Donnerstag, 21. November 2024
Startseite / Allgemein / Kirche und Freimaurerei: Warten auf ein Wort der Versöhnung durch den Papst. Auch ein österreichischer Minister ist Freimaurer

Kirche und Freimaurerei: Warten auf ein Wort der Versöhnung durch den Papst. Auch ein österreichischer Minister ist Freimaurer

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Die Zeiten, da Katholiken keine Freimaurer sein durften, sind längst vorbei. Es fehlt nur noch ein offizieller Akt der Versöhnung. Das sagt ein hochrangiger Mutarbeiter des Päpstlichen Rates.

Die Freimaurer hatten und haben zum Teil noch immer den Ruf eines Geheimbundes. In der Öffentlichkeit traten sie kaum auf. Nur der Großmeister einer Loge durfte sich aus der Deckung wagen. Dafür wurden Ihnen geheime Rituale nachgesagt, aber auch das Bilden von Seilschaften in Politik, Wirtschaft und Kultur, um sich Einfluss und Macht zu verschaffen. Irgendwie teilen Sie ein Schicksal mit dem CV, dem Cartellverband katholischer, farbentragender Studentenverbindungen. Mit dem Unterschied, dass der CV sich auch in aller Öffentlichkeit zeigt und in einem engen, freundschaftlichen Verhältnis zur Kirche steht. Ganz im Gegensatz zu den Freimaurern, die weil man ihnen unter anderem nachsagte, eine Art Geheimreligion zu sein, von der Kirche geradezu verfemt wurden.

CV und Freimaurer in der österreichischen Regierung

Irgendwie aber hält man sich bedeckt. So zum Beispiel auch in der österreichischen Bundesregierung. So ist es kein Geheimnis, dass Finanzminister Gernot Blümel CVer und Innenminister Karl Nehammer MKVer sind. Welcher Minister Logenmitglied ist, wird allerdings vertraulich gehalten. Dabei hat er nichts mehr in unserer liberalen Gesellschaft und das betrifft heute auch die Kirche, zu befürchten. Ganz anders war dies in der Vergangenheit in Diktaturen (im Nationalsozialismus ebenso wie im Kommunismus) der Fall, die im CV ebenso wie in den Logen einen Systemfeind erblickten und diese Organisationen daher streng verboten hatten. Im Islam herrscht da noch heute ein anderes Recht. Dort hat ein Muslim, von dem bekannt wird, Freimaurer zu sein, mit der Todesstrafe zu rechnen. Bloß in der Türkei dürfen sich Freimaurer organisieren.

Es gibt für Katholiken kein Verbot mehr, Freimaurer zu sein

Das Verhältnis von Amtskirche und Freimaurertum hat sich in den letzten Jahrzehnten normalisiert. Monsignore Michael Weninger, karenzierter und mittlerweile pensionierter österreichischer Diplomat, seit neun Jahren Priester und mittlerweile Mitarbeiter im Päpstlichen Rat, sorgt nun mit einer Dissertation an der Päpstlichen Universität Gregoriana für eine wichtige Klarstellung, nämlich dass man durchaus zugleich Katholik und Freimaurer sein kann. Von einem Verbot ist schon längst keine Rede mehr, steht auch im „Codex iuris canonicis“ (CIC) nichts mehr geschrieben. Eine wichtige Botschaft, immerhin sind etwas mehr als zwei Millionen Katholiken Mitglied in einer Freimaurerloge. In Österreich dürften es über 3000 sein. Worauf man nur noch wartet, formuliert Weninger.

Der „Krieg“ Kirche-Freimaurer geht auf das Risorgimento zurück

Die Auseinandersetzung zwischen der AmtsKirche und den Freimaurern reicht weit in die Vergangenheit zurück. In insgesamt 20 Rechtsakten haben Päpste seit dem 18. Jahrhundert die Freimaurer als Geheimbündler, Häretiker und Feinde des Glaubens verurteilt. Umgekehrt haben viele antiklerikale Freimaurer bisweilen eine große Rolle im Kampf gegen den Einfluss der Kirche auf Politik, Gesellschaft und Bildungswesen gespielt. Einen Höhepunkt erreichte diese Konfrontation im Zuge der Vereinigung Italiens, dem Risirgimento, die übrigens vor allem von italienischen Freimaurern, wie etwa Garibaldi, getragen wurde. Und die sich mit dem Vatikanstaat anlegten, der entsprechend reagierte. 1917 findet sich explizit im CIC das Verbot für Katholiken, Mitglied einer Freimaurerloge zu sein. Allerdings zum letzten Mal.

Kardinal König als Friedensstifter

Es ist dann der Wiener Kardinal Franz König, der im Gefolge des Zweiten Vatikanischen Konzils Gespräche mit österreichischen, deutschen und Schweizer Freimaurern geführt, die 1970 in der gemeinsamen „Lichtenauer Erklärung“ gipfelte. Deren Fazit war, dass die Freimaurerei keine Religion sei und mit der katholischen Kirche immerhin das Gebot zur Bruder- und Menschenliebe gemeinsam habe. Die Bannflüche der Kirche gegen die Freimaurer dürften nur mehr als historisches Relikt angesehen werden. Am 27. November 1983 trat das neue Kirchenrecht (CIC) in Kraft, die Freimaurerei wurde darin mit keinem einzigen Wort verurteilend erwähnt. Einen Tag zuvor gab es eine Art Querschuss durch eine Deklaration der Glaubenskongregation, deren Präfekt Karinal Ratzinger war. Darin heißt es, dass das „Urteil der Kirche gegenüber der Freimaurerei unverändert“ sei und damit auch die Exkommunikation für die katholischen Freimaurer weiterhin aufrecht bleibt. Weninger relativiert, kirchenrechtlich habe diese Deklaration zwar ein gewisses theologisches Gewicht, aber keine Relevanz.

Warten auf die offizielle Versöhnung

Nachdem nun die Dissertation als Buch im deutschsprachigen Raum erscheint und demnächst auch eine englische, italienische und spanische Ausgabe erscheinen werden, wird wohl die Amtskirche auch offiziell reagieren müssen. Das wünscht sich auch der österreichische Großmeister Georg Semler, ein praktizierender Katholik.. Die bisherigen Reaktionen, Weninger hat die Arbeit sowohl dem Heiligen Vater als auch dem Wiener Kardinal Christoph Schönborn bereits überreicht, waren bisher jedenfalls „wohlwollend“. Und man darf nicht vergessen, nicht nur unter den Gläubigen sondern auch unter den Priestern gibt es Freimaurer.

Eine Begegnung von Großmeistern mit Vertretern der Kirche – mit dem Papst oder auch dem Präfekten der Glaubenskongregation – bei dem nochmals die Versöhnung offiziell ausgesprochen wird, steht noch aus. Denn kirchenrechtlich sei eigentlich ja alles geklärt.

Ein Kommentar vorhanden

  1. Hat nicht Kardinal Cristoph Schönborn ebenso Familienbedingt , ein ;:::Nah,…verhätlnis zu Freimaurern ?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

  Mag. Timo Gerersdorfer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger und hat Prof. Gert Schmidt vertreten. Kommentar …