Dienstag, 5. November 2024
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Ibiza-Gate: In dieser Haftanstalt in Berlin wartet der „Detektiv“ J.H. in Einzelhaft auf seine Auslieferung nach Österreich

Justizvollzugsanstalt Moabit, Foto: Wikipedia / Bild © A.Savin, FAL, via Wikimedia Commons

RA Eisenberg zeigte sich im Interview am 11.1.2021 im kleinen linken Medium jugendwelt.de in Berlin richtig sauer auf „Süddeutsche“ und „Spiegel“:

Die Abwesenheit jeder Solidarisierung mit ihm in Österreich, aber auch in Deutschland ist für mich frappierend. Selbst die Medien, denen er zum Scoop des Jahres verholfen hat, lassen ihn im Regen stehen. Mit der Geschichte sind Journalistenpreise gewonnen, Filme gedreht, ist ein Haufen Geld verdient worden. Ich bin ziemlich frustriert, was die deutsche Rezeption des Falles angeht.

Abgesehen von der üblichen Krawallrhetorik beurteilt RA Eisenberg die Aussichten, eine Überstellung seines Mandanten nach Österreich noch verhindern zu können, wenig optimistisch:

Zuständig sind zunächst die Generalstaatsanwältin und, wenn sie ausliefern will, das Kammergericht, was dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern entspricht. Die Justizverwaltung sollte sich da allerdings als Dienstherr und Weisungsbefugter engagieren und die politische Dimension erkennen. Berlin stünde es gut zu Gesicht, wenn es politisch Verfolgte gegenüber westlichen »Demokratien« ebenfalls schützen würde. Auch beim europäischen Haftbefehl darf und muss der ersuchte Staat überprüfen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist, wenn die Umstände Anlass dazu geben. Wir haben die Orginalaktenbestände der österreichischen Strafverfolgungsbehörden vorgelegt, aus denen sich der Fake-Charakter der Vorwürfe ergibt. Die Generalstaatsanwaltschaft müsste das überprüfen und die Auslieferung ablehnen.

Wir sehen ein Auslieferungshindernis gemäß Paragraph 6 Absatz 2 des »Gesetzes über internationale Hilfe in Strafsachen«, IRG, weil H. aus politischen Gründen verfolgt wird und seine Verteidigung aus politischen Gründen erschwert wird. Wenn das Kammergericht das anders sieht, bleibt uns nur noch, einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht zu stellen und zu hoffen, dass Karlsruhe die Auslieferung vorläufig verhindert. Denn es ist ein absolut singulärer Fall, es werden Rechtsfragen aufgeworfen, die im Zusammenhang mit dem europäischen Haftbefehl noch nie gestellt wurden. Da hier eine politische Verfolgung greifbar ist wegen der eminent politischen Anlasstat für die »Ermittlungen«, erwägt H. außerdem, einen Asylantrag zu stellen, weil ein Asylantrag und die Zuerkennung politischen Asyls ein Auslieferungshindernis sein könnten. Im Asylverfahren muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Tatsachen, die wir vortragen, umfassend prüfen. Wir haben starke Argumente.

Klingt eher resignativ. Das Kammergericht hat sich bereits klar für die Auslieferung ausgesprochen. Mehr oder weniger rechnet Eisenberg offenbar auch damit, vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern. Last Exit Asylantrag, Erfolgsaussichten gemäß erfahrenen Juristen: unter zwei Prozent.

Möglicherweise dürften bis zu einer Auslieferung des in Wien sehr begehrten „J.H.“ noch viele Monate vergehen.

Foto: J.H.

In der Öffentlichkeit sind noch nicht alle schwerwiegenden Vorwürfe gegen J.H. bekannt. Wichtige Ermittlungen laufen noch.

Ob die hier beschriebene Verteidigungsstrategie seines Berliner Anwaltes Eisenberg im Endeffekt besser als eine mögliche Kooperation mit der Wiener Staatsanwaltschaft und dem Wiener BK ist, wird die entscheidende Frage über die Zukunft des „J.H.“ sein.

Ganz sicher nicht hilfreich sind unsachliche Beschimpfungen von EU-Infothek.com.
J.H. hat jetzt, noch immer, die Chance, der Wahrheit die Ehre zu geben und sich den Vorhaltungen in Wien zu stellen.

Seine „Freunde“ unter den bedeutenden Medien in Deutschland sind ob der bekannt gewordenen Enthüllungen sicher nicht erfreut – wenn diese Medien, welche J.H. zu trauriger Berühmtheit verhalfen, über die Inhalte der späteren Enthüllungen durch EU-Infothek.com, insbesondere betreffend J.H. und seinem Umfeld, VOR der Ausstrahlung des Ibiza-Videos gewusst hätten, wäre die Ibiza-Affäre zweifelsfrei ganz anders verlaufen.

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3 Kommentare

  1. Werte Damen und Herren
    Der Skandal-Aufdecker Julian H., der die Republik Ö. gerettet hat, sitzt in EINZELHAFT in D.
    Und die, die die Republik und die Krone VERKAUFEN wollten, befinden sich noch immer in FREIHEIT!
    Ist das Gerecht?

  2. Stellen Sie sich vor: Als ich vor einiger Zeit Geldmangel hatte, wollte ich eine Bank überfallen! Sie werden es nicht glauben, ich bin immer noch frei! Und bitte erklären Sie sachlich und fundiert, wovor J.H. die Republik gerettet hat?

  3. Julian H. der Chef vom IBIZA VIDEO ist ein rechtskräftig Vorbestrafter und ganz sicher kein Waisenknabe. Völlig unverständlich ist für die Mehrheit der Österreicher, das der vorbetrafte J. H. und seine vielen Helfer von einigen Linken Medien und ihren Linken Anhängern entweder totgeschwiegen oder immer noch als Helden gefeiert werden. Dieser IBIZA VIDEO CHEF und ihre Helfern gehören umgehend vor ein österreichisches Gericht gestellt und dementsprechend verurteilt. Natürlich gilt auch bis zur einer rechtkräftigen Verurteilung für diese Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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