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KR Peter Barthold: WKStA stellt am 14.10.2019 Strafverfahren ein

Bild © Spieler-Info.at

Oberstaatsanwalt Mag. Günther Höllwarth, Innsbruck, hat am 14. Oktober 2019 mit einer umfangreichen Begründung das Strafverfahren gegen Peter Barthold eingestellt.

Bitte lesen Sie die Entstehungsgeschichte des Verfahrens.

Die von Spieler-Info.at in einer Strafanzeige vorgebrachten Fakten wurden in der Einstellung einerseits nicht als falsch dargestellt, andererseits jedoch im Zweifel für den Beschuldigten entschieden – im Zweifel ist zugunsten des Beschuldigten davon auszugehen, da er von berechtigten Zweifeln seinerseits ausgeht. („Ein vorsätzliches Vorhaben, sich an der Novomatic AG unrechtmäßig zu bereichern, ist nicht erweislich“ (Zitat der Staatsanwaltschaft, auszugsweise, aus dem Einstellungsbescheid).

Vereinfacht gesagt, geht die Staatsanwaltschaft nach mehreren Jahren Ermittlungen davon aus, dass Herr Barthold seine Wünsche nach Zahlung von 25 Mio. Euro selbst als real angesehen hat.

Eine vorliegende, einstündige Videoaufnahme, im Auftrag des Herrn Barthold produziert, reicht der Staatsanwaltschaft nicht für eine Anklage. Allerdings: Im Einstellungsbescheid ist NICHT die Rede vom zweiten, etwa einstündigen Tonband mit etwa gleichem Inhalt, welches zwei Jahre vor der Videoaufnahme die Originalaussagen des Herrn Barthold in Zusammenhang mit seiner 25 Mio. Euro Forderungen enthält.

Schwamm darüber.

Herr KR Barthold ist nach seinen vergeblichen Attacken gegen die Novomatic Gruppe, insbesondere auch durch die abgewiesene Klage am LG Wiener Neustadt, und anderen Forderungen, wie des Finanzamtes etc., in Privatkonkurs.

Obwohl Spieler-Info.at nach vorliegenden, festen und belastbaren Informationen auf die möglicherweise pathologische Spielsucht des Herrn KR Barthold hingewiesen hat, wurde dieses Thema von der Staatsanwaltschaft nicht umfangreich gewürdigt. Immerhin hatte Barthold jahrelang, etwa jeden dritten Tag, das Casino in Baden besucht und dort – durch Aufzeichnungen zu beweisen – mehrere Millionen Euro verspielt. In Zusammenhang mit seinen zahlreichen Wettbürobesuchen und den hohen Spieleinsätzen, welche er jahrelang praktizierte, würde im Falle der Zuerkennung eines pathologischen Spielverhaltens die CASAG möglicherweise seine Spielverluste zurückzahlen müssen. Auch eine strafrechtliche Verurteilung des Peter Barthold – unter der Annahme, dass Barthold pathologischer Spieler ist – wäre schon aus diesem Grunde eher unwahrscheinlich.

Barthold selbst gab gegenüber den Börden auf den Vorhalt seiner zahlreichen Besuche des Casinos Baden an, dass er stets zum Abendessen zum Zwecke von Geschäftsbesprechungen ins Casino Baden gegangen ist.

Sämtliche Recherchen von Spieler-Info.at erwiesen sich im Verfahren als richtig, die Auslegung dieser richtigen Darstellung, somit die Beweiswürdigung, ist selbstverständlich immer Sache der Staatsanwaltschaft und der Gerichte.

Barthold ist eben ein Glückskind.

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