Donnerstag, 21. November 2024
Startseite / Allgemein / Illegales Online-Glücksspiel: Mehr als 800.000 Österreicher könnten Spieleinsatz zurückfordern!

Illegales Online-Glücksspiel: Mehr als 800.000 Österreicher könnten Spieleinsatz zurückfordern!

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Wie Spieler-Info.at aktuell berichtet, könnten mehr als 800.000 Österreicher ihren Spieleinsatz zurückfordern.

Der EINZIGE LEGALE Online-Glücksspiel Anbieter in Österreich ist win2day. ALLE anderen sind ILLEGALE Glücksspielanbieter. In einem Symposium der Universität Hohenheim (BRD) wurden fachkundig alle Möglichkeiten zur Rückforderung von Spieleinsätzen juristisch aufbereitet und dargestellt.

Alleine in Österreich sind gemäß einer Studie mehr als 800.000 Spieler bei illegalen Anbietern registriert – lediglich ca. 700.000 Spieler spielen hin und wieder legal bei www.win-today.at.

Diese wahrhaft RIESIGE Anzahl an österreichischen Konsumenten wird von der Politik bisher im Stich gelassen: Bei den illegalen internationalen Anbietern gibt es KEINEN Spielerschutz, KEINE kontrollierten Spielprogramme, KEINE Auszahlungsgarantie, KEINE Rücksicht auf Spielsüchtige usw.

Die Abzocke der Spieler, gekoppelt mit Steuerbetrug, ist das einzige Ziel der international agierenden Anbieter des expansiv wachsenden illegalen Online-Glücksspielangebotes.

In unserem Nachbarland Deutschland geht die Anzahl der durch illegale Online-Angebote Geschädigten bereits an die zehn Millionen Spieler!

Bitte lesen Sie hier einen „Fahrplan“ zur Rückholung der Spieleinsätze bei allen illegalen Online-Anbietern.

Sprechen Sie mit dem Anwalt Ihres Vertrauens und zeigen Sie ihm diesen Bericht der Universität Hohenheim – jeder gute Rechtsanwalt hat sehr gute Chancen, bei den Zahlungsabwicklern (Banken, Kreditkartenfirmen etc.) IHR Spielgeld zurückzufordern!

Spieler-Info.at wird in nächster Zeit in Österreich, der Schweiz und Deutschland verstärkt gegen illegale Online-Glücksspielanbieter vorgehen – und auch die wahren wirtschaftlichen Verantwortlichen/Hintermänner/Nutznießer vor den medialen Vorhang bitten.

Quellen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

  Mag. Timo Gerersdorfer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger und hat Prof. Gert Schmidt vertreten. Kommentar …