Sonntag, 22. Dezember 2024
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Standard-Mehrwertsteuererklärung: Vereinfachung für Unternehmen

Die EU-Kommission hat eine neue Standard-Mehrwertsteuererklärung vorgeschlagen, mit der Unternehmen in der EU jährlich bis zu 15 Mrd. EUR Verwaltungskosten einsparen können. Ziel dieser Initiative ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern und die Steuerbehörden EU-weit effizienter zu machen.

[[image1]]Damit steht sie in vollem Umfang im Einklang mit dem Engagement der Kommission für intelligente Regulierung und ist eine der Initiativen des REFIT-Programms zur Vereinfachung der Vorschriften und Verringerung der Verwaltungslasten für Unternehmen. Mit dem Vorschlag sollen für Unternehmen, die ihre Mehrwertsteuererklärungen abgeben, unabhängig vom jeweiligen Mitgliedstaat einheitliche Anforderungen geschaffen werden.

Durch die Standard-Mehrwertsteuererklärung, die die nationalen Mehrwertsteuererklärungen ersetzen soll, werden von den Unternehmen EU-weit innerhalb derselben Fristen dieselben grundlegenden Angaben verlangt. Da einfachere Verfahren leichter zu beachten und durchzusetzen sind, dürfte der heutige Vorschlag auch zur besseren Einhaltung der Vorschriften und zur Steigerung der öffentlichen Einnahmen beitragen.

Hierzu erklärte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern: „Die Standard-Mehrwertsteuererklärung bringt allen Beteiligten nur Vorteile. Zum einen profitieren die Unternehmen von vereinfachten Verfahren, niedrigeren Kosten und weniger Bürokratie. Zum anderen erhalten die Regierungen ein neues Instrument, um die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu erleichtern, wodurch sich ihre Einnahmen erhöhen dürften. Mit dem heutigen Vorschlag werden also sowohl unser Engagement für einen unternehmerfreundlichen Binnenmarkt als auch unsere Bemühungen um die bessere Einhaltung der Steuervorschriften in der EU unterstützt.“

Standard-Mehrwertsteuererklärung künftig EU-weit elektronisch einreichen

Jedes Jahr reichen die Steuerpflichtigen in der EU bei ihren Finanzämtern 150 Mio. Mehrwertsteuererklärungen ein. Derzeit bestehen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten noch große Unterschiede bei den verlangten Angaben, dem Format der nationalen Formulare und den Abgabefristen. Hierdurch wird die Mehrwertsteuererklärung bei grenzübergreifender Wirtschaftstätigkeit zu einem komplexen, teuren und schwerfälligen Unterfangen. Außerdem haben sich Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, darüber beschwert, dass es wegen der Komplexität des Verfahrens schwierig ist, die Mehrwertsteuervorschriften einzuhalten.

Durch die vorgeschlagene Standard-Mehrwertsteuererklärung werden die Informationen vereinfacht, die die Unternehmen den Steuerbehörden mitteilen müssen. Künftig sollen in der Mehrwertsteuererklärung nur noch fünf Felder obligatorisch sein. Die Mitgliedstaaten erhalten jedoch die Möglichkeit, in bis zu 26 zusätzlichen Feldern weitere Standardangaben zu verlangen. Dies bedeutet eine erhebliche Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation, in der einige Mitgliedstaaten das Ausfüllen von bis zu 100 Feldern vorschreiben.

Die Unternehmen werden die Standard-Mehrwertsteuererklärung monatlich einreichen, für Kleinstunternehmen ist ein vierteljährlicher Abstand vorgesehen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer zusammenfassenden jährlichen Erklärung, die in einigen Mitgliedstaaten derzeit noch vorgeschrieben ist, würde künftig wegfallen.

Mit dem Vorschlag wird auch der elektronische Datenverkehr unterstützt, da die Standard-Mehrwertsteuererklärung künftig EU-weit elektronisch eingereicht werden kann. Mit dieser großen Vereinfachung des Verfahrens der Mehrwertsteuererklärungen setzt die Kommission einen Teil ihrer umfassenderen Ankündigung zum Abbau von Verwaltungslasten und Handelshemmnissen im Binnenmarkt in die Tat um.

 

Bild: GG-Berlin / pixelio.de/ © www.pixelio.de

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