Julian Hessenthalers Verteidigungsstrategie, wonach die beiden Hauptbelastungszeugen „H.“ und „S.K.“ unglaubwürdig seien und es sich deshalb beim Urteil des Schöffengerichtes in St. Pölten um ein „Fehlurteil“ handle, weil angeblich nicht dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ entsprochen wurde, ist mit dem (nicht rechtskräftigen) Urteil zusammengebrochen.
Wie auch bereits das Oberlandesgericht Wien in zwei (!) Urteilen, welche auf Grund von Beschwerden des Julian Hessenthaler gefällt wurden, in aller Klarheit feststellte, dass die Zeugen „glaubwürdig“ seien, hat auch das Landesgericht St. Pölten trotz riesiger Medienkampagne und massivem medialem Druck zu Gunsten des bei den Linken als „Held“ gefeierten Julian Hessenthaler eindeutig Recht gesprochen.
Damit sich der echte Souverän in unserer Demokratie, der Bürger und objektive Leser, ein wahrheitsgemäßes Bild – ohne eifrig, geifernd und auch brutal versuchter Einflussnahme machen kann – veröffentlicht EU-Infothek die wichtigsten Passagen aus mehreren Einvernahmen der Hauptbelastungszeugin gegen Julian Hessenthaler.
Bitte urteilen Sie selbst über die Glaubwürdigkeit der tatsächlichen Aussagen von Frau „H“.
Auf Grund der Aussagen der Zeugin H. wurden bereits folgende weitere rechtskräftige Verurteilungen ausgesprochen – zusätzlich zu jener nicht rechtskräftigen für Julian Hessenthaler:
Lesen Sie hier die Aussagen betreffend den Vorwurf, große Mengen Suchtgift zu handeln.
ON 380 – Beschuldigtenvernehmung vom 19.11.2019:
ON 422 – Beschuldigtenvernehmungen vom 19.11. und 20.11.2019:
ON 463 – Beschuldigtenvernehmungen vom 10.12.2019:
Anmerkung der EU-Infothek-Redaktion:
EU-Infothek berichtete auch über das von Julian Hessenthaler in einer Halle in Hallein (Salzburg) eingelagerte Equipment für eine Hanfplantagen-Anlage.
In aller Klarheit schrieb EU-Infothek über das eingelagerte „Equipment“, niemals behauptete EU-Infothek, dass es eine in Betrieb befindliche Hanfanlage des Julian Hessenthaler gibt.
Der ORF berichtete in seiner zweiten Sendung „Der talentierte Herr Hessenthaler“ sinngemäß und unrichtig, dass EU-Infothek einer Falschinformation des Informanten S.K. „aufgesessen“ sei und auf Grund eines von Slaven K. angeblich übermittelten Demo-Fotos einer fertigen Hanfanlage falsch berichtet hätte.
WAHR ist: das Equipment für die Hanfanlage war tatsachlich von Hessenthaler in einer Halleiner Halle eingelagert. Nur die Salzburger Kripo kam – obwohl von EU-Infothek in einer schriftlichen Anzeige rechtzeitig auf einen bereits von Helfern des Julian Hessenthaler fest vereinbarten Abhol- und Verbringungstermines aufmerksam gemacht – um einige Wochen zu spät (!)
Erst nach einer weiteren Ermittlung der StA Wien und des BK Wien (Monate später) wurde der Hallenbesitzer erstmals nach dieser Einlagerung befragt und bestätigte er, dass dieses Hanfanlagen-Equipment von J.H. eingelagert war.
Nun sagt auch Zeugin „H.“ aus, dass von Julian Hessenthaler ein Grundstück für den Betrieb dieser Hanfplantagen-Anlage gesucht wurde.
ON 492 – Beschuldigtenvernehmung vom 02.01.2020:
ON 498 – Beschuldigtenvernehmung vom 07.01.2020:
ON 569 – Beschuldigtenvernehmung vom 24.01.2020:
EU-Infothek wird in Kürze auch die Aussagen des zweiten Hauptbelastungszeugen Slaven K. veröffentlichen.
Danke, EU-INFOTHEK, für Ihren wertvollen Beitrag zur Sichtbarmachung der wahren Vorgänge um IBIZA und die beteiligten Personen. Es ist nicht unplausibel, dass sonst viele Medien (voran der ORF) gemeinsam mit den Verteidigern von J.H. die Geschichte umschreiben und den Weg für Verwischung der (mutmaßlichen) Straftaten des J.H. bereiten würden, sodass durch medial-öffentlichen Druck auf die Gerichte das (mutmaßlich) kriminelle Vorleben des J.H. gerichtlich ungeahndet bleiben könnte.