Ein Fünftel der CO2-Emissionen in Europa stammen aus Autoabgasen. Zwischen 1990 und 2008 stieg der CO2-Ausstoß durch den Straßenverkehr um 26 Prozent. Der EU-Umweltausschuss stimmte darüber ab wie die Emissions-Vorgaben für Neuwagen umgesetzt werden können.
[[image1]]Ab 2020 gilt für Autohersteller ein Flottenwert von 95 g CO2/km. Das heißt, dass die Emissionen eines Autos 95 g/km nicht überschreiten dürfen. Sie werden aber nicht für jedes Auto individuell berechnet, sondern es wird ein Durchschnitt aus allen verkauften Autos eines Herstellers errechnet. Am Mittwoch stimmten die EU-Abgeordneten des Umweltausschusses darüber ab, wie die Hersteller diese Vorgabe umsetzen sollen.
Derzeit gilt für Neuwagen eine CO2-Obergrenze von 160 g/km. Bis 2050 sollen die Emissionen im Straßenverkehr um 60 Prozent reduziert werden, verglichen mit dem Jahr 1990. Die CO2-Beschränkung auf 95 g/km soll helfen,dieses Ziel zu erreichen.
„Super-Credits“ für umweltfreundliche Neuwagen
Teil der beschlossenen Neuregelung ist etwa ein Bonussystem, dass Autohersteller belohnt, deren Flotte besonders wenig CO2 ausstößt. Bis 2020 können Hersteller Gutscheine, sogenannte „Super-Credits“, sammeln, wenn sie Autos bauen, die weniger Emissionen ausstoßen als gefordert. Später können Sie diese Gutscheine nutzen, um Überschreitungen der Grenzwerte auszugleichen.
Für Autohersteller ist es wichtig zu wissen, welche Umweltstandards für Neuwagen im Jahr 2020 gelten werden. Nur so können sie rechtzeitig die entsprechende Technologie entwickeln.
„Verbindliche Emissionsstandards für die Automobilhersteller haben enorme Auswirkungen auf Arbeitsplätze in ganz Europa“, sagte der deutsche EVP-Abgeordnete Thomas Ulmer, der als Berichterstatter für den Gesetzesvorschlag verantwortlich ist.
Niedrigere Betriebskosten von Autos
Auch für die Verbraucher seien die neuen Regeln von Vorteil, sagt Ulmer: „Die Fahrzeuge werden künftig noch sparsamer, was die Betriebskosten weiter reduziert.“
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