Mittwoch, 6. November 2024
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Ibiza-Gate: ÖVP-Mail-Affäre im Sommer 2019: Heute Prozess am Landesgericht für Strafsachen Wien

ÖVP-Pressekonferenz am 17.06.2019, Bild © Reuters, Leonhard Föger / Landesgericht für Strafsachen Wien, Bild © justiz.gv.at

Als der im Sommer 2019 noch weitgehendst unbekannte Informant R.K. (richtiger Name der Redaktion bekannt) zwei Mails, angeblich von Sebastian Kurz und Gernot Blümel verfasst, auch EU-Infothek angeboten hatte, blieben diese Mails – vorerst – der Öffentlichkeit nicht zugänglich. EU-Infothek hat die scheinbar bedeutende Information, wonach die beiden Herren bereits Anfang 2018 vom Ibiza-Video Kenntnis gehabt hätten, und damit der Verdacht im Raume stand, die politische Sprengkraft des „Ibiza-Videos“ gezielt eingesetzt oder zumindest davon gewusst zu haben, NICHT veröffentlicht.

Sebastian Kurz, Bild © Parlamentsdirektion, PHOTO SIMONIS / Mag. Gernot Blümel, MBA, Bild © BKA, Andy Wenzel

EU-Infothek schrieb, um die Echtheit der beiden Mails zu überprüfen, exakt jene zwei in den Mails genannten persönlichen Email-Adressen von Kurz und Blümel an und ersuchte um Stellungnahme, ob diese, gleichzeitig in Textteilen den Herren Kurz und Blümel bekannt gegebenen Mailfragmente, tatsächlich original und richtig sind.

Wohlgemerkt: Es wurde nicht die ÖVP-Pressestelle, sondern die in den Mails angegebenen, „älteren“ E-Mail-Adressen der beiden ÖVP/Türkis-Chefs angeschrieben.

Was dann passierte, hat sich zwischenzeitlich zu einem spannenden Politthriller, mit nunmehr einem jungen Angeklagten, entwickelt.

Es meldete sich zeitnah die ÖVP-Pressestelle und bestritt vehement die Echtheit dieser beiden Mails.

Allerdings: die beiden E-Mail-Adressen erreichten ihre Ansprechpartner, zumindest die Pressestelle der ÖVP.

Später wurde dann mehrfach geäußert, dass es sich um Mail-Adressen gehandelt habe, welche seit geraumer Zeit nicht mehr in Verwendung stehen.

Dieses interessante Detail änderte nichts an der Tatsache, dass die Empfänger die beiden Mails als Fälschungen erklärten.

Damit wäre die Angelegenheit für EU-Infothek erledigt gewesen: es handelt sich eben um fake-mails, die Empfänger bestreiten deren Echtheit. Ende der Story.

Nach dem Wochenende, am darauffolgenden Montag, wurde der Herausgeber der EU-Infothek, Prof. Gert Schmidt, zu einer Zeugeneinvernahme, das Thema „angebliche ÖVP-Mails“ betreffend, von der „Soko Tape“ geladen.

In etwa zur gleichen Zeit gab die ÖVP völlig überraschend eine große Pressekonferenz, welche die beiden von EU-Infothek an Sebastian Kurz und Gernot Blümel zwecks Überprüfung auf deren Echtheit übermittelte Emails zum Inhalt hatte.

Sebastian Kurz, Gernot Blümel und die damaligen ÖVP-Pressesprecher bedankten sich ausdrücklich – auch schriftlich – über die korrekte Vorgangsweise der EU-Infothek, welche die für die Öffentlichkeit sehr spannenden, unechten, Emails eben nicht online stellte, sondern zuerst, mit gebührender journalistischer Sorgfalt, die Betroffenen schriftlich um Stellungnahme ersucht hatte.

Parallel veröffentlichte nun die ÖVP-Pressestelle die von EU-Infothek an Sebastian Kurz und Gernot Blümel übermittelten Mail-Informationen und machte damit von sich aus das Thema „Fake-Mails“ zu einer landesweiten medialen Angelegenheit mit verschiedenen „Glaubensrichtungen“: Ein Teil der Bürger hielt die Mails für echt, ein anderer Teil für Fälschungen. Da nutzen dann auch vorgelegte Gutachten, die bestätigen sollen, dass es sich um gefälschte Mails handelte, wenig bis gar nichts.

Auch EU-Infothek hat mehrere IT-Spezialisten gebeten, die Mails auf deren Echtheit zu überprüfen: Das Ergebnis war in keinem Falle klar, stets war „alles möglich“.

Nachdem die ÖVP, pardon, die „Türkisen“, selbst den Sachverhalt und auch die Mails öffentlich gemacht haben, hat EU-Infothek ebenfalls berichtet – aber erst dann, also nach der Bekanntgabe durch die Betroffenen Sebastian Kurz und Gernot Blümel.

Noch während der ÖVP-Pressekonferenz wurde die Zeugeneinvernahme von Prof. Gert Schmidt über das „ÖVP-Mailthema“ beendet.

Zu diesem Zeitpunkt war EU-Infothek nicht bekannt, dass der „Informant“ mehrere Personen und Medien mit diesen Mailkopien angesprochen hatte.

Der Informant verwies immer wieder auf das große Interesse, welches nach der Pressekonferenz an seiner Person und an den Mails bestehen würde und zeigte auch „Original-SMS“ und „Original-WhatsApp“-Nachrichten von sehr bekannten medialen Persönlichkeiten, welche an ihn gerichtet waren und ihn aufforderten, zu Interviews z. B. im ORF etc., zu kommen.

Wie wir heute wissen, waren auch diese SMS-Nachrichten nicht echt.

Nach Beendigung der Zeugeneinvernahme wurde der EU-Infothek-Herausgeber von den Beamten der „Soko Tape“ noch rasch gefragt, ob er „diesen Mann kenne“, wobei das Foto des „Informanten“, sichtbar am Schreibtisch, mit einem umfangreicheren Aktenkonvolut gelegen ist.

Nun war für EU-Infothek klar: hier handelt es sich nicht um einen „Informanten“, sondern um einen „alten Bekannten des BKA“, was unschwer aus der Fülle des Aktes ersichtlich war. Auch ein Datum, weit vor der Zeit der ersten Kontaktaufnahme des Informanten mit EU-Infothek konnte erspäht werden.

Um der zeugenschaftlichen Pflicht zur Wahrheit zu entsprechen und das Foto als „Kontaktperson“ zu bestätigen, wurde nach diesem kurzem, sichtbaren Vorfall klar, dass es sich beim angeblichen „Informanten“ um einen bekannten „Kunden“ der Behörden handelt. Deshalb wurden den Beamten der SOKO anschließend, in einem „ergänzenden Gespräch“, auch sachdienliche Hinweise gegeben.

Die daraufhin weitergeführten Ermittlungen der SOKO – es gab diese in Bezug auf den „Informanten“ bereits seit einiger Zeit – brachten viel Neues und spannende, auch für den Beschuldigten sehr unangenehme Erkenntnisse.

Weshalb es diese Ermittlungen gegen den „Informanten“ bereits wenige Tage nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos – also lange, bevor das Thema mit den angeblichen ÖVP-Mails bekannt war, gab, hat einen banalen Grund: Der Informant selbst hat sich sofort schriftlich nach Veröffentlichung des Videos an die Staatsanwaltschaft Wien gewandt, mit Hinweisen auf seinen echten Namen und Telefonnummer, und angegeben, dass dieser Herr (also er selbst) über mehrere verschiedene Videos bzw. eine Kopie des großen Videos verfügen würde und auch in Ibiza war.

Es gibt noch weitere Facetten in diesem aufsehenerregenden Fall, welche EU-Infothek nicht veröffentlicht, um den weiteren Lebensweg des Beschuldigten nicht zu erschweren.

Dazu gibt es die österreichische Justiz, der erste Strafprozess findet am 8. Jänner 2020 im Landesgericht für Strafsachen in Wien statt.

Das Gericht wird entscheiden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Bitte lesen Sie hier nachstehend alle ausführlichen auf EU-Infothek erschienenen Berichte zu diesem Thema.

Ein Kommentar vorhanden

  1. In dieser Ibiza-Intrigenstory liegt offensichtlich noch weitaus mehr begraben als die Öffentlichkeit überhaupt ahnt bzw. gar nicht wahrhaben will und daran sind mit Sicherheit mehr politische Figuren beteiligt
    Dazu benötigte es ein Opfer, besonders aus einer Partei, deren geradlinige Politikführung schon gar nicht paßt, um eine Partei total zum Verschwinden zu bringen.
    Es scheint so, dass man aus Richtung des Hinterhaltes, sich bemüht, nichts an die Oberfläche kommen zu lassen, alles unternimmt zu verwischen, weil damit die ganze Lügenburg zusammenbrechen würde und bis dato die so unschuldigst gemimten, aber tatsächlich verantwortlichen Persönlichkeiten aus dem Dunkel ans Licht bringen würde und das Lügennetz zerstört. Das darf keineswegs geschehen, so meinen die Drahtzieher des Ibiza Videos.
    Wenn die bereits tätige Aufklärungsarbeiten nun plötzlich versickern, da die neue Regierung steht, sollte einem klar werden, dass nun ein Politiker absichtlich zum Opfer gemacht wird und die Intriganten ungeschoren davonkommen.

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