In Teil 1 dieses Beitrages wurde die Situation in Österreich in Bezug auf die Krisenvorsorge, den Katastrophenschutz sowie die Beseitigung und Abgeltung der Schäden dargestellt, die das Jahrhunderthochwasser 2013 entlang der Donau in den Städten und im ländlichen Raum in Ober- und Niederösterreich angerichtet hat. Nachstehend sollen in Teil 2 die kompetentiellen Grundlagen für den Katastrophenschutz in der EU und dessen nähere Ausgestaltung durch einschlägige sekundärrechtliche Bestimmungen aufgezeigt werden.
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