Das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II), das im Schengen-Raum für mehr Sicherheit sorgen und den freien Personenverkehr erleichtern soll, geht in Betrieb. Das SIS II ermöglicht es den Grenzkontroll‑, Zoll‑ und Polizeibehörden der Mitgliedstaaten, Informationen über mutmaßlich Beteiligte an schweren Verbrechen auszutauschen.
[[image1]]Es enthält zudem Vermisstenausschreibungen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, sowie Informationen zu Gegenständen wie Banknoten, Personenkraft‑ und Lieferwagen, Schusswaffen und Ausweisdokumenten, die gestohlen oder auf sonstige unrechtmäßige Weise erworben sein könnten oder abhanden gekommen sind.
Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres: „Ich freue mich, dass das SIS II jetzt in Betrieb gehen kann. Meine Kollegen in Rat und Parlament und ich haben gemeinsam die Entwicklungsphase zum erfolgreichen Abschluss gebracht. Das SIS-Projekt war ein schwieriges Erbe für mich. Dank meiner festen Entschlossenheit konnten wir große Herausforderungen überwinden und das Projekt wieder auf Kurs bringen. Leicht war das nicht. Jetzt können wir die Durchführungsphase angehen, für die die neue Agentur eu-LISA zuständig ist.“
Krum Garkov, Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), kommentierte: „Wir stehen für das SIS-II-Betriebsmanagement bereit. In enger Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten werden wir eine reibungslose Übernahme des Systemmanagements sicherstellen und dabei den Mitgliedstaaten rund um die Uhr Systemdienste anbieten und zu mehr Sicherheit in Europa beitragen.“
Erleichterung des freien Personenverkehrs
Nachdem die Kontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft wurden, ist das SIS II für die Erleichterung des freien Personenverkehrs innerhalb des Schengen-Raums sehr wichtig. Das SIS II ist die zweite Generation des seit 1995 bestehenden Schengener Informationssystems. Es bietet erweiterte Funktionen, z. B. die Möglichkeit der Eingabe biometrischer Merkmale (Fingerabdrücke und Lichtbilder), neue Arten von Ausschreibungen (gestohlenen Flugzeuge, Wasserfahrzeuge, Container, Zahlungsmittel) oder die Möglichkeit der Verknüpfung verschiedener Ausschreibungen (z. B. eine Personenausschreibung und eine Fahrzeugausschreibung). Im SIS II sind darüber hinaus direkt bei den Ausschreibungen von zwecks Verhaftung, Übergabe oder Auslieferung gesuchten Personen Kopien des Europäischen Haftbefehls (EuHB) abgelegt, was es den zuständigen Behörden erlaubt, problemlos und schnell zu reagieren.
Das SIS II bietet einen zuverlässigen Datenschutz. Nur die nationalen Grenzkontroll‑, Polizei-, Zoll-, Justiz-, Visa‑ und Fahrzeugzulassungsbehörden haben Zugang zum SIS II. Jeder hat ein Recht auf Auskunft über die im SIS II gespeicherten ihn betreffenden Daten und kann bei der zuständigen Behörde seines Landes die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Informationen beantragen. Um Auskunft über Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Erhalt durchzusetzen sowie Schadensersatzansprüche wegen einer Ausschreibung geltend zu machen, kann jeder gerichtliche Schritte einleiten. Die nationalen Aufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte arbeiten aktiv zusammen und sorgen für eine koordinierte Überwachung des SIS II.