Donnerstag, 14. November 2024
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Ibiza-Video / Landesgericht für ZRS, Wien, fällte entscheidendes Urteil: Informationen über Weitergabe oder Verbreitung etc. des Ibiza-Videos müssen von RA Dr. Ramin Mirfakhrai gegenüber Mag. Johann Gudenus offengelegt werden!

Der Justizpalast, Sitz des Oberlandesgerichts / Bild © Gugerell, CC0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt) / Das Ibiza-Video / Bildmontage: EU-Infothek / Quelle: Spiegel, SZ / Süddeutsche Zeitung

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat den Drahtzieher der Ibiza-Falle, den Anwalt Dr. Ramin Mirfakhrai mit Teilurteil vom 29.03.2022 verpflichtet, Mag. Johann Gudenus Auskunft zu geben, wem gegenüber Mirfakhrai das Ibiza-Video ganz oder teilweise offengelegt, verbreitet, überlassen, zugänglich gemacht oder veröffentlicht hat.

RA Dr. Ramin Mirfakhrai, Bild: Facebook

Das Gericht hat damit nach zwei mehrstündigen Verhandlungsterminen eine erste Teilentscheidung gefällt und einem Teil der von Gudenus gegen Mirfakhrai eingebrachten Klage stattgegeben. Ein Anspruch auf Herausgabe des Videos habe ursprünglich bestanden, sei aber mittlerweile obsolet, weil die Soko Ibiza bei einer Hausdurchsuchung eine Datei mit dem gesamten Ibiza-Video sicherstellen und der WKStA ausfolgen konnte, die davon dann an Johann Gudenus eine Kopie übermittelte. Das Urteil enthält in diesem Zusammenhang auch Ausführungen zu der unfairen Ausgangssituation, die ursprünglich durch den von Mirfakhrai verübten niederträchtigen Angriff auf Gudenus bestanden hat:

Mag. Johann Gudenus / Bild © Parlamentsdirektion, PHOTO SIMONIS

Unstrittig hatte der Kläger [Anm.: Johann Gudenus] zum Zeitpunkt der Einbringung der Klage keine Kenntnis vom gesamten Video, zumal nur Ausschnitte veröffentlicht wurden. Durch das Gewicht der veröffentlichten Bilder hat eine von einer geheimen Aufnahme betroffenen Person keine faire Chance, durch (reine) Wortmeldungen darzulegen, in welchem Zusammenhang diese Ausschnitte seiner Meinung zu betrachten wären, da er mögliche entlastende Passagen nicht veröffentlichen kann. Es wäre somit nicht nur ein Gebot der Fairness, den von einer geheimen Aufnahme betroffenen Personen das gesamte Video zur Verfügung zu stellen, sondern der erkennende Richter ist der Auffassung, dass der Kläger auch grundsätzlich das Recht hat, das „Ibiza-Video“ vollständig zu bekommen. Nur auf diese Weise kann der Kläger sich selbst davon überzeugen, in welchem Kontext die Ausschnitte gezeigt wurden und gegebenenfalls auch andere Ausschnitte des Videos veröffentlichen, welche den veröffentlichten Teil in einen anderen Zusammenhang stellen könnten.  

RA DDr. Heinz-Dietmar Schimanko / Bild: Fotostudio Wilke

Gudenus Anwalt DDr. Heinz-Dietmar Schimanko betont, dass sich aus dem vom Bundeskriminalamt akribisch angefertigten Transkript vom Ibiza-Video, von dessen vollständiger Übereinstimmung mit dem Video sie sich selbst überzeugt haben, auch tatsächlich ergibt, dass die am 17. Mai 2019 mit weltweiter Aufmerksamkeit erfolgte Veröffentlichung manipulativ war.

Denn die dabei gezeigten einzelnen kurzen Sequenzen von insgesamt wenigen Minuten Dauer aus dem mehr als siebenstündigen Ibiza-Video sind irreführend unvollständig.

Daraus ergibt sich ein falscher Eindruck von dem, was sich am Abend des 24. Juli 2017 in der Finca auf Ibiza wirklich ereignet hat. H.C. Strache und Gudenus haben damals durchwegs betont, dass sie nur für legale Aktivitäten zu haben sind, dass sie nur in Übereinstimmung mit ihrem Parteiprogramm handeln, dass sie Idealisten wollen.

Sie haben gegenüber der vermeintlichen Oligarchin klargestellt, dass alles was sie machen einen Benefit für Österreich haben muss, und dass sie ihr Geld über eine inländische Bank nach Österreich transferieren soll, damit ein Clearing erfolgt, ob das Geld sauber ist. Ihr mehrfacher – von Hessenthaler unterstützter – Versuch des Korrumpierens mit konkreten Zusagen blieb erfolglos. An einer Stelle entgegnet Strache auf den nach seiner neuerlichen Ablehnung von Korruption erfolgenden Hinweis Hessenthalers auf korrupte Verhältnisse in manchen Ostregionen: „Da muss sie den Unterschied zwischen Ost und West lernen.“ Die Sache mit dem Wasser war überhaupt die große Lüge. Denn Strache und Gudenus haben deutlich unterschieden zwischen den Wasserquellen Österreichs, die in staatlicher Hand bleiben müssen, und der Vermarktung von Wasser wie bei gängigen Mineralwasserfirmen. Strache spricht auch bei dieser Vermarktung von „verstaatlichten Strukturen“, damit auch der Staat ausreichend mitverdient.

Es bleiben nur die Machtfantasien von der Übernahme der Kronen Zeitung und die Vereinskonstruktionen, um Spenden nicht direkt an die Partei gehen zu lassen. Dass die anderen großen politischen Parteien es auch so handhaben, macht es nicht besser. Strache und Gudenus haben aber auch Gegenleistungen für Parteispenden abgelehnt. Ein strafbares Verhalten hat sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben. Das betreffende strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Gudenus wurde eingestellt.

Das lässt sich alles im Transkript nachlesen. Damit ist nun klar, dass die Staatskrise im Mai 2019 mit einer massiven Täuschung weiter Teile der Bevölkerung bewirkt wurde. 

Nach diesem Urteil ist Mirfakhrai außerdem verpflichtet, Rechnung über seine mit dem Ibiza-Video erzielten Einnahmen zu legen, weil er diese nur mit einem Eingriff in Johann Gudenus Persönlichkeitsrechte erzielen konnte.

Den Gewinn wird Mirfakhrai dann herausgeben müssen. Dass er einen Informanten habe versorgen wollen, in dessen Auftrag er gegen Strache gehandelt habe, ist ohnedies nur eine Schutzbehauptung.

Der Informant hat bei der Kripo unmissverständlich ausgesagt, dass es ein solches Mandat und ein Erfordernis, ihn zu versorgen, nicht gab.

Auch hier hat Mirfakhrai also die Unwahrheit gesagt, so wie bei der Anbahnung des Ibiza-Videos, als die von ihm engagierte Schauspielerin als angebliche russische Oligarchin ein Interesse an einem Immobilienankauf und er in diesem Zusammenhang eine Anwaltstätigkeit vortäuschten, womit er seinen Anwaltsstatus missbrauchte.

Mirfakhrai kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen.

Übrigens hat RA Dr. Mirfakhrai noch immer seine Anwaltszulassung.

Bei der Rechtsanwaltskammer Wien haben sich sichtlich im Lauf der Jahre die Ansichten über Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes gewandelt.

Mit diesem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen ergibt sich die rechtlich gesicherte Möglichkeit, die Hintergründe der Verbreitung des Ibiza-Videos sowie eventuell damit zusammenhängenden Finanzierungen und mögliche „Verkaufserlöse“ und auch Verrechnungen zwischen Julian Hessenthaler und RA Dr. Mirfakhrai der Öffentlichkeit dazulegen.

EU-Infothek wird weiter berichten.

8 Kommentare

  1. Es scheint tatsächlich so zu sein: „Bei der Rechtsanwaltskammer Wien haben sich sichtlich im Lauf der Jahre die Ansichten über Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes gewandelt.“

    Die Anwälte dulden einen solchen unter sich? Wie soll man da Vertrauen zu einem Anwalt aufbauen können?

    • Es ist einiges seltsam, so gab es immer wieder die Diskussion, dass Sobotka doch den Vorsitz im Ibiza UA an Bures abtreten möge. Man müsste sich alle Protokolle ansehen, aber ich glaube, das eine oder andere Mal hatte sie auch den Vorsitz statt Sobotka. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass ihre Tochter Bettina in der Kanzlei von Mirfakhrais Anwalt Richard Soyer tätig ist, der wie Mirfakrai Konzipient bei Lansky war…

      https://alexandrabader.wordpress.com/2022/04/01/putin-und-ibizagate-teile-und-herrsche/

    • Gerade lese ich, dass die WKSTA Oberstaatsanwalt Johann Fuchs anklagt. Seltsam, dass die WKSTA nicht gegen Doskozil wegen der Commerzialbank ermitteln wollte und Fuchs ihr das Verfahren deswegen wegnahm. Doskozil und die WKSTA haben mit Johannes Zink den gleichen Anwalt. Bei Bedarf greift auch Pilz auf ihn zurück, der übrigens ausgerechnet dann jetzt Zeuge im Korruptions UA war, als Bures den Vorsitz hatte. Sie liess zu, dass er illegal erlangtes Material vorlegte.

  2. Ich habe das Interview von Julian H nach seinem Urteil auf puls24 gesehen, in dem er sagt: er habe Drogen konsumiert, er habe Drogen besessen aber er hat nie mit Drogen gehandelt.
    Er sagt weiter, er behauptet jetzt einmal, dass das 20 % der Wiener Bevölkerung tun einschließlich Prominenter wie zB ein Ex Kanzler.
    Auch F Schweitzer von Zoom hat von existierenden Fotos aus diversen Hinterzimmern gesprochen.
    Sollte oder ist Ex Kanzler S. Kurz erpresst worden?
    Wollte man ihn mit dem Video oder mit Fotos zum Rücktritt zwingen?

  3. Sehr geehrter Herr Professor Schmidt!

    Hoffentlich erfährt man sehr bald etwas mehr über jenen Oliver R. und seine tragende Rolle als möglicher Initiator in dieser leidigen Affäre. Die späteren Akteure vor Ort auf Ibiza agierten im Auftrag von mächtigen Geldgebern und wurden ganz und gar nicht zufällig dafür ausgesucht.

    Es bleibt spannend.

    Lassen Sie sich bitte auch weiterhin nicht mundtot machen!

  4. Hessenthaler und der Anwalt haben vermeintlich 600.000 EUR verdient. Wurden dafür die gesetzlich verlangten Steuern abgeführt?

  5. Österreichs einzige echte unabhängige Expertenkommission (Vorsitz: Florian Klenk, sonstige Mitglieder: Barbara Blaha und Peter Pilz) empfehlen Joy-Pamela Rendi-Wagner als am besten geeignete Kandidatin für das Bundeskanzleramt. Da sich Bundespräsident Alexander Van der Bellen bislang beharrlich widersetzt, wird die WKStA ein Ermittlungsverfahren gegen ihn durchführen.
    Die Mitgliedschaft in diesem Expertengremium hat nichts mit rotem Schmiergeld zu tun (viele Millionen wegen langem bestehen für den Vorsitzenden, 1,8 Millionen und 100.000 für die übrigen Mitglieder). Es gilt die Objektivitätsvermutung. Gehen Sie weiter, es gibt nichts zu sehen.

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