Donnerstag, 21. November 2024
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Ibiza-Gate: Neuste Ermittlungen betreffend Equipment für Hanfanlage bestätigen Berichte der EU-Infothek

Die Villa in Ibiza / Bildmontage: EU-Infothek

Im November 2019 sah sich Rechtsanwalt Eisenberg in Berlin als Vertreter des „Detektivs“ J.H. bemüßigt, eine Strafanzeige gegen EU-Infothek und deren Herausgeber Prof. Gert Schmidt wegen Verdachtes der Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Wien einzubringen. Im Kern seiner Strafanzeige äußerte Eisenberg den Verdacht, dass die Berichterstattung von EU-Infothek über das in Hallein (Salzburg) in einer Lagerhalle versteckte Equipment für den Betrieb eine Hanfanlage nicht den Tatsachen entspricht.

Zur Erinnerung: EU-Infothek berichtete im Herbst 2019 ausführlich über dieses Versteck mit dem Equipment für eine Hanfanlage, welche mit Hilfe diese Equipments relativ rasch in Betrieb genommen hätte werden können.

In einer von RA DDr. Schimanko ebenfalls im Herbst 2019 umfangreichen Strafanzeige gegen den „Detektiv“ und andere Personen, eingebracht bei der STA Wien, war diese Hanfanlage auch ein Thema.

EU-Infothek hat damals darauf hingewiesen, dass die Verantwortlichen planen, diese Hanfanlage aus dem Lager in Hallein an einen anderen Ort zu verbringen und deshalb rasches Einschreiten der Behörden von großer Bedeutung sei.

Aus welchem Grunde immer hatten die Behörden erst Ende 2019 vor Ort in Hallein Nachschau gehalten und fanden: nichts. Der messerscharfe Schluss dieser vergeblichen Behördennachschau: Die Berichterstattung von EU-Infothek ist falsch.

Es gab hin und wieder entsprechende „Kommentare“ über die angeblich fehlerhafte bzw. unrichtige Berichterstattung der EU-Infothek.

Aus mehreren Zeugeneinvernahmen, welche dem BK und der STA Wien vorliegen, ergibt sich eindeutig, dass der „Detektiv“ sehr wohl mit Hilfe seiner Freunde das Equipment dieser Hanfanlage in Hallein versteckt hatte. Es gab sogar Pläne, einen Bauernhof im Salzburger Land zu mieten, um diese Hanfanlage in Betrieb zu nehmen. Alle diese Zeugenaussagen kamen im Laufe des Jahres 2020 zustande, also nach der scheinbar „endgültigen“ Feststellung, dass die Hanfanlage in Hallein gar nicht versteckt war.

Wenn derartige Dinge einmal schieflaufen, werden – aufgrund der Fülle von mehreren tausend Seiten Zeugeneinvernahmen – derartige Aussagen auch von den Behörden nicht sofort als Ansporn zu neuen Ermittlungen über den Wahrheitsgehalt einer Berichterstattung genutzt, sondern versinken im Teich der Vergessenheit.

Nun kam RA Eisenberg unfreiwillig als Unterstützer der Wahrheit EU-Infothek zu Hilfe.

RA Johannes Eisenberg / Screenshot: Puls24.at

Aufgrund der Strafanzeige des RA Eisenberg ließ die Wiener STA das Faktum der versteckten Hanfanlage nochmals genau überprüfen. Erst jetzt, im Herbst 2020, wurde durch eine bis dahin nicht erfolgte Vernehmung des Halleiner Hallenbesitzers eindeutig geklärt, dass das Equipment der Hanfanlage tatsächlich in der Halle versteckt war und – kurz nach dem Bericht der EU-Infothek – von einem Herrn und eine Dame in einem Lieferwagen abtransportiert wurde. Das Verfahren gegen EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt, welches RA Eisenberg angestrengt hatte, wurde von der STA Wien eingestellt.

Übrigens: In Bezug auf Strafanzeigen des RA Eisenberger ist EU-Infothek in bester Gesellschaft: sogar die STA Wien wurde in der Vergangenheit vom eifrigen RA Eisenberg angezeigt.

An dieser Stelle sei dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss herzlich gratuliert: Der Auftritt des Rechtsanwaltes vor dem parlamentarischen U-Ausschuss, von einigen Fraktionen so sehr herbeigewünscht, wird nicht erfolgen.

Wer näheres über die Auftritte des RA Eisenberg lesen möchte, kann Berichte darüber im Spiegel finden.

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