, was so bezüglich Hessenthaler suggeriert wird. Beim Volksbegehren waren auch Michael Ikrath und Heinz Mayer von der Kanzlei Lansky aktiv (und sind es nach wie vor beim Thema Korruption), bei der Ramin Mirfakhrai und dessen Anwalt Richard Soyer Konzipienten waren. Gabriel Lansky ist bei Reporter ohne Grenzen aktiv, deren Präsident Fritz Hausjell bei der ersten Hessenthaler-Veranstaltung sprach.
Die dritte wird am 17.Mai stattfinden, also am Jahrestag von Ibizagate, und Hessenthaler wird darüber mit Gästen aus Politik, Medien, Justiz usw. sprechen.
Das Sujet des Volkstheaters sieht mit kleinem o zwischen V und T fast wie VT für Verschwörungstheorie aus…. ?
ah, ein Padagoge..
Hessenthaler trat gestern Abend im Museumsquartier wieder mit Hausjell auf und mit Vertreterinnen von Saubere Hände und Candles 4 Assange. Anlass ist das jetzt in Kraft tretende Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern. Wieder hiess es, dass ein Novomatic-Lobbyist Zeugen gegen Hessenthaler bezahlt hätte. Es wurde ein Narrativ geschaffen, was auch Hausjell bedauerte, der meinte, dass so wenig Journalisten ihre eigenen Geschichten immer wieder bei bewerten. So sind manche Leute auf ewig medial abgestempelt. Hausjell ist seit 2020 im Beirat bei Pilz‘ Zackzack und hat vielleicht 2 Kolumnen geschrieben, er unterstützt Pilz wegen der Medienvielfalt. Allerdings war er mit Pilz beim Extrablatt, dessen Herausgeber Verbindungen zu Stasi und GRU hatte.
Gestern hat ihm sogar der Kultursender 3 sat in der Kulturzeit eine prominente Bühne geboten.
Ich bin entsetzt .
Frau Cecily Schortmann, die Interviewerin kenne ich als eine ausgewiesen Fachfrau in Sachen Literatur, Kunst und Kultur. Wir finden sie am Roten Teppich bei der Berlinale, bei der Frankfurter bzw. Leipziger Buchmesse, führt interessante Buchbesprechungen, sie interviewt bei der Documenta in Kassel
Und dann dieses Interview:
Kein Nachhaken, geschweige Nachfragen, lässt ihn da einfach seine merkwürdigen Rechtfertigungsphantasien
durchgehen.
Woher da wohl der Druck kam, den verurteilten Herr Hessenthaler derart „bauchzupinseln“, denn dass Frau Schortmann sich freiwillig in solche Niederungen begibt,..
J. H. betont, es gebe keine Hintermänner – wer hat die 600.000 in krügerrant Münzen bezahlt?