Gemäß Beschluss der EU-Kommission sollen Investitionsbeihilfen für den Zeitraum 2014-2020 vorrangig für die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Gebiete in Europa eingesetzt werden. Die neuen Leitlinien gelten ab 1. Juli 2014.
[[image1]]EU-Kommissar Joaquín Almunia: „In Zeiten knapper Kassen sollen die überarbeiteten Leitlinien wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung fördern, indem Investitionen in Vorhaben unterstützt werden, die mit einem echten zusätzlichen Nutzen für die regionale Entwicklung – vor allem in den am stärksten benachteiligten Gebieten Europas – verbunden sind.“
Die Leitlinien für Regionalbeihilfen enthalten Vorschriften, nach denen die Mitgliedstaaten Fördergebietskarten aufstellen können. Diese weisen die Gebiete aus, in denen Unternehmen Regionalbeihilfen erhalten können. Darin wird auch festgelegt, in welcher Höhe diese Beihilfen gewährt werden dürfen.
Regionalbeihilfeleitlinien nach umfassenden Konsultationen
Die EU-Kommission legt zwar fest, welche Gebiete aus europäischer Sicht besondere Beihilfemaßnahmen benötigen, beispielsweise tschechische Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt bei weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt.
Die Regionalbeihilfeleitlinien 2014-2020 wurden nach umfassenden Konsultationen verabschiedet, in deren Rahmen Stellungnahmen der Mitgliedstaaten, regionaler und lokaler Behörden, von Wirtschaftsverbänden, Interessengruppen, Unternehmen und Bürgern sowie des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses eingeholt wurden.