Eine der perfidesten Formen der Lüge ist es, nachträglich zu behaupten, etwas sei vor langem vereinbart worden, obwohl das überhaupt nicht stimmt. Damit versucht man, die Gegenseite in die üble Position eines Vertragsbrüchigen zu rücken. Im Dunkel der Vergangenheit nach Gegenbeweisen zu solchen Behauptungen zu suchen, ist ja oft schwierig. Noch schwieriger ist es zu beweisen, dass etwas Behauptetes nicht existiert. Und außerdem kalkulieren solche Behauptungen immer mit dem schlechten historischen Gedächtnis der Öffentlichkeit. Besonderer Meister in solchen wilden Behauptungen ist der EU-Kommissionspräsident Juncker. Aber auch Russland und die Europäische Zentralbank beherrschen das miese Spiel, wie Beispiele zeigen.
Jean-Claude Juncker sagte dieser Tage allen Ernstes in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“: „Wer Andersfarbige oder Andersgläubige nicht aufnehmen will, kommt aus einer Vorstellungswelt, die ich nicht für kompatibel halte mit dem Ur-Auftrag der EU.“
Die Erfindung eines solchen „Ur-Auftrags“ ist ein infamer Trick. Damit behauptet der Luxemburger ja, dass die gegenwärtige Massenmigration von Anfang geheimer „Auftrag“ der Gründer Europas gewesen sei. Er will mit dieser diffusen Behauptung vordergründig jene Staaten zu Antieuropäern stempeln, welche bei der 2015 mehrheitlich beschlossene Teilumverteilung der Flüchtlinge nicht mitmachen (was übrigens deutlich mehr als jene drei Länder tun, die Juncker jetzt vor den Europäischen Gerichtshof schleppt). Er stellt sich damit aber auch gegen die große Mehrheit der EU-Länder, die alle einen weiteren Zuzug von Nichteuropäern ablehnen.
Und vor allem zerstört er mit solchen Lügen bei noch mehr Europäern als schon bisher den Glauben an die EU. Wenn da plötzlich ein EU-Chef aus dem Nichts einen von den Bürgern, aber auch vielen Regierungen nicht gewollten „Ur-Auftrag“ ziehen kann – was ist da sonst noch möglich?
Was Adenauer & Co wirklich bewegte
Das Gegenteil dieser ungeheuerlichen Lüge ist wahr. Weder bei der Gründung der ersten europäischen Gemeinschaften noch dann später bei deren Weiterentwicklung zum Binnenmarkt oder irgendwann dazwischen war auch nur im Entferntesten die Rede von der Aufnahme nichteuropäischer Massen.
Es findet sich keine Zeile dazu in den Verträgen. Und Konrad Adenauer&Co würden vor Zorn im Grab explodieren, könnten sie erfahren, dass Jahrzehnte später ein EU-Funktionär von einem „Ur-Auftrag“ der Gründungsväter zur freien Zuwanderung aus der Dritten Welt nach Europa schwadroniert.
Die Gründer Europas hatten niemals auch nur im Entferntesten solche Intentionen. Damals standen ganz andere Motive im Vordergrund: Es galt, Frankreich und Deutschland wirtschaftlich durch einen gemeinsamen Markt, Freihandel, Wegfall der Binnengrenzen und gemeinsame Außenzölle dauerhaft so zu verbinden, dass es zu keinem Krieg mehr zwischen ihnen kommen wird. Und es galt als zweites Ziel, die westliche Hälfte Europas angesichts der Herausforderung durch das militärisch massiv gerüstete Osteuropa zu sichern, wirtschaftlich zu stärken und langsam zum erfolgreichen Gegenmodell zu entwickeln.
Das war sehr erfolgreich. In den 50er Jahren stand das vor dem Hintergrund der Tatsache, dass noch viele Europäer aus wirtschaftlichen Gründen nach Übersee AUSwanderten. Daher haben die Staatsführer bei der Gründung an vieles gedacht, aber sicher nicht an eine MassenEINwanderung.
Erst in den 60er Jahren gab es in Deutschland die ersten GASTarbeiter, zuerst aus Italiens Süden, und dann aus der Türkei (die damals übrigens total laizistisch war, in deren Städten Kopftücher&Co völlig undenkbar waren). Man glaubte damals noch lange, das seien ja nur Gäste, die vorübergehend bleiben, um einen Job zu haben. Aber ein Recht auf Masseneinwanderung nach Europa oder ein „Ur-Auftrag“, dies zuzulassen, blieb weiterhin völlig undenkbar.
Auch dann beim großen Projekt „Binnenmarkt“ in den 80er und 90er Jahren gab es zwar den Punkt „Freizügigkeit der Arbeitskräfte“. Aber diese Freizügigkeit bezog sich eindeutig und ausschließlich nur auf EU-Bürger. Und nie auf Nichteuropäer.
Die EU-interne Freizügigkeit
Am Rande sei darauf hingewiesen, dass sogar diese bloß EU-interne Personenfreizügigkeit heute eines der größten Probleme Europas ist. Gäbe es sie nicht in der heutigen unbeschränkten Form, hätte Großbritannien mit Sicherheit nie den Brexit beschlossen.
Dort hat nämlich nur der Zorn vieler Bürger über die Massenzuwanderung polnischer und rumänischer Arbeitskräfte zum Brexit-Referendum geführt. Obwohl diese sehr tüchtig und keineswegs Wohlfahrts-Konsumenten sind. Obwohl (oder gerade weil?) die Briten als erste ihre Grenzen für diese Arbeitskräfte geöffnet und nicht die möglichen Übergangsfristen maximal ausgenutzt haben wie Österreich (auch in Österreich wollten damals übrigens viele eine vorzeitige Öffnung, aber Gewerkschaften und FPÖ haben das verhindert).
Ebenso hat das Nichtmitglied Schweiz Probleme mit der EU-Freizügigkeit. Diese ist aber mit der EU durch umfangreiche, auch zur Freizügigkeit verpflichtende Abkommen verbunden. Die Schweizer Bürger haben in einem Referendum aber ihre Regierung zu einem Stopp der Freizügigkeit verpflichtet – was vorerst noch unklare Konsequenzen haben wird.
Nicht nur in Hinblick auf die für ein funktionierendes Europa unverzichtbaren Vorzeigestaaten Schweiz und Großbritannien, sondern auch in Hinblick auf viele andere Probleme wäre es also klüger gewesen, wenn diese EU-interne Freizügigkeit nicht unlimitiert eingeführt worden wäre. Sie wird aber dennoch bleiben. Denn sie wird mit Sicherheit von den osteuropäischen Staaten lange mit Zähnen und Klauen verteidigt werden, zumindest solange Hunderttausende ihrer Bürger davon profitieren. Daher wird eine gute Lösung mit Briten und Schweizern extrem schwierig werden.
Aber noch einmal sei gesagt: Dieses Freizügigkeitsproblem innerhalb des Binnenmarkts hat absolut nichts zu tun mit der katastrophalen Massenzuwanderung aus der Dritten Welt, für die sich Juncker mit der lügnerischen Fiktion eines „Ur-Auftrags“ so ins Zeug wirft.
Die Zwei-Prozent-Mär
Junckers freche Erfindung ähnelt auch dem Trick einer anderen europäischen Institution in ganz anderem Zusammenhang, nämlich der Zentralbank. Sie rechtfertigt ihr wahnwitziges Gelddruck- und Negativzinsen-Programm damit, dass das „Zwei-Prozent-Ziel“ für die Inflation nicht erreicht sei (das in Österreich übrigens schon längst erreicht ist). Auch das ist eine mehr als kühne Wahrheitsverdrehung.
Zwar wurde bei der Euro-Einführung tatsächlich ein „Zwei-Prozent-Ziel“ festgelegt. Aber damit war immer nur gemeint, dass man eine höhere Inflation auf zwei Prozent HINUNTERdrücken müsse. Niemals ging es um den Auftrag zu einem HINAUFdrücken der Inflationsrate um jeden Preis. Das ist eine reine Erfindung der heutigen EZB zur Rechtfertigung ihrer Politik. Welche die Sparer schon um Hunderte Milliarden ihrer Altersvorsorge beraubt hat. Welche schon zur gigantischen Fehlallokation von Investitionen geführt hat. Welche schuld daran ist, dass Italien und Frankreich bis heute die dringend notwendigen – aber unbequemen – Reformen unterlassen haben.
Mit dieser trickreichen Fiktion versucht vielmehr der italienische EZB-Chef seine für die Deutschen, Niederländer und Österreicher verheerende Politik zu verteidigen, die aber in Wahrheit durch keinen Vertrag gerechtfertigt ist, sondern nur seinem Heimatland und Frankreich nützen soll. Wobei übrigens auch das nur kurzfristig funktionieren kann.
Die Nato-Verbots-Mär
Drittes Beispiel: Einer historischen Fiktion bedient sich auch gern die russische Propaganda, wenn sie behauptet, die Nato sei vertragsbrüchig gewesen, als sie ihr Gebiet nach Osten ausgeweitet hat. Einen diesbezüglichen Vertrag gab es jedoch in Wahrheit nie. Es gab lediglich zwei solche Äußerungen westlicher Politiker in Hinblick auf eine Nato-Mitgliedschaft der DDR, als zum ersten Mal vage die Möglichkeit einer deutschen Wiedervereinigung aufgetaucht ist. Aber davon steht in keinem dieser völkerrechtlichen Verträge etwas. Und nach den entscheidenden Schlussverhandlungen Kohl-Gorbatschow hat der deutsche Bundeskanzler ausdrücklich und öffentlich gesagt, dass ganz Deutschland der Nato angehören werde. Ohne Widerspruch des sowjetischen Machthabers.
Ebenso wenig war in Hinblick auf die ja erst später freiwerdenden osteuropäischen Staaten irgendwo eine solche Einschränkung fixiert worden. Es war vielmehr immer eindeutig, dass diese voll souverän werden. Und zur vollen Souveränität gehört als wesentlicher Bestandteil auch die Freiheit, über eine Bündniszugehörigkeit zu entscheiden. Das hat der dann regierende Jelzin auch voll zugestanden – nur die Nato hatte länger gezögert, ob sie ihre Sicherheitsgarantien soweit ausdehnen soll.
Wer auch nur die geringste Ahnung vom Völkerrecht hat, der weiß im Übrigen, dass jede Einschränkung der Souveränität eines Landes nur dann gilt, soweit sie explizit festgehalten ist. Dass solche Einschränkungen grundsätzlich immer total restriktiv zu interpretieren sind.
Es macht bestürzt, dass die Methode, historische Fakten zu erfinden, glatte „Fake News“ in die Welt zu setzen, mehr denn je um sich greift. Und dass sie angesichts einer historisch ahnungslos gewordenen Medienszene immer erfolgreicher zu werden droht.