Mittwoch, 6. November 2024
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Jugendbeschäftigung: EU-Kommission schlägt Standards zur Verbesserung der Qualität von Praktika vor

Die Europäische Kommission hat heute Leitlinien vorgeschlagen, die es den Praktikanten und Praktikantinnen ermöglichen sollen, qualitativ hochwertige Arbeitserfahrungen zu sicheren und fairen Bedingungen zu sammeln und so ihre Chancen auf einen guten Arbeitsplatz zu steigern.

[[image1]]Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika würde die Mitgliedstaaten vor allem dazu aufrufen sicherzustellen, dass das nationale Recht oder die nationale Praxis den in den Leitlinien dargelegten Prinzipien entsprechen, und gegebenenfalls ihre Rechtsvorschriften anzupassen. Praktika sind ein Schlüsselelement der Jugendgarantie, die die Europäische Kommission im Dezember 2012 vorgeschlagen hat und die der EU-Ministerrat im April 2013 angenommen hat. Derzeit entspricht jedes dritte Praktikum im Hinblick auf Arbeitsbedingungen oder Lerninhalte nicht dem Mindeststandard. Das ergab eine vor kurzem durchgeführte Eurobarometerumfrage.

Beanstandeten Praktika werden genutzt, um Einstiegsjobs zu ersetzen

„Praktika sind von immenser Bedeutung, wenn die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen gesteigert und ein reibungsloser Übergang von der Schule ins Berufsleben gewährleistet werden soll. Es kann nicht hingenommen werden, dass manche Praktikantinnen und Praktikanten derzeit als unbezahlte oder billige Arbeitskräfte ausgebeutet werden. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass den Praktikantinnen und Praktikanten wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden, mit denen sie einen Arbeitsplatz finden können. Die vorgeschlagenen Leitlinien würden es den Praktikantinnen und Praktikanten ermöglichen, unter guten Arbeitsbedingungen qualitativ hochwertige Arbeitserfahrungen zu sammeln“, so László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.

Die Leitlinien würden die Transparenz bei den Praktikumsbedingungen steigern, beispielsweise indem gefordert wird, dass die Praktika auf einer schriftlichen Praktikumsvereinbarung basieren, welche wiederum Lerninhalte (Bildungsziele, Beaufsichtigung) und Arbeitsbedingungen (beschränkte Dauer Arbeitszeiten, klare Angabe, ob die Praktikanten und Praktikantinnen eine Entlohnung oder Aufwandsentschädigung erhalten und ob sie sozialversichert sind) konkretisiert. Die Praktikumsanbieter würden aufgefordert, bereits in der Stellenausschreibung anzugeben, ob es sich um ein bezahltes Praktikum handelt.

Durch die Festlegung gemeinsamer Qualitätsstandards würde die Annahme des Qualitätsrahmens für Praktika die Umsetzung der Jugendgarantieprogramme durch die Mitgliedstaaten unterstützen sowie die Zahl der Auslandspraktika steigern und die Erweiterung von EURES auf Praktika fördern, wie vom Europäischen Rat gefordert.

Vorgeschlagener Rahmen gilt nicht für Praktika, die Teil eines Hochschulabschlusses sind

Mit der Jugendgarantie soll sichergestellt werden, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird. Die Jugendgarantie ist eine der wichtigsten und drängendsten Strukturreformen, die die Mitgliedstaaten einführen müssen, um Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und den Übergang von der Schule ins Berufsleben reibungsloser zu gestalten. Damit sie wirksam umgesetzt werden können, sind qualitativ hochwertige Praktika von großer Bedeutung.

In den letzten 20 Jahren wurden Praktika für junge Menschen zu einer wichtigen Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt. Doch obwohl Praktika immer mehr zu einem Standard in unseren Arbeitsmärkten werden, wächst angesichts dieser weiten Verbreitung die Sorge hinsichtlich Lerninhalten und Arbeitsbedingungen. Wenn Praktika tatsächlich den Einstieg in das Arbeitsleben erleichtern sollen, müssen sie qualitativ hochwertige Lerninhalte und angemessene Arbeitsbedingungen bieten und sollten kein billiger Ersatz für reguläre Arbeitsplätze sein.

Eine vor kurzem durchgeführte Umfrage zeigt, dass etwa die Hälfte der Befragten (46 %) ein Praktikum absolviert hat, viele von ihnen sogar mehrere. Dabei wurde auch festgestellt, dass 35 % der Praktikumsanbieter keine schriftliche Praktikumsvereinbarung vorsehen und 23 % der Praktikantinnen und Praktikanten zum Ende ein weiteres Praktikum – und eben kein richtiger Arbeitsplatz – angeboten wurde. Laut der Umfrage wurden nur 9 % der Praktika im Ausland absolviert.

 

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