Hatte ich mich noch in meinem letzten Beitrag bemüht, den Begriff des Flüchtlings näher aufzudifferenzieren und gegen verwandte Begriffe abzugrenzen, so lieferte der Gerichtshof (EuGH) nur zwei Tage später in einem bemerkenswerten Urteil eine weitere Präzisierung, die allerdings nicht unwidersprochen geblieben ist. Der EuGH stellte dabei nämlich fest, dass Homosexuelle unter gewissen Voraussetzungen zu Recht Asyl beantragen und gewährt bekommen können.
Lesen Sie mehr...Neue Regeln im Asylverfahren: Gleiche Rechte EU-weit
Noch sind vor dem Asylrecht nicht alle gleich. Das könnte sich ändern, wenn der Innenausschuss am Mittwoch über ein EU-weit einheitliches Asylverfahren und gleiche Rechte für Einwanderer abstimmt.
Lesen Sie mehr...