Utl.: Ihre Klage gegen EU-Infothek (vertreten durch RA DDr. H.D. Schimanko) wurde gestern für die NEOS zum Bumerang.
Wien. EU-Infothek hatte am 30. September 2020 einen Artikel veröffentlicht mit der Überschrift „Ibiza-U-Ausschuss: „Auskunftsperson“ KR Peter Barthold hat sich mit GRÜNE, NEOS und SPÖ über seine Aussagen im U-Ausschuss vorab abgesprochen“. Die NEOS gingen gegen diese Berichterstattung mit Klage vor. Das erwies sich für sie als Fehler. Denn Stephanie Krisper hatte mit Peter Barthold eine Besprechung, kurz bevor er vom parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson einvernommen wurde, wie die gerichtliche Beweisaufnahme ergeben hat. Krisper ist das Mitglied der NEOS beim Ibiza-Untersuchungsausschuss. Der Umstand ihres Kontakts mit Barthold wiegt um so schwerer, als Barthold unter anderem auf Verlangen der NEOS zum Untersuchungsausschuss geladen wurde. Das Oberlandesgericht Wien hat dazu ausgeführt, daß nicht nur ein Einwirken auf das Aussageverhalten des Barthold unehrenhaft wäre, sondern daß es nach den in unserer Gesellschaft geltenden Moralvorstellungen „für eine politische Partei mit den Grundsätzen der NEOS ebenso bedenklich, daher ehrenrührig und kreditschädigend“ wäre, „wenn sich Peter Barthold mit Vertretern der NEOS bloß getroffen hätte, um mit diesen seine in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss („Ibiza“) bevorstehende Aussage zu besprechen“. Genau dieser Anschein besteht aber nun wegen des Treffens zwischen Barthold und Krisper, das stattfand, als Barthold bereits die Ladung zum Untersuchungsausschuss erhalten hatte. Daher hat das Handelsgericht Wien gestern um 17:00 Uhr mit mündlich verkündetem Urteil die Klage abgewiesen. Die NEOS haben dagegen Berufung angemeldet.