Die Strategie der Rechtsanwaltsarmada des Julian H. hat sich mit der Beiziehung der renommierten Kanzlei Ufer – Knauer, Prof. Dr. H.C. Wolfgang Schomburg, Berlin, welche den Fall Julian H. in Richtung Whistleblower, am liebsten auf die Ebene eines Snowden oder Assange verlagern möchten, manifestiert.
RA Prof. Dr. H.C. Wolfgang Schomburg hat als Spezialgebiete Auslieferungsverfahren und internationale Rechtshilfe in Strafsachen und ist auch eine anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet der Whistleblower etc.
Neben Schomburg beschäftigt Julian H auch nach wie vor RA Eisenberg, Berlin, und den rührigen RA Dr. Wolfgang Auer in Salzburg, aber auch RA Mag. Oliver Ertl, den Büropartner von RA Mag. Georg Bürstmayr, Justizsprecher der Grünen in Wien.
Ohne Übertreibung kann festgestellt werden, dass all diese Rechtsanwälte, welche Julian H. verteidigen, hohe Honorarsummen kosten. Dieser Aufwand wäre für einen „gewöhnlichen“, schwerer krimineller Delikte wie Rauschgifthandel etc. Beschuldigten, nicht üblich und nicht möglich.
In diesen Zusammenhang weist EU-Infothek nochmals darauf hin, dass selbstverständlich für Herrn Julian H. die Unschuldsvermutung gilt.
Die extrem hohen Rechtsanwaltskosten, welche nicht nur durch die Anzahl der beteiligten Anwälte, sondern auch durch deren besonders emsige und teilweise aggressive Verteidigungsaktionen und dutzende umfangreiche Schriftsätze auffallen, beweisen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Existenz von zahlungskräftigen Hintermännern, welche für Julian H. ein juristisches „Susi-sorglos-Paket“ finanzieren.
Julian H.‘s Rechtsanwälte, insbesondere Eisenberg und Auer, fallen auch durch besonders aggressive, für Anwälte unüblich formulierte Schriftsätze an die Gerichte und Staatsanwaltschaften auf.
Der Wiener Staatsanwalt wurde – als Beispiel – sogar in Deutschland angezeigt, weil er angeblich Julian H. ungerechtfertigt verfolge…
Auch EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt haben die Ehre wiederholte, unsinnige und durch keine Fakten geprüfte Strafanzeigen abwehren zu müssen.
Im Gegenzug, weil sich EU-Infothek derartige Anwürfe nicht mehr gefallen lässt, hat EU-Infothek bzw. Prof. Gert Schmidt bei Wiener Gerichten zwei verschiedene Einstweilige Verfügungen gegen RA Eisenberg (derzeit nicht rechtskräftig) erwirkt.
Das Ziel der Anwälte des Julian H: tausende Seiten von Zeugenaussagen und Dokumenten, welche Julian H. penibel zahlreiche Straftaten, darunter auch Verbrechen vorwerfen könnten, seien allesamt frei erfunden, die Zeugen Lügner, die investigativen Journalisten Märchenerzähler oder böse, von politischen Parteien gekaufte Verfolger des unschuldigen Julian H.
Zwischenzeitlich gibt es aufgrund einer Zeugenaussage, die ebenfalls Julian H. belastet, mehrere rechtskräftige Urteile, eines davon mit drei, das andere mit fünf Jahren Haft, alle rechtskräftig.
Weitere aktuelle Zeugenaussagen befassen sich mit bisher unbekannten schweren Vorwürfen gegen Julian H. Die Ermittlungen laufen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Den Rechtsanwälten des Julian H. ist es in Deutschland gelungen, Julian H. bei deutschen Medien und einigen deutschen Politikern als von den österreichischen Behörden Verfolgten darzustellen.
So wird auch Julian H. konsequent in den deutschen Medien fälschlicherweise als „Detektiv“ bezeichnet, obwohl er keiner ist und auch keine Konzession für eine Detektei vorweisen kann.
Es ist der Lobbying-Maschinerie der offensichtlich finanziellen Hintermänner des Julian H gelungen, die deutsche Öffentlichkeit, also Medien und auch Politiker, ebenso sehr wahrscheinlich auch den Wirecard-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag mit seinem Selbstbildnis zu täuschen.
Julian H. saß im Flugzeug von Moskau nach Wien nicht neben Mag. Johann Gudenus.
Tatsache ist, dass Julian H. sich zwar im gleichen Flieger wie Johann Gudenus am Flug von Moskau nach Wien befand, Julian H. jedoch in einer der hinteren Reihen und nicht neben Gudenus gesessen ist. Erst bei einem Toilettengang hat Mag. Gudenus Julian H. zufällig gesehen und ihn begrüßt.
Es gab auch in Moskau keinen Yachtbesuch des Mag. Johann Gudenus und Julian H. hat in der kurzen Bemerkung beim Zusammentreffen im Flugzeug lediglich gesagt, dass er „Alyona“ getroffen hatte (Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich beim Lockvogel sehr wahrscheinlich um die Cousine des Julian H.) – es war keine Rede von Beschattung des Mag. Gudenus in Moskau oder angeblicher Observierungstätigkeiten, welche Julian H. für irgendwelche anonyme Auftraggeber durchgeführt haben sollte.
Die Strategie der Anwalts- und Lobbying-Gruppe um Julian H. ist auch das vollkommene Verschweigen der Julian H. vorgeworfenen, gefährlichen Straftaten, auch Verbrechen in Zusammenhang mit organisierter (serbischer) Kriminalität.
In der Öffentlichkeit soll nur das Bild des aufrechten V-Mannes der österreichischen und deutschen Behörden dargestellt werden, welcher eben das so gefährdete Österreich von einer gefährlichen Partei und gefährlichen politischen Proponenten befreit hat.
Die Medientäuschung hat Erfolg. Es ist keine Rede mehr von den Verkaufsversuchen des Julian H. und seines Partners RA R.M., welche für das Video fünf Mio. Euro und mehr kassieren wollten.
Täuschungsversuch auch des österreichischen Bundespräsidenten und der österreichischen Öffentlichkeit:
Jenes Mail, welches Julian H. auf Vermittlung seiner ehemaligen Lebensgefährtin und eines nunmehr beim österreichischen Vizekanzler Mag. Werner Kogler im Kabinett sitzenden grünen Mitarbeiters abgesandt wurde, ist eher als erste Vorbereitungsarbeit für diese aktuell ablaufende Komödie, quasi als Absicherungs-E-Mail zu sehen. Julian H. wollte schon im Jahre 2019 den Weg für die mediale Darstellung seiner „Heldentat“ vorbereiten, und zwar in Richtung „Schaut her: ich wusste bereits 2019, dass ich verfolgt werde und um mein Leben Angst hatte.“
In Zusammenhang mit dem Mail an den Herrn Bundespräsidenten ist besonders auffällig und bemerkenswert, dass Herr Julian H. mit seinem vollen, echten Namen das Mail unterzeichnet hat, der jetzige Mitarbeiter im Kabinett des Vizekanzlers Mag. Kogler diesen vollen Namen seit Frühjahr / Sommer 20219 kannte, ebenso die Vermittlerin und ehemalige Lebensgefährtin des Julian H. und natürlich auch die Präsidentenkanzlei selbst.
Demgegenüber steht die heute fast lächerlich anmutende Situation, dass weder HC Strache noch Mag Johann Gudenus den echten Namen von Julian H. NICHT kannten und dieser ihnen nur als Julian Thaler bekannt war. Auch die Firma Konsic, München, des Julian H. war den beiden Herren nicht bekannt.
Es war der aufwändigen Recherche von EU-Infothek im Mai 2019 zuzuschreiben, Julian Thaler als Julian H. zu enttarnen und dessen Namen voll ausgeschrieben online zu stellen. Erst dann konnten österreichische und internationale Medien in die Recherche einsteigen. Es ist heute – rückblickend – zum Schmunzeln, dass einige hochrangige grüne Politiker den echten Namen, die E-Mailadresse und auch die Telefonnummer des Julian H. kannten und bis zur Verhaftung des Julian H. im Dezember 2020 telefonischen Kontakt mit ihm hatten.
In seiner Zeugenaussage beschrieb der nunmehrige Kabinettsmitarbeiter des Vizekanzlers Mag. Kogler den andauernden telefonischen Kontakt mit Julian H. so: „Ich hatte schon fast den Eindruck als wäre ich der Psychotherapeut des Julian H.“.
Um Psychotherapeut einer Person zu werden, bedarf es schon eines sehr engen Kontakts.
Mehr zu diesem speziellen Thema „E-Mail an die Präsidentenkanzlei“ und Kontakte mit ehemaliger Lebensgefährtin und grünem Kabinettsmitarbeiter in Kürze.
Es bleibt abzuwarten, ob die aktuelle Entscheidung des Kammergerichtes Berlin, Julian H. nach Österreich auszuliefern, bald umgesetzt wird oder ob es den Julian H.-Lobbyisten gelingt, ein völlig falsches Bild des angeblichen Whistleblowers medial zu schaffen und damit die Auslieferung zu verzögern.