Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass die Einhebung einer Abgabe auf Drucker und Computer für die Vervielfältigung geschützter Werke für alle EU-Länder zulässig ist. Die Kunstschaffenden der Initiative "Kunst hat Recht." begrüßen die Entscheidung als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Festplattenabgabe in Österreich.
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