Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Jänner 2022 dem Landesgericht St. Pölten mitgeteilt, dass er die von Julian Hessenthaler (Anwälte Dr. Oliver Scherbaum, Dr. Wolfgang Auer) eingebrachte Grundrechtsbeschwerde zurückweist.
Die Anwälte des Julian Hessenthaler haben gegen den Beschluss des OLG Wien vom 22.12.2022 – bitte lesen Sie dazu den Bericht der EU-Infothek vom 10.01.2022: https://www.eu-infothek.com/ibiza-gate-julian-hessenthaler-drohen-bis-zu-15-jahre-haft-oberlandesgericht-wien-bestaetigte-am-22-12-2021-erneut-ablehnung-seines-enthaftungsantrages/ – eine „Grundrechtsbeschwerde“ beim Obersten Gerichtshof in Wien eingebracht (zu 19 Bs 329/21b) .
Der „Oberste“ hat rasch entschieden und den Antrag zurückgewiesen.
Die nächste Hauptverhandlung – eventuell bereits mit Urteil – gegen Julian Hessenthaler findet im Landesgericht St. Pölten am 16.02.2022 statt.
Hessenthalerkritische postings werden gnadenlos zensuriert im STANDARD
Wird da Frau Krisper nicht traurig sein !?? Eh scho wissen: die Frau „geht ma am Oasch“ – Krisper ist gemeint !
Irgendwie erinnert das an die unsägliche Personenkommittierung des Mehrfachmörders Jack U. , vertreten durch Jelinek,Grass,Huemer,Kolleritsch,Pluhar et al…. !! Unglaubliche Solidarisierung , unfassbar für jemanden mit normalem Rechtsempfinden .