Der nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, ist vor Gericht mit einem Enthaftungsantrag abgeblitzt.
Hessenthaler war im März wegen Kokainhandels sowie wegen Annahme, Weitergabe oder Besitzes falscher oder gefälschter besonders geschützter Urkunden und Urkundenfälschung verurteilt worden. Das Urteil ist bis dato nicht rechtskräftig, weil Hessenthaler dagegen vorgeht.
Anwalt vermutet „Sanktionen wegen Ibiza-Video“
Laut seinem Anwalt Oliver Scherbaum wurde der Antrag am Mittwoch in einer Haftverhandlung abgewiesen, weil weiterhin Flucht- und Tatbegehungsgefahr vorliege.
„Worin diese Fluchtgefahr, in Anbetracht der ohnehin bereits bestehenden Überhaft, liegen soll, kann bei lebensnaher Betrachtung ebenso wenig nachvollzogen werden, wie die Behauptung einer Wiederholungsgefahr, zumal dem Gericht entsprechende Zusagen auf Anstellung des Julian Hessenthaler durch Unternehmen vorgelegt wurden“,
kritisierte Scherbaum. Daran könne man sehen, welchen Sanktionen Hessenthaler weiterhin ausgesetzt sei,
„die wohl nicht auf einen ihm fälschlich zur Last gelegten Suchtgifthandel, sondern die Erstellung des Ibiza-Videos zurückzuführen sind“,
so der Verteidiger.
Ein weiteres Drogenverfahren gegen Hessenthaler, das auf einer anonymen Anzeige basierte, ist übrigens im Juli eingestellt worden. Die Einstellung erfolgte nun, „weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht“, hieß es damals in einer Mitteilung der Behörden.
Quelle:
- Wegen Fluchtgefahr: „Ibiza-Detektiv“ blitzt mit Enthaftungsantrag ab, krone.at, 21.09.2022