Montag, 4. November 2024
Startseite / Allgemein / Kindesunterhalt: Keine Ausreden für Ex-Partner aus Nicht-EU-Ländern

Kindesunterhalt: Keine Ausreden für Ex-Partner aus Nicht-EU-Ländern

Wenn Beziehungen zerbrechen, sind Kinder oft die Leidtragenden. Bisher bestand aber auch die Gefahr, dass Nicht-EU-Bürger keinen Unterhalt für ihr Kind mit einem EU-Bürger zahlen. Die EU-Abgeordneten stimmten dafür, dass das Haager Übereinkommen zu Unterhaltsforderungen in der EU in Kraft tritt. Der spanische Berichterstatter Antonio López-Istúriz White (EVP) erklärt, was das für Eltern und Kinder bedeutet.

[[image1]]Was ändert sich nach der Abstimmung für EU-Bürger? Wie viele Menschen sind davon betroffen?

Bei 13 % der Paare in der EU kommt ein Partner aus einem Nicht-EU-Land. Tausenden Europäer hatten daher bis jetzt kein Recht auf Unterhalt für ihre Kinder. Nun können sie Unterstützung beantragen. Es wird eine neue europäische Behörde geschaffen, die Unterhaltsforderungen von EU-Bürgern bündelt und sie an Länder außerhalb der EU-Länder weiterleitet.

Ich rufe besonders Dänemark und Großbritannien auf, der Konvention so schnell wie möglich beizutreten, damit wir ein Abkommen für ganz Europa abschließen können.

Auch internationale Paare, bei denen beide Partner aus der EU kommen, stehen in der EU noch vor Problemen.  Was kann das Europäische Parlament für sie tun?

Wenn jemand in Spanien mit einem Partner aus Großbritannien, Dänemark oder Schweden verheiratet ist, sollte der Partner die gleichen Rechte wie in seinem Heimatland haben!

Wir arbeiten daran, die Kooperation der Mitgliedsstaaten zu verstärken, weil sie etwa bei einer Scheidung verschiedene Gesetze und Ansätze haben. Die Frage zur gleichgeschlechtlichen Ehe wird zum Beispiel in vielen EU-Ländern unterschiedlich gehandhabt. Hier brauchen wir einen gemeinsamen Ansatz für die Zukunft.
 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert