Samstag, 21. Dezember 2024
Startseite / Allgemein / SZ: Strafjustiz in Deutschland geht gegen illegale Online-Glücksspiele vor

SZ: Strafjustiz in Deutschland geht gegen illegale Online-Glücksspiele vor

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Diese Strafverfahren werden sich auch auf alle diese Anbieter, welche ohne Konzession in Österreich am Markt sind, massiv auswirken!

Virtuelle Glücksspielanbieter wie Lottoland und Tipico mussten sich bislang keine Sorgen machen: Illegale Spiele wurden kaum strafrechtlich verfolgt. Das ändert sich jetzt.

Das Areal „Ocean Village“ in Gibraltar ist eines dieser Orte, von denen aus man die deutschen Behörden anscheinend bedenkenlos zum Narren halten kann. Eine kleine Promenade führt entlang an Restaurants, auf einer fest verankerten Superyacht sind ein Luxushotel und Spielcasino eingerichtet. Seit einigen Jahren ragen vom Ufer des kleinen Yachthafens drei hölzerne Gebäude ins Wasser, die von oben aussehen sollen wie Segel. Von dort steuert Lottoland einen Großteil seiner Geschäfte: virtuelle Wetten auf den Ausgang von Lotterien, Online-Rubellose, Automatenspiele mit Geldgewinn. Eine Spielbude unter vielen im Netz, mit der Besonderheit, dass allein deutsche Spieler einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr für Lotto-Tipps und andere Angebote bei dem Unternehmen ausgeben. Vor allem für Kopien der Klassiker wie „6 aus 49“.

Das Angebot ist in Deutschland weitgehend illegal, und Lottoland gilt als ärgster Feind der 16 staatlichen Lotteriegesellschaften. Nach deren Lesart macht die vom deutschen Unternehmer David von Rosen gegründete Unternehmensgruppe ihnen das Geschäft kaputt. Seit Jahren strengen die staatlichen Lottoanbieter immer neue Wettbewerbsklagen an, um gegen den Konkurrenten aus der britischen Mittelmeer-Enklave vorzugehen. Fast alle diese Verfahren hat Lottoland bislang verloren. Im Frühjahr wurde der britische Vorstandschef Nigel Birrell vom Landgericht Koblenz gar zu einem Ordnungsgeld von 30 000 Euro verurteilt; das Gericht verbot Lottoland die Wetten auf deutsche Lotterien. Von den Behörden in Deutschland hatte die Firma aber sonst nie viel zu befürchten.

Jetzt droht dem Unternehmen erstmals mächtig Ärger. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt nach Informationen von SZ und NDR gegen Vorstandschef Birrell und eine Reihe nicht näher benannter Beschuldigter wegen der Veranstaltung illegaler Glücksspiele. Zusätzlich ermitteln die Frankfurter Strafverfolger den Recherchen zufolge gegen FC-Bayern-Partner Tipico, Marktführer im Sportwettbereich mit umfangreichem Casinoangebot. Ein drittes Verfahren läuft gegen einen Konzern aus Skandinavien, zu dem Dutzende Online-Casinos gehören.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage die Ermittlungen, ohne Namen oder Details zu nennen. „Betroffen sind Unternehmen, die Online-Casino-Dienstleistungen bzw. Zweitlotterien anbieten sollen und zu den jeweiligen Marktführern in diesen Segmenten gehören sollen“, teilte ein Sprecher lediglich mit. Zugleich werde gegen zwei Banken und eine Kreditkartenfirma „wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels“ ermittelt.

Was Online-Casinos angeht, herrscht weitgehend Sorglosigkeit in der Glücksspielindustrie

Lottoland ist der einzig verbliebene relevante Anbieter von Zweitlotterien auf dem deutschen Markt. Der Konzern argumentiert, das deutsche Online-Verbot verstoße gegen EU-Recht, man sei „überzeugt“, dass das Angebot auch nicht strafrechtlich relevant sei. Lottoland verweist auf ein früheres Verfahren, bei dem die Frankfurter Staatsanwaltschaft nichts Strafbares habe finden können. Tipico sieht sich schon seit Monaten mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg konfrontiert, die gegen den Sportwettanbieter sowie gegen dessen Konkurrenten Bwin und Bet3000 vorgeht. Alle drei bestreiten die Vorwürfe. „Das Online-Casino-Angebot von Tipico ist legal“, teilte ein Sprecher des in Malta registrierten Anbieters mit. „Eventuelle oder tatsächliche strafrechtliche Ermittlungen laufen daher ins Leere.“

Das selbstbewusste Auftreten kommt nicht von ungefähr. Denn der Paragraf 284 im Strafgesetzbuch, wonach die Veranstaltung von Glücksspielen ohne Erlaubnis strafbar ist, kommt mit Blick auf illegale Online-Spiele so gut wie nie zum Einsatz. In der Glücksspielindustrie herrscht deshalb weitgehend Sorglosigkeit, was Online-Casinos angeht. Die zumeist im europäischen Ausland registrierten Unternehmen, auch Lottoland, argumentieren seit Jahr und Tag mit der EU-Dienstleistungsfreiheit. Und bundesweit schien die Strafjustiz bislang die Augen zu verschließen vor einem milliardenschweren Schwarzmarkt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt legt sich dagegen fest: „Glücksspielanbieter haben so lange mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, bis sie eine Genehmigung innehaben.“ Es klingt wie eine Kampfansage.

Spätestens an dieser Stelle wird es vertrackt. Denn erstens soll es solche Genehmigungen bald geben: Im Frühjahr verständigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der allerdings noch durch die Parlamente muss und erst vom kommenden Sommer an gelten soll. Online-Automatenspiele sollen unter Auflagen erlaubt werden, mit noch strengeren Regeln auch Casinospiele wie Blackjack und Roulette. Eine bundesweit zuständige Behörde, die es noch nicht gibt, soll die Erlaubnisse erteilen und das Online-Spiel überwachen.

Zweitens verständigten sich die Chefs der Staats- und Senatskanzleien im September auf eine Übergangsregelung, wonach schon jetzt nicht mehr verfolgt wird, wer sich beim Angebot von Automatenspielen an bestimmte Auflagen hält. Mit Stichtag 15. Oktober haben denn auch etliche Anbieter ihre Casinos nach den neuen Auflagen umgestellt, darunter nach eigenen Angaben auch Lottoland. In der Branche geht man nach dem Länderbeschluss davon aus, dass Automatenspiele im Netz nun offiziell geduldet werden.

Ein Abschluss der Ermittlungen ist derzeit nicht absehbar

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt widerspricht: „Etwaige Verwaltungsvereinbarungen entfalten für die strafrechtliche Verfolgung keine Bindungswirkung“, erklärt die Behörde. Die Normen des Strafgesetzbuches und des Glücksspielstaatsvertrags könnten als „höherrangiges Recht“ nicht durch eine Verwaltungsvereinbarung außer Kraft gesetzt werden. Je nachdem wie deutlich sie illegalen Anbietern versprechen, diese würden geduldet, käme sogar „der Verdacht der Anstiftung oder Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen“ gegen Beamte infrage.

Noch stehen die Verfahren ganz am Anfang. „Ein Abschluss der Ermittlungen ist derzeit nicht absehbar“, lässt die Staatsanwaltschaft dazu lediglich wissen. Im Fall von Online-Casinospielen dürfte die Beweisführung technisch recht aufwändig sein, zumal neben den Spieleanbietern auch sämtliche Banken und Zahlungsdienste Ziel sind, über deren Systeme das Geld fließt.

Vielleicht kommt Lottoland den Ermittlern aber noch zuvor. In diesen Tagen gibt das Unternehmen vor, sein Angebot nach dem Vorbild des Konkurrenten Tipp24 umstellen zu wollen. Dessen Dachkonzern war im vergangenen Jahr zurück nach Deutschland gezogen, hatte die frühere Schwesterfirma Lotto24 wieder übernommen und sein Zweitlotteriegeschäft eingestellt. Heute fungiert der Konzern nur noch als Lotterievermittler, der offiziell deutsche Lottoprodukte im Netz vertreibt.

In vertraulichen Runden mit den Glücksspielreferenten der Länder hat Lottoland schon mehrfach Werbung für seinen Plan gemacht. Demnach hat sich eine noch weitgehend leere deutsche GmbH um eine Erlaubnis als Vermittler beworben – sie soll später mit dem Konzern in Südeuropa verschmolzen werden. In einer Lottoland-Präsentation, die SZ und NDR vorliegt, ist vom „Wunsch nach Rechtsfrieden“ die Rede. Sobald die Erlaubnis erteilt sei, so der Lottoland-Vorschlag, wolle man das Zweitlotterieangebot für Deutschland einstellen und sich in den noch laufenden Zivilverfahren gütlich einigen. Auf Anfrage bekräftigt Lottoland, seine Leistungen in Zukunft „zu 100 Prozent in Übereinstimmung mit deutschem Recht anzubieten“.

Dem Vernehmen nach stieß das fordernde Auftreten aber bislang aber auf wenig Gegenliebe bei den Bundesländern. Unter den Lottogesellschaften sind die Vorschläge umstritten. Die Ermittlungen in Frankfurt dürften das Vertrauen in die Lottoland-Gruppe mit seiner verschachtelten Firmenkonstruktion nun nicht unbedingt stärken.

Geschädigte Spieler können sich dem Verfahren anschließen und ihre Spieleinsätze zurückfordern!

Quelle:

SZ, 05.11.2020, https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/online-casino-lottoland-tipico-staatsanwaltschaft-1.5105994

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

Profil / Kriminalfall „Phantom“ aus Wels: Glücksspiel-Bande soll Gutachter geschmiert haben

Profil / Kriminalfall „Phantom“ aus Wels: Glücksspiel-Bande soll Gutachter geschmiert haben

Ermittlungen gegen eine mutmaßlich kriminelle Glücksspiel-Gruppierung: Die Hintermänner wollten Beamte besachwalten lassen, zeigten sich aus …