Donnerstag, 21. November 2024
Startseite / Allgemein / Oe24 / KLENK VON WKSTA BEFRAGT: War Ballhaus-Dokument von Falter-Team fake?

Oe24 / KLENK VON WKSTA BEFRAGT: War Ballhaus-Dokument von Falter-Team fake?

FALTER, Bild © WhiteTimberwolf, Public domain, via Wikimedia Commons / Dr. Florian Klenk, Bild © Manfred Werner (Tsui), CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt) / Das Bundeskanzleramt am Ballhausplatz in Wien, Bild © Manfred Werner – Tsui, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt)

Die WKStA prüft nun die Echtheit der vom „Falter“ veröffentlichten Dokumente um Kurz‘ „Projekt Ballhausplatz“.

Es soll ein „geheimer Masterplan“ gewesen sein, der Sebastian Kurz und seine Vertrauten im Jahr 2016 an die Spitze der ÖVP hievte und die „alte Garde“ der damals noch schwarzen Partei absägte. Das geht zumindest aus den Dokumenten zum „Projekt Ballhausplatz“ hervor, die das Wochenblatt „Falter“ im September 2017 veröffentlichte. „Interne Dokumente zeigen, wie minutiös Sebastian Kurz und seine Vertrauten die Machtübernahme in der Republik geplant haben. Sie sammelten Material über politische Gegner, warben um Sponsoren und Prominente und erstellten Kompromate“, hieß es im Falter-Artikel dazu.

Nun soll es jedoch Zweifel an der Echtheit der vom Falter veröffentlichten Dokumente geben. Wie eu-infothek une exxpress berichten, sollen Falter-Chef Florian Klenk und die Mitarbeiter Barbara Toth und Josef Redl, die den damals viel diskutierten Artikel verfasst haben, nun von der WKStA zur Echtheit der Dokumente befragt werden.

Auf die Frage des WKStA-Ermittlers

“Woraus haben sie geschlossen, dass die ihnen zugespielten Dokumente authentisch sind und nicht unverändert?”

meinte Barbara Toth demnach:

“Mag. Fleischmann (Anm.: der Kommunikationschef von Sebastian Kurz) hat dann etwas später doch eingeräumt, dass manches von ihnen stamme, aber nicht vollends die Authentizität bestätigt.”

Barbara Toth erklärte der WKStA schließlich so, warum sie die dem “Falter” zugespielten Papiere ihrer Meinung nach echt seien:

“Die ÖVP hat nach Konfrontation mit den elektronischen Dateien zuerst von Fälschungen gesprochen, danach anhand von Beispielen gezeigt, wie leicht sich solche Dokumente fälschen lassen, zugleich aber merkwürdigerweise argumentiert, das es viele Dokumente gäbe, die von außen an sie herangetragen werden. Die Überreaktion und die nicht stringente Linie führten im Zusammenhalt mit den aufwändigen Arbeiten, die in den Dokumenten verbrieft sind, bei uns zum Schluss, dass die Dokumente wohl authentisch sein müssen.”

Es fehlte also vor der Veröffentlichung des “Projekts Ballhausplatz” durch den “Falter” am 19. September 2017 eine klare Bestätigung der Echtheit des Papiers. Dennoch veröffentlichte der Falter die Papiere knapp vor der Nationalratswahl – ohne Vorliegen klarer Beweise für die Echtheit.

Quelle:

Anhang:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

  Mag. Timo Gerersdorfer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger und hat Prof. Gert Schmidt vertreten. Kommentar …