Mittwoch, 13. November 2024
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Ibiza-Gate: Studie zur unfreiwilligen Beibringung und folgenschwerer medizinischer Symptomatik von KO-Tropfen

Das Ibiza-Video / Bildmontage: EU-Infothek / Quelle: Spiegel, SZ / Süddeutsche Zeitung

EU-Infothek wurde anonym ein von privater Seite in Auftrag gegebenes Gutachten, verfasst Mitte Juni 2019 von einem österreichischen, renommierten kriminaltechnischen Privatinstitut, zugespielt.

Die Frage, ob in Ibiza bei der Erstellung des Videos mit HC Strache und Johann Gudenus in den Hauptrollen bewusstseinsverändernde Substanzen, oder nur Alkohol und möglicherweise Rauschgift eingesetzt wurde, ist vom Zeitpunkt des Bekanntwerdens bis heute eines der zentralsten und auch wichtigsten Themen.

Gewiss kommt es den beiden unfreiwilligen Darstellern zu Gute, wenn die Behauptung im Raum steht oder gar bewiesen werden würde, dass verbotene Substanzen geheim verabreicht wurden, um das Bewusstsein und das Verhalten zu verändern und damit die zurecht empörenden Aussagen in ein anderes Licht stellen würden. Der heutige Bericht von EU-Infothek darf ausschließlich als Bericht über das anonym übermittelte Gutachten und nicht etwa als erklärende, entschuldigende Darstellung gewertet werden.

Dieses Thema muss allerdings auch, fairerweise, aus dem Blickwinkel eines Beobachtenden gesehen werden: Die ganze aufwendige Ibiza Aktion ist, vom Resultat her gesehen, als verbale Ton-Falle zu verstehen, einwandfrei ist das Ziel des aufwändig gestalteten Videos nicht das Herzeigen von sexuellem Verhalten oder anderen persönlichen, nicht vertretbaren Handlungen der Zielpersonen, sondern sind die gesamten sieben Stunden auf die bekannten Äußerungen des HC Strache und Johann Gudenus aufgebaut.

Es würde jeder Logik entbehren, den großen Aufwand – mit Lockvogel, Anwaltsgesprächen, technischen Vorbereitungen usw. – ohne Gewissheit, dass das Ziel, nämlich ungehörige Äußerungen der beiden Herren in Bild und Ton zu bekommen, von vorneherein sichergestellt ist. Es kann mit logischer Konsequenz nicht angenommen werden, dass die kriminellen Veranstalter dieser Video-Produktion genau das wichtigste Resultat der verwerflichen Aktion dem reinen Zufall überlassen würden.

Die im Gutachten aufgezeigten Wirkungen von sogenannten KO-Tropfen, insbesondere von GBH, GBL und BDO, sind – und das sei ausdrücklich nochmals erwähnt – eine Möglichkeit das ohne Zweifel extreme Verhalten der beiden Personen – und nur dieser beiden – im Video zu erklären.

Bitte lesen Sie die Expertise, welche in dem der EU-Infothek zugespielten Gutachten (das kriminaltechnische Institut ist der Redaktion bekannt) auszugsweise zu den Möglichkeiten der Einflussnahme dieser chemischen Mittel aus kriminaltechnischer Sicht und Erfahrung erstellt wurde.

Das vorliegende Gutachten enthält auch Präzedenzfälle, Hinweise auf Literatur und Begriffsdefinitionen.

Bei dieser Gelegenheit sei darauf verwiesen, dass EU-Infothek zwischenzeitlich einen ähnlichen Fall, allerdings ohne politischen, sondern nur mit privatem Hintergrund kennt, wo durch verdeckte kompromittierende Videoaufnahmen ein Erpressungsversuch vorgenommen wurde. Zumindest einer der Mittäter und Organisatoren stammt aus dem gleichen Kreis, wie jene, welche das Ibiza Video produziert haben.

Auszug aus dem Gutachten:

Einleitung

In den letzten Jahren wurde eine zunehmende Zahl von Verbrechen durchgeführt, die unter den Oberbegriff DFC und/oder DFSC fallen. DFC steht für Drugs Facilitated Crime und DFSC respektive DFSA steht für Drug Facilitated Sexual Crime, respektive Drug Facilitated Assault. Für einen Täter besteht ein berechtigtes Interesse, das Opfer willfährig zu machen. Dazu ist der Einsatz von Neurotransmittern wie beispielsweise GHB, GBL und BDO zweckmäßig. Das Einsatzgebiet ist riesengroß – die Verwendung umschließt Vergewaltigung und andere sexuelle Handlungen, Überfälle, Raubüberfälle, Erpressung sowie die vorsätzliche initiierte Verhaltensveränderung von Menschen zum Zweck der Erstellung kompromittierender Fotos oder Videos. DFC sind kriminelle Handlungen, wobei durch die Verabreichung einer Substanz an eine Person erreicht werden soll, diese bezüglich ihrer Manipulationsfähigkeit, Urteilsfähigkeit und Wahrnehmung zu beeinträchtige. In DFCs verwendete Substanzen können den Bewusstseinsgrad, den Bewusstseinszustand, das Urteilsvermögen und das Erinnerungsvermögen des Opfers verändern. In diesem Zustand sind die Opfer besonders verwundbar und nicht mehr in der Lage, Dinge, die sie normalerweise mit ihrem Hausverstand erkennen würden, und mit nicht beeinträchtigtem Urteilsvermögen abwehren würden, zu verhindern. Die Symptomatik nach Verabreichung dieser Substanzen ist der einer schweren Alkoholintoxikation so ähnlich, um nicht zu sagen ident, dass die Opfer zumeist gar nicht erkennen, dass sie Opfer geworden sind und somit auch keine Anzeige erstatten. Selbst wenn der Täter die Stoffe nicht so exakt dosiert, dass sie die gewünschte Wirkung erzielen, kommt es bei einer zu hohen Dosierung primär zu Schläfrigkeit, Erbrechen, Bewusstlosigkeit, was wiederum vom Opfer zumeist als Alkoholintoxikation gedeutet wird und es zu keiner Anzeige kommt. Da in solchen Fällen so gut wie immer auch Alkohol im Spiel ist, ist es auch für die Polizei naheliegend, dass das Opfer eher betrunken war, als dass es unter Drogen gesetzt wurde. Derartige Verbrechen werden also äußerst selten angezeigt, es gibt also eine enorme Dunkelziffer. Etwas anderes ist es bei den DSFAs (Drug Facilitated Sexual Assault), weil hier das Opfer nach dem Erwachen häufig aufgrund der Schmerzen, Verletzungen und der Spurenbilder sehr wohl im Nachhinein erkennt, dass unfreiwillige sexuelle Handlungen stattgefunden haben. Selbst wenn aber Opfer den Verdacht haben, dass KO-Tropfen verwendet wurden, um sie handlungsunfähig zu machen, ist der konkrete analytische Nachweis sehr schwierig, weil bei der Verwendung von GHB, GBL und BDO diese Substanzen sehr rasch abgebaut werden und zumeist bei Einlieferung des Opfers ins Spital bereits weder im Harn, noch im Blut nachweisbar sind und überdies das in den Spitälern verwendete Drogenscreening diese Substanzen nicht erkennt.

Verbrechen, die mithilfe von GHB und/oder GBL und /oder BDO durchgeführt werden, wurden in der Vergangenheit bis heute in einem immer größeren Ausmaß begangen. Dabei ist für den oder die Täter vorteilhaft, dass die Substanzen leicht und problemlos erhältlich sind, geringe Kosten verursachen und die Gefahr wegen eines solchen Verbrechens verurteilt zu werden aufgrund der aufwändigen Analytik, die in Spitälern nicht durchgeführt werden kann, minimal ist. Hinzu kommt noch, dass die Nebenwirkungen denen von Alkoholmissbrauch so ähnlich sind, dass die Opfer in den meisten Fällen gar nicht mitbekommen, dass sie zu Opfern geworden sind. Die Erinnerungslücken, die durch diese Substanzen entstehen sind gleichfalls dazu angetan, dass die Dunkelziffer extrem groß ist und es sehr wenige Fälle gibt, die tatsächlich angeklagt werden und noch viel weniger, die, aus den oben angeführten Gründen, zu einer Verurteilung führen.

Inszeniert man ein Verbrechen, bei dem es darauf ankommt, dass die beteiligten Personen möglichst öffentlichkeitswirksame und schädigende Bemerkungen von sich geben, ist es zweckmäßig, für eine maximale Beeinflussung der Personen zu sorgen, dies ist einerseits durch eine sehr gezielte Gesprächsführung möglich (Erstellen eines Skript mit ganz konkreten Inhalten) und andererseits durch Beeinflussung der Personen hinsichtlich ihrer Manipulationsfähigkeit und Verringerung ihrer Urteilsfähigkeit, dies ist durch den Mischkonsum von Substanzen wesentlich besser erreichbar.

Definition KO-Tropfen

Der Terminus KO-Tropfen ist kein chemischer Begriff, sondern bezieht sich auf die Wirkung, nämlich das Knock-out. Es kommen also hunderte, chemisch unterschiedliche Substanzen in Betracht, die verwendet werden können. Da diese Problemstellungen äußerst kompliziert sind, gibt es bereits internationale Kongresse und Zusammenarbeit zur Entwicklung von Richtlinien. Vom 23. bis 25. März 2011 hat UNODC ein Treffen internationaler Sachverständiger in der UNODC-Zentrale in Wien organisiert, um entsprechende Richtlinien zu entwickeln – mit dem Ziel, kriminelle Handlungen unter Verabreichung von Drogen zu identifizieren und Richtlinien für die forensische Analyse zu entwickeln.

Die gegenständliche Arbeit bezieht sich lediglich auf einen kleinen Ausschnitt, nämlich auf die drei Neurotransmitter GHB, GBL und BDO.

Verfügbarkeit

GHB

GHB steht für Gammahydroxybuttersäure und wird auch als liquid ecstasy oder flüssiges Ecstasy bezeichnet, obwohl es chemisch ein völlig anderer Stoff ist als Ecstasy und auch die erzielte Wirkung eine gänzlich andere ist. GHB wird auch im menschlichen Körper selbst gebildet, allerdings nur in minimalen Mengen und hat Neurotransmitterfunktion im Gehirn.

GHB unterliegt in Österreich dem Suchtmittelgesetz, was naturgemäß und absichtsgemäß den Erhalt dieser Substanz erschwert.

GBL

Ist ein Precursor von GHB, das heißt, GHB kann mit einem bescheidenen Aufwand und ohne große chemische Kenntnisse aus GBL hergestellt werden. GBL ist eine im Alltag vielfach verwendete Substanz, die z.B. in Nagellackentfernern ohne Aceton, aber auch in vielen anderen Alltagsmaterialien vorkommt, frei verkäuflich und billig im Handel erhältlich ist und zur Herstellung von GHB verwendet werden kann. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, seine Verfügbarkeit dadurch zu erschweren, dass es dem Suchtmittelgesetz, sondern dem Neue-Psychoaktive-Subsatnzen-Gesetz, was bedeutet, dass es problemlos und auch in beliebig großen Mengen beschafft werden kann, dass aber sehr wohl die Aufbewahrung und Verabreichung mit Strafe bedroht ist. Eine Herstellung von GHB aus GBL ist zudem auch nicht erforderlich, da GBL im Körper sehr rasch in GHB umgewandelt wird, also direkt als Droge verwendet werden kann.

GBL ist eine Basischemikalie bei der industriellen Herstellung von Farben und Lacken. GBL wird zunehmend unter der Bezeichnung new liquid als  Rauschdroge verwendet. Es kommt in Ampullenform in den Handel und kann so bequem in Getränke missbräuchlich eingegossen werden. Bei Getränken mit Eigengeschmack ist es kaum wahrnehmbar. Bei Verwendung als Rauschdroge ist eine Einzeldosis von 1-3 ml, oral, üblich.

BDO

Wird gleichfalls im Körper ganz rasch in GHB umgewandelt, sodass es auch direkt als Droge verwendet werden kann.

Dosierung und physiologische Wirkung

Der heikelste Schritt in der Verwendung für kriminelle Zwecke besteht in der exakten Dosierung, die noch schwieriger wird, wenn es um die Synergien von zwei Stoffen geht, also beispielsweise um gleichzeitige Verwendung von GBL und Alkohol respektive von GHB und Alkohol.

Wir befinden uns hier in einer Stoffgruppe von Neurotransmittern. Erwünschte Wirkungen sind vor allem die bei weitem bessere Manipulierbarkeit des Opfers sowie die Verringerung der Urteilsfähigkeit und die zunehmende sexuelle Erregung des Opfers, die mit gleichzeitiger Manipulierbarkeit und verringerter Urteilsfähigkeit einhergeht.

Überschreitet man die Menge, bei der die erwünschten Wirkungen auftreten, kann es zu Übelkeit, Erbrechen und sogar zur Bewusstlosigkeit kommen. Dies ist aber für die Verwendung im Verbrechensfall auch nicht besonders problematisch, da das Opfer zumeist sich selbst die Schuld gibt, und diese Wirkungen mit dem fast immer Hand in Hand gehenden Alkoholkonsum in Verbindung bringt.

Nach der oralen Zuführung von GHB; GBL oder DBO kommt es innerhalb von 10 bis 15 min zur Wirkungsentfaltung, diese kann bis zu 7 Stunden anhalten. Bei einer Dosierung von 0,5 g kommt es zur Entspannung, Angsthemmung und Enthemmung. Bei einer Dosierung von 1 g zu euphorischen Effekten, bei einer Dosierung von 2-3 g zum tiefen Schlaf. Bei höheren Dosen (ab ca. 1,5 g) kommt es zum Verlust der Bewegungskontrolle und zu nicht einschätzbarer Wirkungsstärke, speziell gemeinsam mit Alkohol.

Nachweis

Der Nachweis von Substanzen ist schwierig und aufwändig, das Zeitfenster, innerhalb dessen der Nachweis in Blut und Harn möglich ist, ist sehr klein und endet häufig bereits bevor das Opfer im Spital eingeliefert wird. Bei dem klassischen Drogenscreening in den Spitälern ist GHB, GBL und BDO nicht tiefgefroren, in eine spezielle Untersuchungsanstalt geschickt, wo dann mittels Radioimmunassay ein Vortest durchgeführt wird, der dann mittels Flüssigkeitschromatografie und/oder Gaschromatografie/Massenspektrometrie verifiziert und quantifiziert wird.

6 Kommentare

  1. Strache und Gudenus haben auf Ibiza nach Regieanweisungen und Fragen von außen, in einem durch kriminelles Handeln herbeigeführten Rauschzustand Andeutungen fabuliert, immer mit Betonung auf die Rechtsstaatlichkeit in Österreich. Wie sich allerdings jetzt herausstellt, haben es die „Anderen, die mit dem Zeigefinger“ getan. Zwei traten zurück, aber alle anderen, die das Spiel schon lange betrieben haben, stellen sich der nächsten Wahl. Seit Jahren haben Parteien ihre Millionenspenden an der Öffentlichkeit vorbei gesammelt und ihre Seelen verkauft. Dubiose Vereine gegründet, ihre gierigen Händchen aufgehalten, dafür gab es ein „Vergelt`s Gott“ oder ein „Freundschaft“ – je nach Partei – wurde den Millionären für ihre Spende gedankt. Seit Tagen ist nun die Hölle los, Vereine, also die Briefkästen zur Parteispenden- Wäsche, werden aufgelöst. Wenn der Staatsanwalt drei Mal klingelt, wird vor den Kontrollbehörden die stinkende Hose heruntergelassen. Und es offenbart sich ein lange bekanntes System der politischen Käuflichkeit, der systematischen Korruption, der Freunderl- Wirtschaft. Eine Weisheit an die sauberen, aber moralisch einwandfreien Spenden- Sammler: „Wer Butter am Kopf hat, sollte die Sonne meiden“.

  2. Fakt ist erstmal…Strache und Gudenus haben in dem kleinen Ausschnitt des Videos dummes Zeug geredet..Ohne das komplette Video zu sehen,fehlt aber der Kontex..
    Wenn man 7 Stunden auf 7 Minuten reduziert,ist dies schon sehr dubios.
    Aber wer dieses Video auf diese 7 Minuten geschnitten hat,wusste wohl,dass mit diesen 7 Minuten ein politisches Erdbeben geben würde,was ja auch geschehen ist!
    Also gut geschnitten,aus Sicht der Revolutionäre 🙂
    Vor den Nationalratswahlen 2017 konnte man dieses Video wohl nicht mehr verwerten,weil da doch die Affäre Silberstein im gleichem Zeitraum an die Öffentlichkeit kam..
    Dies wäre in Fall zu viel gewesen so kurz vor den Wahlen,aus Sicht der Auftraggeber und Macher dieses Videos…
    Also blieb nur die nächste wichtige Wahl,sprich EU-Wahlen im Mai 2019..Es hat funktioniert..Die EU-Wahlen wurden beeinflusst,da das Video ja termingerecht veröffentlicht wurde..

    Erstaunlich war für mich,dass Strache wie ein Wasserfall geredet hat,ohne diese Leute auf der anderen Seite überhaupt zu kennen..
    Ist Strache so naiv,oder hat man ihm doch etwas ins Gläschen getan..??
    Fragen über Fragen..?

    Danke an EU-Infothek,die an diesem Fall dran bleiben..Dies wäre eigentlich eine Sache der sogenannten Leitmedien gewesen..
    Aber diese sogenannten Leitmedien,die fast alle nach links gerückt sind,freuen sich ja über den Sturz der Regierung und sind daher an einer wirklichen Aufklärung absolut nicht interessiert….
    Warum wohl??
    Wer tiefsinnig ist,weiß dies!!

  3. Dieses Gutachten ist wohl der letzte Hinweis (kein Beweis, aber …), dass mindestens Strache so was verabreicht wurde. Er würde diese Dinge niemals vor unbekannten aussprechen, da diese Dinge zwar von den anderen Parteien bis zum Abwinken getan wurden, von der FPÖ – zugegeben hauptsächlich aus Mangel an einschlägigen Angeboten – einfach nicht durchgeführt wurden. … Ich erinnere z.B. daran, wer die damals zum Verkauf anstehenden Kronen-Zeitungs-Anteile nur wenige Wochen nach der Aufnahme dieses Videos tatsächlich gekauft hatte und welcher Partei dieser Käufer nahesteht.

  4. Offenscihtlich ist man übereingekommen, die „Oligarchennichte“ unbehelligt zu lassen, obwohl jene Dame zweifellos beteiligt war am Sturz der österreichischen Regierung. Mich stört, dass man da so gar nichts mehr hört! War sie nun eine bosnische Studentin, eine lettische Studentin, eine Schauspielerin, eine Prostituierte, na was denn nun? Wo bleiben die Recherchen hiezu?

    • Redaktion EU-Infothek

      Die Recherchen nach dem „Lockvogel“ – was EU-Infothek.com betrifft – laufen nach wie vor, verständlicherweise geheim, auf Hochtouren. EU-Infothek.com hat sehr intensiv recherchiert, und recherchiert aktuell sehr intensiv.
      Wir hoffen, dass wir in den kommenden Wochen ein belastbares Ergebnis online stellen können.

      Ob andere Medien ebenfalls recherchieren, entzieht sich unserer Kenntnis.

      Wir nehmen allerdings an, dass auch die Wiener STA bzw. deren „Soko Ibiza“ im BKA dieses wichtige Thema intensiv bearbeitet.

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