Bisher hat die Europäische Kommission bei systembedingten Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in einem ihrer Mitgliedsstaaten das an sich dafür vorgesehene Frühwarnsystem im Rahmen des Sanktionsverfahrens des Artikels 7 EU-Vertrag deswegen nicht in Gang gesetzt, da es ihr überschießend und im Grunde wie der Einsatz einer „Atombombe“[1] vorkam. Damit blieben aber zB die Vorkommnisse im Rahmen der Roma-Krise in Frankreich im Sommer 2010, die mehrfachen bedenklichen Verfassungsänderungen in Ungarn unter den Regierungen Orban I und II (im Frühjahr 2011) sowie die Rechtsstaatlichkeits- und Korruptionskrise in Rumänien im Sommer 2012 – ungeahndet.
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Die Wahrheit werden wir wohl erst in ferner Zukunft wissen: Hat der Westen wirklich erreicht, dass der Iran dauerhaft auf die nukleare Bewaffnung verzichtet? Oder haben sich die Iraner in den letzten Wochen durch geschicktes Taktieren erst recht den Weg dorthin eröffnet?
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