Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme von Invensys Rail, der Signaltechniksparte der britischen Invensys-Gruppe, durch Siemens genehmigt. Die Untersuchung der Kommission bestätigte, dass Invensys Rail und Siemens keine engen Wettbewerber sind und sich das Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss weiterhin gegen starke Wettbewerber wie Thales, Alstom, Bombardier und Ansaldo behaupten muss.
[[image1]]Die Kommission untersuchte die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Signal- und Leittechnik für den Schienenfern- und den Schienenpersonennahverkehr (vor allem U-Bahnen) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als Ganzes und in bestimmten Mitgliedstaaten, in denen sowohl Invensys Rail als auch Siemens tätig sind.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass sich die Tätigkeiten von Siemens und Invensys Rail geografisch ergänzen und die beiden Unternehmen nicht in engstem Wettbewerb zueinander stehen. Außerdem stellte die Kommission fest, dass sich das Unternehmen nach der Übernahme gegen starke Wettbewerber behaupten werden muss und die Kunden von Signal- und Leittechnikprodukten über eine erhebliche Nachfragemacht verfügen.
Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Unternehmen und Produkte
Invensys Rail ist ein international führender Anbieter von Signal- und Leittechnik für den Schienenverkehr. Die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im EWR konzentrieren sich vor allem auf das Vereinigte Königreich und Spanien. Siemens ist, insbesondere in Deutschland und Österreich, ebenfalls in diesem Bereich tätig.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt, und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).