Mittwoch, 13. November 2024
Startseite / Allgemein / Reale und virtuelle Finanzwelt

Reale und virtuelle Finanzwelt

Unvermeidliche Maßnahmen und Regeln für den Finanzsektor

„Unvermeidlich“ ist das Unwort des Jahres 2011, erfunden von wirtschaftlich unbedarften und  wirtschaftlich unfähigen Politikern und deren Vasalen.
Weshalb setzt die Politik nicht sofort zielführende Maßnahmen, die unvermeidlich sind, wie:
Europas Banken  wird es ab sofort verboten, Derivat- und andere virtuelle Risikowetten abzuschließen.
Die Bankkonzession beschränkt sich  auf die reale Wirtschaft, also die Hereinnahme von Spareinlagen und die Kreditvergabe an die reale Wirtschaft.
Binnen fünf Jahren  müssen alle Banken ihre „virtuellen“ Geschäfte pro Jahr um je 20 % reduzieren, „Wert“papiere dürfen ausschließlich zum Verkehrswert bilanziert werden.
Die reale Wirtschaft wird ab sofort auch von der jeweiligen Nationalbank mit Krediten versorgt. Die österreichische Nationalbank hat dazu ausreichend Personalreserven. Seit Einführung des Euro hat sie trotz wesentlicher Aufgabenreduzierung noch immer den gleich hohen Personal- und Kostenstand!
Wenn Banken dann  „Marktverzerrung“ rufen: die echte Marktverzerrung ist die Inanspruchnahme des Steuerzahlers.
Banken ist die Hereinnahme von Staatsanleihen nur dann erlaubt, wenn  davon jeweils 50 % am internationalen freien Markt gezeichnet werden.
Den Nationalbanken und der EBZ ist es ab sofort verboten, Staatsanleihen anzukaufen.
Sie meinen, dann gehen einige Banken bankrott? JA! nur dann wird die virtuelle Finanzwelt gesunden. Die reale Wirtschaft  wird das nicht sehr tangieren, weil die Nationalbanken für ausreichende Liquidität sorgen müssen.
Wer bitte braucht die Geldzwischenhändler und Wettveranstalter wirklich? Wie lange soll das Spielchen weitergehen: Staat (Steuerzahler) verteilt Gratisgeld und borgt es sich mit Zinsenaufschlag zurück. Die Verluste werden Tag für Tag gravierender, ebenso wie die Gewinne der Zwischenhändler höher. Bei vollem Risiko für den Steuerzahler. Bitte, wie dumm sind wir eigentlich?

Rolf Singer

Das könnte Sie auch interessieren

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

  Mag. Timo Gerersdorfer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger und hat Prof. Gert Schmidt vertreten. Kommentar …