In einer Vorabmeldung informiert www.kapitalschutz-vertraulich.de über „Erste Hilfe-Service aus unserem Netzwerk bei Kapitalanlage-Betrug“.
Mit Hilfe des „Erste Hilfe-Formular“ können sich betrogene Kapitalanleger eine „professionelle und kostenlose Ersteinschätzung“ einholen.
Die in diesem Angebot genannte Berliner Rechtsanwaltskanzlei ist auf diesem Sektor stark vertreten und seit Jahren erfolgreich tätig.
Auch der Ibiza-„Detektiv“ J.H. soll, so EU-Infothek vorliegende Informationen, in den vergangenen Jahren über seine Firma oder selbst mit der Berliner Anwaltskanzlei zusammen gearbeitet haben.
Als österreichischer Vertreter dieses „Erste Hilfe-Services bei Kapitalanlage-Betrug“ wird RA Dr. R.M. genannt.
Die Wiener Rechtsanwaltskammer hat RA Dr. R.M. bisher im „Ibiza-Verfahren“ mit Samthandschuhen behandelt. Dr. R.M. hat zwar freiwillig die Vertretungsbefugnis für Strafprozesse zurückgelegt, die Vertretung in Zivilverfahren ist ihm nicht untersagt worden – trotz entsprechender Anfrage der Wiener Staatsanwaltschaft an die Rechtsanwaltskammer.
Dieses neue Geschäftsfeld ist für den Wiener Anwalt und auch für den „Detektiv“ J.H. kein fremdes. Zumindest eine jener Personen, welche vom „Detektiv“ über ein Salzburger Inkasso-Büro (EU-Infothek berichtete) ausgeforscht und auch in Ibiza kurz „bearbeitet“ wurde, unterfertigte einen überteuerten Kaufvertrag für Eigentumswohnungen und prozessiert noch heute über die Rechtmäßigkeit des Vertrages.
Allerdings ist diese Person in Bezug auf die Aktivitäten des „Detektives“ wenig gesprächsbereit, weil diese möglicherweise, so flüstern dessen Bekannte, in einen größeren Anleger-Betrugsfall verwickelt war und damit – vor Jahren – über viel Geld verfügt hat.
Das Aufspüren von Anleger-Betrügern ist an und für sich eine nützliche Beschäftigung. In „falschen Händen“ birgt dieses Geschäftsfeld jedoch auch die Gefahr, dass die Anleger-Betrüger, welche glaubhaft über viel Cash verfügen, selbst Opfer von Erpressungen werden.