Donnerstag, 14. November 2024
Startseite / Allgemein / Ibiza-Untersuchungsausschuss / Peter Barthold / Strafanzeige gegen Krisper

Ibiza-Untersuchungsausschuss / Peter Barthold / Strafanzeige gegen Krisper

Ibiza-U-Ausschuss, Bild © Parlamentsdirektion, Thomas Jantzen / Dr. Stephanie Krisper, Bild © Parlamentsdirektion, Photo Simonis / KR Peter Barthold, Bild © Apa/Georg Hochmuth

Die Aussage des Peter Barthold vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss vom 30. September 2020 findet gewisse Beachtung und beschäftigt Staatsanwaltschaft und Gericht, aber nicht wegen dessen Angaben zum Glücksspielwesen.

Denn darin befand sich nichts Neues und – entgegen der Erwartungen mancher Oppositionspolitiker – schon gar nichts Spektakuläres. Im Wesentlichen nur alte Anwürfe gegen die Novomatic, die bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens waren, das Barthold verloren hat und die zu strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Novomatic geführt haben, die aber eingestellt wurden.

Barthold hat einzelnen Abgeordneten der NEOS und der SPÖ weisgemacht, er könne Brisantes aussagen, und so erreicht, dass er als Auskunftsperson vor den parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss geladen wird.

Tatsächlich dürfte er aber vor seiner Einvernahme versucht haben aus diesem Umstand Kapital zu schlagen, in dem er auf seine Kontakte mit Journalisten und Politikern verwiesen und behauptet hat, seine Aussage könne für manche Personen unangenehm werden.

So meinte er gegenüber einem Gesprächspartner, dessen Kontakt er gesucht hatte, die Novomatic solle sich „mit ihm einigen“. Der Gesprächspartner – selbst ohne Kontakte zur Novomatic – meinte aber, dass seiner Einschätzung nach für die Novomatic kein Grund besteht für eine „Einigung“ mit ihm.

Von Barthold übergebenes Material ließ dieser Gesprächspartner von Insidern prüfen, was dessen Unerheblichkeit ergab, weil es aus alten Unterlagen besteht, die abgehandelt wurden in den vorerwähnten, längst abgeschlossenen Gerichts- und Ermittlungsverfahren.

EU-Infothek ist dieses Material bekannt, und ihr liegen detaillierte Protokolle des Gesprächspartners zum Inhalt seiner Besprechungen und Telefonate mit Barthold vor.

Der Gesprächspartner konnte EU-Infothek auch schlüssig und nachvollziehbar seinen Eindruck darlegen, dass Barthold mit dieser Vorgangsweise versucht habe, sich unredlicher Weise von der Novomatic einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Barthold stellte dann – möglicherweise wegen des Scheiterns seines Unterfangens – vor dem Untersuchungsausschuss die unrichtige Behauptung auf, der Gesprächspartner sei für Novomatic aufgetreten und habe versucht, ihn zu einer Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss zu bewegen, was nun Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien ist.

In diesem Ermittlungsverfahren hat der zu Unrecht beschuldigte Gesprächspartner den Sachverhalt offengelegt und nun auch weitere entlastende Beweismittel vorgelegt.

Bild © https://www.justiz.gv.at/

Zudem hat er die Staatsanwaltschaft Wien nun auf ein im Mai 2021 ergangenes Urteil des Handelsgerichts Wien aufmerksam gemacht, wonach die Nationalratsabgeordnete Stephanie Krisper sich mit Barthold vor dessen Einvernahme im Ibiza-Untersuchungsausschuss getroffen hat, als Barthold bereits die Ladung zum Untersuchungsausschuss erhalten hatte, und dabei mit ihm vorab dessen Aussage besprochen hat. Demnach hat sich Krisper unehrenhaft verhalten (Die NEOS haben angekündigt, dieses Urteil zu bekämpfen).

Der Gesprächspartner hat mit der – EU-Infothek in Kopie vorliegenden – Eingabe vom 26. Mai vorgeschlagen, das näher zu untersuchen:

„Im Übrigen ergibt sich aus diesem Verhandlungsprotokoll und dem darin dokumentierten Urteil des HG Wien der begründete Verdacht, dass Barthold – so er überhaupt in seiner vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss abgelegten Aussage beeinflusst wurde – von der NEOS-Abgeordneten Dr.in Stephanie Krisper beeinflusst wurde, weil sie nach den gerichtlichen Tatsachenfeststellungen Barthold vor dieser Aussage zu einer Besprechung traf, nachdem er bereits seine Ladung als Auskunftsperson vor den Untersuchungsausschuss erhalten hatte und Zweck und Gegenstand dieses Treffens unter anderem auch diese bevorstehende Aussage des Peter Barthold im Ibiza-Untersuchungsausschuss war (Urteil S. 8).

[…] Demnach werden Ermittlungen nach §§ 15, 12, 288 Abs. 3 StGB gegen Dr.in Stephanie Krisper einzuleiten sein (§ 2 StPO).“

Nun könnten sich die Ermittlungen also gegen die Nationalratsabgeordnete Stephanie Krisper richten. Der dafür erforderliche Anfangsverdacht wird nicht zu verneinen sein, zumal sich auch die berechtigte Frage stellt, warum Krisper dieses Treffen mit Barthold monatelang verschwiegen hatte, obwohl die Art und Weise des Zustandekommens der Aussage des Barthold seit Oktober des Vorjahres ein Thema ist, nicht nur auf strafrechtlicher, sondern auch auf politischer Ebene.

Siehe dazu den Bericht von EU-Infothek mit dem Titel „Ibiza-Untersuchungsausschuss: Abg. Hanger (ÖVP) vs. Abg. Brandstätter (NEOS) – Hat NEOS-Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper gelogen?“.

Ein Kommentar vorhanden

  1. Die neos, die Sauberpartei, die permanent von Anstand und Respekt reden.
    Der gestrige Auftritt von H. Brandstätter auf oe24 gegen A. Hanger hat gezeigt wie ehrenhaft und ehrlich die neos Abgeordneten sind. H. Brandstätter hat A. Hanger einen „Ungustl“ genannt und 30 sec später hat er behauptet, er hätte das nicht gesagt. entweder ist er so verlogen oder so vergesslich. Min. Blüml wirft Brandstätter vor, dass er Probleme mit dem Erinnerungsvermögen hätte. Dabei geht es um Aussagen, die Jahre zurück liegen. Brandstätter kann sich keine 30 sec später mehr erinnern was er gesagt hat. H. Brandstätter, der im Parlament immer mit einem Buch unter dem Arm zum Rednerpult schreitet um alle zu belehren. Auf puls 4 hat W. Rosam Brandstätter damit konfrontiert, dass er ihn angerufen hat und gesagt hat :“jetzt ist er weg“. (BK Kurz)
    Die Vorwürfe gegen die türkise Regierung insbesondere um BK Kurz sind konstruiert. Das Drehbuch dafür schrieb meiner Meinung nach P. Pilz nachzulesen auf zac zac „in türkisen Fesseln“.
    Ich hoffe, dass die Menschen dieses fiese Spiel durchschauen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

  Mag. Timo Gerersdorfer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger und hat Prof. Gert Schmidt vertreten. Kommentar …