Der österreichische Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 26.06.2024 zu GZ 8 Ob 21/24g rechtskräftig entschieden, dass auch illegale Glücksspielbetreiber – gleichgültig ob diese Online oder mit Geldspielautomaten Glücksspiele anbieten – ausgezahlte Gewinne von den einzelnen Spielern zurückfordern können. Eingeklagt kann ein Gewinn-Saldo, welcher mit dem letzten Spiel aufgezeigt wird, vom jeweiligen Spieler mittels Klage zurückgefordert werden.
Dieses Urteil wird auch von Prozessfinanzierern als bedeutsam eingestuft.