Donnerstag, 14. November 2024
Startseite / Allgemein / Österreichisches Glücksspielmonopol: Illegale Online-Glücksspielanbieter bekämpfen dieses Monopol mit dirty campaigning

Österreichisches Glücksspielmonopol: Illegale Online-Glücksspielanbieter bekämpfen dieses Monopol mit dirty campaigning

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Am Beispiel der aktuellen APA Aussendung

ist der seit Jahren andauernde verbissene Kampf der illegalen Online-Glücksspielanbieter Ursache für strafrechtliche Ermittlungen und an Verfolgung grenzende Medienberichte.

Die illegalen Glückspielanbieter haben sich sehr geschickt hinter dem Verein „Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel“ versteckt (EU-Infothek berichtete bereits mehrmals: Casino- und Online-Glücksspiel-Affäre: Falsche Fährten, richtige Spuren).

Die illegalen Online-Glücksspielanbieter richten nicht nur gegenüber der Republik Österreich, sondern auch für über eine Million Online-Spieler riesigen Schaden an, durch völlig unkontrollierte Spielprogramme und Spielangebote, die auf Gesetzesbruch basieren. Meist verstecken sich diese Anbieter, nicht nur aus steuerlichen Gründen, auf Malta, in Gibraltar, in der Karibik oder anderen Steuerparadiesen.

Die obersten Gerichte in Österreich, auch in Deutschland, haben mehrmals die Illegalität dieser Angebote festgestellt.

Von besonderer Bedeutung und bis heute leider absolut ungeklärt ist die Frage, weshalb diese illegalen Online-Glücksspielanbieter seit bald 15 Jahren in Österreich ohne (zumindest in der Öffentlichkeit) bekannt gewordene Klagen des Monopolisten CASAG / Lotterien oder wirklich fundierter Strafanzeigen ungestört die Mehrheit des Online-Glücksspielmarktes an sich reißen konnten. Die Klärung dieser bedeutenden Frage würde einen sogenannten kleinen parlamentarischen Untersuchungsausschuss verdienen, zumal es ohne Unterstützung oder zumindest ohne deutliches Wegsehen der Politik nicht möglich gewesen wäre, so öffentlich und über diesen großen Zeitraum hinweg derartig bedeutende Rechtsbrüche mit Millionenschaden zu begehen.

Es ist dieser Gruppierung, welche über unkontrollierte und schwer kontrollierbare, riesige Bargeldsummen verfügt, welche mit wechselnden Interessens-Partnern – das kann ein ausländischer Konzern oder aber auch eine Handvoll sattsam bekannter Glücksspielindustrie-Basher sein – auch mit Hilfe einen Handvoll teurer Wiener Agenturen (eine Agentur erhält z.B. seit Jahren mehr als 90.000 Euro monatlich Fixhonorar für dirty campaigns gegen die seriöse, legale Glücksspielindustrie), zuzurechnen, dass geschickt formulierte und anonyme Briefe bzw. Strafanzeigen riesige Aktionen der Staatsanwaltschaft ausgelöst haben und es ist auch dieser Gruppierung zuzurechnen, dass eine Fülle von einschlägigen Medienberichten immer wieder aufpoppt, dass auch eine kleine Partei durch einzigartige parlamentarische Anfragen, welche allesamt im Sinne der illegalen Anbieter oder Industrie-Basher sind, erfolgen.

Die aktuelle APA Aussendung ist wieder so ein Fall klassischer Halbwahrheiten, mit denen sehr gerne, leider auch erfolgreich, immer wieder von dieser Gruppering gearbeitet wird. Sehr geschickt nutzen sie oft ahnungslose, mit dem komplexen Glücksspielrecht nicht wirklich vertraute Politiker oder Journalisten und Medien, die verständlicherweise gerne einen „heiße“ Story bringen möchten.

Weshalb ist das Österreichische Glücksspielmonopol ein aktuell sehr beliebtes Ziel der illegalen Online-Glücksspielanbieter?

Versetzt man sich in die Gedankenwelt dieser Online-Räuber, so ist die Zerstörung des Glücksspielmonopols Voraussetzung dazu, dass das El Dorado eines Wildwuchses von zahllosen Online-Glücksspielangeboten überhaupt erst in Österreich möglich wäre, so meinen und denken zumindest die Eigentümer und Manager dieser illegalen Online-Glücksspielanbieter.

Mit dem Ziel das Glücksspielmonopol aufzuweichen, werden immer wieder Versuche gestartet, die Werbeintensität als nicht dem Glücksspielgesetz entsprechend darzustellen, es wurden zu diesem Thema auch zahlreiche Prozesse bis zum EuGH geführt. Am Ende obsiegte jeweils das österreichische Glücksspielmonopol und wurde bestätigt, dass diese EU-konform ist.

Ein weiterer beliebter Ansatz, welcher verstärkt in den letzten zwei Jahren hervortrat, ist der Angriff auch gegen de CASAG / Lotterien Gruppe in Bezug auf angeblich mangelnden Spielerschutz.

Mit Hilfe derartiger Mittel, welche einseitig aber aufwendig verbreitet werden, soll das Glücksspielmonopol ins Wanken gebracht werden.

Die aktuelle APA Aussendung zeigt inhaltlich die Absicht, Anzeiger, Richter und Henker aufgrund eines halbwahren Hinweises zu spielen: ein Wiener Rechtsanwalt – seit Jahren bekannt dafür, dass er mit Hilfe sogenannter Spielerklagen viel Geld verdient – verbreitet die Aussage, wonach die Österreichischen Lotterien eine Online-Lizenz inne hätte, welche angeblich jederzeit durch den Lizenzgeber, das österreichische Finanzministerium, kündbar sei. Damit wäre auch, so die krude Argumentation, der Vertrauensschutz nicht mehr gegeben, eine Neuvergabe einer Online-Glücksspiel-Lizenz könnte jederzeit, auch vor 2027 (solange läuft die exklusive Online-Glücksspiel-Lizenz für die Österreichischen Lotterien) und mit dem weiteren Schluss, dass somit ein Deal um den Vorstandssitz in der CASAG zwischen dem international erfolgreichen Glücksspielkonzern und der Politik jederzeit möglich gewesen wäre.

Diese aus dem Hut gezauberte einseitige Behauptung widerspricht den Fakten: die im Jahr 2019 geplante Novellierung des österreichischen Glücksspielgesetztes, welche bedauerlicherweise nicht mehr den Weg in die Begutachtung fand, hatte den Titel „Ziel der Novelle: Sicherung des Glücksspielmonopols“.

Zusätzlich, und das wiegt besonders schwer, hatten die untadelige Beamten des BMF, welche für die Glücksspielgesetzgebung zuständig sind unter Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschuss dieses Thema klar und eindeutig beschrieben (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/KOMM/KOMM_00125/fname_882369.pdf).

Eine Absicherungsklausel des Gesetzgebers (MBF) bei der Vergabe einer Glücksspiellizenz, welche das Finanzministerium als sinnvoll in Bezug auf mögliche juristische Imponderabilien eingefügt hat, hat keine wirkliche Bedeutung mit der Praxis der Vergabe der Glücksspiellizenzen. Der Vertrauensschutz wird übrigens nicht nur bei einer möglichen Gesetzesänderung im Parlament, sondern – und das würde zu guter Letzt entscheidend sein – von den Höchstgerichten bestätigt.

Es darf doch niemand annehmen, dass das österreichische Parlament bzw. der Gesetzgeber sich über derartig schwerwiegende, rechtliche Rahmenbedingungen einfach hinwegsetzten würde.

Es sind genau diese Halbwahrheiten und immer wieder böswillig abgeschossenen Giftpfeile, welche einer kleinen Schar von Nutznießern des illegalen Online-Glücksspiels und einer ebenso kleinen Schar schlichtweg dauerhaft böswilliger Zeitgenossen zuzuschreiben sind, dass in Österreich mit größtem Erfolg die Entstehung eines internationalen, möglicherweise weltführenden Glücksspielkonzerns versäumt wurde. Es wäre an der Zeit, dass vernünftige Politiker und Medien auf derartige Aktionen nicht mehr hereinfallen.

Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.

Dieses Bibelzitat hat im Falle der illegalen Online-Glücksspielanbieter, deren Lobbyisten und Helfer eine reale Bedeutung: die in Arbeit befindliche aktuelle Novellierung des österreichischen Glücksspielgesetzes wird massive Einschränkungen und Sperren für die Online-Glücksspielanbieter bringen.

Aber auch jener ausländische Konzern, welcher am „dirty campaigning“ bisher still und leise, über Agenturen, sehr erfolgreich beteiligt war, muss wesentliche finanzielle Buße in Form von deutlichen steuerlichen Erhöhungen als Resultat dieser gehässigen Kampagne verbuchen. Das kann somit für die Verursacher von untergriffigen Meldungen und anderer ähnlicher Aktionen zu guter Letzt unternehmerisch fatal enden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

  Mag. Timo Gerersdorfer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger und hat Prof. Gert Schmidt vertreten. Kommentar …