Noch sind vor dem Asylrecht nicht alle gleich. Das könnte sich ändern, wenn der Innenausschuss am Mittwoch über ein EU-weit einheitliches Asylverfahren und gleiche Rechte für Einwanderer abstimmt.
[[image1]]Entschieden wird auch, ob die Polizei in Zukunft auf die Datenbank Eurodac zugreifen darf.
Asylverfahren
Die Reform der Asylverfahrensrichtlinie aus dem Jahre 2005 würde EU-weit einheitliche Regeln für den Umgang mit Asylsuchenden festlegen.
Stimmen die EU-Abgeordneten für die Änderungen des Kommissionsvorschlags, dann wäre das ein wichtiger Schritt hinzu einer schnelleren Bearbeitung von Asylverfahren.
Statt jahrelanger Ungewissheit wüssten Asylbewerber innerhalb von sechs Monaten, ob sie bleiben können oder die EU wieder verlassen müssen.
Teil des Gesetzesvorschlages ist auch ein verpflichtendes Identifikationsverfahren. Es soll helfen, Asylbewerbern mit besonderen Bedürfnissen besser helfen zu können, etwa ältere Menschen, Kranken oder Menschen mit einer Behinderung. Minderjährige würden in Zukunft einen gesetzlichen Vormund erhalten.
Gemeinsam mit fünf weiteren Gesetzespaketen definiert die Asylverfahrensrichtlinie das europäische Asylsystem.
Eurodac
In der Eurodac Datenbank werden die Fingerabdrücke von Asylsuchenden und illegalen Einwanderern gespeichert. Der Abgleich der Daten erlaubt Behörden zu sehen, ob Asylbewerber bereits in einem anderen europäischen Land einen Antrag auf Schutz gestellt haben oder illegal in die EU eingereist sind.
Der Gesetzesvorschlag würde es nationalen Polizeibehörden und Europol erlauben, bei Ermittlungen in Kriminalfällen auf die Fingerabdrücke der Eurodac-Datenbank zurückzugreifen.
Das Europäische Parlament verlangt aber, dass die Polizei die Datenbank nur nutzt, um Terrorismus oder schwere Kriminalität zu bekämpfen. Auf diesen Kompromiss einigten sich Rat und Parlament.
Eurodac wurde durch die Dublin II-Verordnung eingeführt. Die Verordnung regelt, welcher Staat für welchen Asylbewerber zuständig ist.
Das Plenum des Europaparlaments stimmt voraussichtlich im Juni über die Gesetze ab.