Die Frage der gerichtlichen Durchsetzung kollektiver Rechtsansprüche wird in den Europäischen Gemeinschaften an sich schon seit dem Jahr 1985 diskutiert[1]), bis jetzt wurde aber noch keine allgemein befriedigende Antwort gefunden. Auch in den meisten europäischen Rechtsordnungen sind zivilrechtliche Sammel- oder Gruppenklagen nicht vorgesehen[2]) und die Ausgestaltung der bisher ansatzweise eingerichteten kollektiven Schadensersatzklagen unterscheidet sich von Land zu Land.
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