Dienstag, 5. November 2024
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Ratsvorsitz erreicht Einigung über neue Regelungen für Hypothekarkredite

Der irische Ratsvorsitz hat eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament im Bezug auf neue Regeln mit Verbesserungen für Hypothekarkreditnehmer und Konsumenten in der EU erreicht.

[[image1]]Diese Einigung war ein wichtiges Ziel, welches sich der Ratsvorsitz im Rahmen seines Aktionsprogramms gesetzt hatte.

Finanzminister Michael Noonan sagte über den in Brüssel erreichten Erfolg: „Wir haben in Irland gesehen, wie manche Praktiken im Bereich der Vergabe von Hypothekarkrediten zur Krise des Finanzsystems beigetrage haben. Die heute vereinbarten neuen Regeln werden Konsumenten weit bessere Information über Kreditanträge und Anbote geben.“

Durch die neuen Regelungen werden die Rechte zukünftiger Hypothekarkreditnehmer in der EU gestärkt.

Bessere Information für Kreditnehmer vor Abschluss des Vertrags

• Ein neues standardisiertes EU-Informationsblatt (ESISA), dass es Konsumenten erleichtert, direkte Vergleiche zwischen Angeboten anzustellen

• Neue Regeln für die Bewerbung von Hypothekarkrediten, u.a. etwa klarere Informationen über den effektiven Jahreszinssatz

Strengere Regeln für Bonitätsprüfungen für Antragsteller bei Hypothekarkrediten

• Vermittler sollten Genehmigung für Datenzugriff von den jeweiligen Behörden erhalten

• Neue Qualifikationsrichtlinien für Hypothekarkreditgeber
Verbesserung von Wissen und Kompetenzanforderungen für Bankangehörige und Kreditvermittler für Hypothekarkredite

Mehr Auswahl für Konsumenten durch Zulassung von Kreditunternehmen auf dem internationalen Markt.

Die neue Richtlinie macht auch strenge Vorgaben im Bereich der finanziellen Information für Konsumenten, Rückstände und Kündigung. Sie schrebit Maßnahmen vor, welche die Kreditgeber ermutigen sollen, angemessene Nachsicht und Geduld walten zu lassen, bevor eine Vertragskündigung eingeleitet wird.
Die neue Regelungen der Hypothekarkreditrichtlinie werden den Vergleich zwischen verschiedenen Hypothekarkreditprodukten erleichter und durch eine einheitliche Vorgabe in der gesamten EU die Entwicklung eines internationalen Hypothekarkreditmarktes erleichtern.

Die vorläufig erzielte Einigung muss nun noch durch die EU-Mitgliedsstaaten bestätigt werden, um endgültig in Kraft treten zu können.
 

 

Bild: LieC/PIXELIO/©www.pixelio.de

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