Und: Zeuge bestätigt, dass Julian Hessenthaler seinen damaligen Partner Slaven K. mit Suchtmittel beliefert hat.
Der zweite Verhandlungstag begann mit der turbulenten Einvernahme der Zeugin H.
Die Zeugin, welche auf einen Dolmetscher verzichtete, kam auch aufgrund der sie sehr belastenden Situation mehrmals ins Stocken, ihre Einvernahme wurde auf den nächsten Verhandlungstermin am 23.11.2021 verschoben. Trotzdem konnte sie in der Einvernahme detailliert die schrecklichen Erlebnisse mit Julian Hessenthaler schildern. Sie berichtete von Erpressung, geheimen Videoaufnahmen und Pistolenlauf in ihrem Mund inklusive Klicken des Abzugshahnes.
Aufgrund ihrer Aufregung hat sie einige Detailangaben durcheinandergebracht. Bei ihren mehrmaligen Einvernahmen von Kriminalpolizisten gab es diese belastende Atmosphäre eines großen Gerichtssaals mit dem Wissen, dass ihr Peiniger in unmittelbarer Nähe war nicht.
Der Zeuge Edis S. bestätigte unter Wahrheitspflicht, dass Julian Hessenthaler mit Slaven K. Geschäfte mit Rauschgift abgewickelt hat. Somit belasten Julian Hessenthaler nicht nur die bisherigen Zeugen Slaven K. und Frau H., sondern auch Edis S.
Auffallend ist, dass in den Vorwürfen des Suchtgifthandels gegen Julian Hessenthaler derzeit lediglich seine Salzburg-Connection erwähnt wird.
Julian Hessenthaler hielt sich in den letzten Jahren zumeist in Wien auf, seine „Schaltzentrale“ war eine feudale Dachgeschosswohnung, schwer gesichert, in der Kratochwjlestraße im 22. Bezirk.
Hessenthaler verbrachte seine Zeit, so konnte EU-Infothek in aufwändigen Recherchen und aufgrund zahlreicher von Lesern eingegangener Hinweise feststellen, in Nachtlokalen und Laufhäusern von Wien und Umgebung. Dort ist Hessenthaler noch heute ein bekannter Mann, Recherchen wären für die zuständigen Behörden leicht durchzuführen. Einer der Laufhaus-Bosse erzählte im Freundeskreis davon, dass er Hessenthaler hinauswarf, weil dieser angeblich seine Damen „versorgte“. Zur Rede gestellt, erklärte angeblich Julian Hessenthaler dem Laufhaus-Boss: „Ich verkaufe nicht, ich verschenke!“
In der Wiener Szene wird auch von einer Bunker-Wohnung innerhalb des Wiener Gürtels berichtet (Adresse und Foto sind der Redaktion bekannt). EU-Infothek wurde von einer Person, welche unter dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses Details von dieser Bunker-Wohnung berichtete, die häufige Nutzung und die Umtriebe in dieser Bunker-Wohnung genau geschildert.
Eine bereits vom Berliner RA Eisenberg, der Julian Hessenthaler bis zu seiner Verhaftung vertreten hat, erzählte Mär wurde auch von den österreichischen Anwälten wieder aufgewärmt. Eisenberg und nun auch seine österreichischen Rechtsanwälte behaupten, dass Informationshonorare, welche im Sommer 2019 an zwei in der Sicherheitsbranche tätige Informanten geflossen sind, Einfluss auf die Anklage wegen Rauschgifthandels hätte. RA Eisenberg versuchte nicht nur mit zahllosen Schriftsätzen und vielen Klagen, welche in Berlin und beim Wiener Kammergericht und der StA Wien eingebracht wurden, seine Idee zu untermauern. Diese zahlreichen Prozesse, welche der Berliner Anwalt gegen EU-Infothek und andere deutsche und österreichische Medien führte, hat er fast alle verloren bzw. wurden die Strafanzeigen eingestellt. Verloren sind offensichtlich auch die Kosten der zahlreichen Prozesse und damit Anwalts- und Gerichtskosten, welche Julian Hessenthaler verursacht hatte und deren Höhe derzeit von den zuständigen Gerichten festgestellt wird. Der Verlag von EU-Infothek, die Omnia Online Medien GmbH, wird offensichtlich auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Das im Sommer 2019 bezahlte Informationshonorar für umfangreiche Recherchetätigkeiten, welche sich bis ins Jahr 2021 gezogen haben, war de facto eine Vorauszahlung für zwei Informanten, welche seit Jahrzehnten erfolgreich für das österreichische BMI und BVT gearbeitet haben und von diesen Behörden auch nennenswert und in ähnlicher Höhe honoriert wurde.
Die Unsinnigkeit der Vorwürfe der österreichischen Verteidiger, welche in ähnlicher Art und Weise nun erhoben wurden und vom Gericht in St. Pölten zu klären sind, hat sich auch in der in Wien von den Verteidigern eingebrachten Beschwerde des Julian Hessenthaler gegen die Verhängung der U-Haft gegen ihn niedergeschlagen. Das OLG Wien hat sich ausführlich mit diesem Thema befasst und kam zum eindeutigen Schluss, dass es keine plausible Erklärung über einen Zusammenhang zwischen Informationshonoraren und den Vorwürfen des Suchtgifthandels gegen Julian Hessenthaler gibt.
Die in der Vereinbarung über die Informationshonorare ebenfalls auf Wunsch der Informanten festgehaltene Verpflichtung des Verlages – damals wahrhaft hellseherisch von den beiden Informanten eingefordert – anfallende Anwaltskosten ebenfalls ersetzt bekommen zu wollen, ist auch mit dem Vorwurf des Rauschgifthandels in keinem Zusammenhang.
Der Rauschgifthandel des Julian Hessenthaler ist tatsächlich aufgrund der Informanten-Tätigkeit für EU-Infothek und einer von EUI weitergeleiteten Anzeige gegen Julian Hessenthaler und einen seiner damaligen Helfer ans Licht gekommen, insbesondere wurde in deren Folge eine Telefonabhöraktion des Slaven K. und anderer eingeleitet. Auch nach der Verhaftung des Slaven K. erfuhr EU-Infothek – sowie andere Medien – erstmals vom Vorwurf des Suchtgifthandels gegen Julian Hessenthaler und den nunmehr vorliegenden Zeugenaussagen bzw. Beweisen.
Allerdings muss der guten Ordnung halber – das wurde auch dem Gericht in St. Pölten vom Zeugen Prof. Gert Schmidt so dargestellt – bei der Folgewirkung der Bereitschaft der beiden Informanten, ihre Erkenntnisse auch der EU-Infothek mitzuteilen, berücksichtigt werden: Beide Informanten hatten wesentlich an der Aufdeckung Anteil und zuerst indirekt, dann direkt an der Ausforschung des Julian Hessenthaler mitgewirkt.
Jede Form einer Beeinflussung dieses Sachverhaltes ist schlicht und einfach unmöglich, zumal es das BK und die StA waren, die diesen Sachverhalt akribisch ermittelt und dann zur Anklage gebracht haben. Es gibt auch keinen österreichischen Rechtsanwalt, der sich von seiner Verpflichtung, dem Wohl seines Mandanten, absentieren würde, egal von wem er das Honorar erhält.
Auch eine sehr hypothetische Annahme einer falschen Anschuldigung gegen Julian Hessenthaler hätte recht kurze Beine, da das BK und die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe prüft und diese weiterverfolgt oder gar zur Anklage gebracht werden. Der konstruierte Vorwurf der Rechtsanwälte des Julian Hessenthaler ist somit nicht nur eine Beleidigung des Anwaltsstandes, sondern auch der österreichischen Behörden.
In der Hauptverhandlung am 13. Oktober 2021 in St. Pölten wurde auch der Rechtsanwalt des Julian Hessenthaler, Dr. Wolfgang Auer aus Salzburg, schwer belastet.
Offensichtlich hat RA Auer zeitweise nicht nur Julian Hessenthaler, sondern auch den nunmehrigen Hauptbelastungszeugen Slaven K. gemeinsam vertreten. Es war auch RA Dr. Auer, der einen „Mahnbrief“ an das BK geschrieben hatte, mit dem er für Slaven K. Informationshonorar in Höhe von 15.000 Euro einforderte. EU-Infothek berichtete darüber.
Links:
- https://www.eu-infothek.com/erster-prozesstag-in-st-poelten-gegen-julian-hessenthaler-am-8-9-21-die-maerchen-vom-edlen-whistleblower-und-angeblich-gekauften-zeugen/
- https://www.eu-infothek.com/ibiza-gate-julian-hessenthaler-prozess-in-st-polten-am-08-09-2021-das-oberlandesgericht-wien-hat-bereits-am-08-april-2021-uber-die-haftbeschwerde-des-julian-hessenthaler-entschieden-dieses-urteil-des/
In der Hauptverhandlung in St. Pölten hat das Gericht den Rechtsanwalt des Slaven K., Mag. Timo Gerersdorfer, in den Zeugenstand gerufen. RA Gerersdorfer belastete den Hessenthaler Anwalt Dr. Auer schwer mit dem Vorwurf, Auer hätte ihm Gerersdorfer, während der Verhandlung gegen Slaven K. in Salzburg am 25. September 2020 zumindest eine mobile Nachricht übermittelt, mit der sinngemässen „Anregungsfrage“, ob RA Gerersdorfer in der gerade laufenden Hauptverhandlung den Staatsanwalt verbal angreifen und ihm vorwerfen könnte.
RA Dr. Auer im Chat:
Außerdem wurde eu-infothek.com von einem verlässlichen Zeugen informiert, dass RA Dr. Auer den zwischenzeitlich rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilten Slaven K. auch in der Untersuchungshaft in Salzburg sehr oft im Gefängnis besucht hat, obwohl Dr. Auer der Rechtsanwalt von Julian Hessenthaler war und ist. Slaven K. fühlte sich von Dr. Auer gedrängt, nicht gegen Julian Hessenthaler auszusagen, so stellt dies der verlässliche Informant weiter dar.
Das Gericht in St. Pölten wies darauf hin, dass RA Dr. Auer in Gefahr laufe, als Verteidiger des Julian Hessenthaler zurücktreten zu müssen.
Diese wohl einmalige Vorgangsweise eines österreichischen Rechtsanwaltes, noch dazu während einer Hauptverhandlung, wird möglicherweise ein Nachspiel vor der Rechtsanwaltskammer usw. haben.
Es wären nicht die vereinigten Berichterstatter Österreichs wirklich glücklich, wenn sie nicht diese gute Gelegenheit nutzen würden und der EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt folgende Falschinformation unterjubeln würden. Die von den Rechtsanwälten des Julian Hessenthaler missbräuchliche Verwendung des Begriffes Lobbyist wurde eingesetzt, um Aufdeckerarbeiten der EU-Infothek herabzusetzen. Tatsache ist, dass EU-Infothek und auch Prof. Gert Schmidt keine Lobbyisten sind, sondern Unternehmer, Herausgeber und Journalisten.
Das von Prof. Gert Schmidt herausgegebene Buch über Jack Unterweger (www.causa-jack-unterweger.com) wird aktuell von einem internationalen Streaming-TV-Sender verfilmt, hier wird auch der wahre Sachverhalt über die Verhaftung des Jack Unterweger genau geschildert.
So finden EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt im aufwändig erkämpften Urteil im Zivilprozess von RA Dr. Ramin Mirfakhrai gegen EU-Infothek Erwähnung und Bestätigung: Der Oberste Gerichtshof (!) hat ausführlich bestätigt, dass die Enthüllung der Hintermänner der Ibiza-Affäre, ganz allgemein und besonders durch EUI, mindestens genauso wichtig ist, wie die Verbreitung der im Ibiza-Video gesprochenen Sätze.
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