Besonders Säuglinge und Kleinkinder müssen bezüglich des Inhalts und der Vermarktung „ihrer“ Lebensmittel besser geschützt werden. En besseres Umfeld für Unternehmen soll für eine bessere Anwendung der Vorschriften sorgen.
[[image1]]Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik: „Wir müssen sicherstellen, dass die EU-Vorschriften über Lebensmittel für spezielle Gruppen zweckdienlich sind und sich ebenso schnell weiterentwickeln wie der Markt. Genau in diese Richtung geht die Einigung, weil Vorschriften zum Schutz besonders schutzbedürftiger Verbrauchergruppen beibehalten, veraltete Vorschriften, die keinen Nutzen mehr haben, dagegen abgeschafft werden.“
Neues System
Auf dem Markt gibt es immer mehr Lebensmittel, die speziell bestimmte Zielgruppen in der Bevölkerung ansprechen sollen. Die geltenden EU-Vorschriften für diese Produkte sind komplex und zersplittert, da sich unterschiedliche Vorschriften und Konzepte überschneiden, was Verwirrung bei Unternehmen und nationalen Behörden, die die Vorschriften anwenden, hervorrufen kann.
Mit dieser neuen Verordnung über Lebensmittel für spezielle Gruppen werden die in der EU geltenden Vorschriften gestrafft, indem unnötige und widersprüchliche Vorschriften gestrichen und durch einen neuen Rahmen ersetzt werden.
Die neue Gesetzgebung vereinfacht die Regeln und sorgt für Klarstellung hinsichtlich der Kennzeichnung und Zusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung (für Babys zwischen 6 und 10 Monaten), Getreidebeikost und anderer Beikost sowie Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung.
Sie enthält auch eine Liste von Substanzen wie Vitamine und Mineralstoffe, die diesen Lebensmitteln zugesetzt werden können.
Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung
Die Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung für Säuglingsnahrung und Folgenahrung darf „weder Kinderbilder aufweisen noch andere Bilder oder einen Wortlaut, der den Gebrauch dieser Nahrung idealisieren könnte“, um „nicht vom Stillen abzuhalten“, so der Text der neuen Vorschriften.
Der neue Rahmen gilt für:
1. Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder;
2. Lebensmittel für Personen mit besonderen Gesundheitsproblemen;
3. Lebensmittel zur Gewichtskontrolle, die die tägliche Nahrungsmittelration vollständig ersetzen.
Nach dem neuen Ansatz werden Lebensmittel für andere Bevölkerungsgruppen anderen Rechtsvorschriften unterliegen. Die Vorschriften für Lebensmittel für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit werden z. B. in die Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel übertragen.
Bild: Helene Souza / pixelio.de/ © www.pixelio.de