Donnerstag, 21. November 2024
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Ibiza-Gate: Mag. Gudenus erwirkt beim LG für Zivilrechtssachen „Einstweilige Verfügung“ gegen RA Dr. XXX

Das Ibiza-Video / Bildmontage: EU-Infothek / Quelle: Spiegel, SZ / Süddeutsche Zeitung

Richter Mag. Christoph Schuhmertl verhängte am 05.09.2019 diese „Einstweilige Verfügung“:

Anhang:

3 Kommentare

  1. In der Einstweiligen Verfügung kann man ja deutlich heraus lesen,dass der iranisch stämmige Anwalt Dr. M.
    seinen Pflichten als Anwalt in keinster Weise nachgekommen ist und sich „vermutlich“ mit diesen Kriminellen,
    sprich der „russischen Schauspielerin“ und dem erheblich vorbestraften Dedektiv „Julianchen“ gemein gemacht hat..

    Fazit: so einem Anwalt müsste man die Zulassung entziehen..Man weiß ja bei diesem Anwalt nie,ob er in Zukunft weiterhin Menschen schaden wird,warum auch immer?

    • Mir ist nicht bekannt,daß der Anwalt bisher einvernommen wurde. Wäre das nicht auch aufschlußreich für die Ermittlungen.Auch ihm vertraute Personen wären zu befragen.Warum beschleicht mich das Gefühl, daß hier weniger gewollt als gekonnt wird ?
      Natürlich wäre auch interessant,welche Rolle der“Verfassungsschutz“ und somit das Innenministerium und somit der/die Innenminister/in in diesem Drama mit unbekannt vielen Akten gespielt hat !?
      Die allseitige derzeitige Kickl-Aversion wird immer deutlicher, die Scharfmacher sind aber noch im Dunkeln. Noch….

  2. Dieser Anwalt hat vorsätzlich kriminelle Handlungen gesetzt – Täuschung, Betrug, Hintergehung usw. – und damit die Pflichten eines Rechtsanwalts nicht nur verletzt, sondern gebrochen. Es ist ihm die Lizenz als Rechtsanwalt zu entziehen und der akademische Grad abzuerkennen. Menschen, die sich so verhalten, werden im allgemeinen als Verbrecher bezeichnet.

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