Als die mündliche Verhandlung in Sachen ESM/EZB am 11./12.6.2013 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - aufgrund der vorangegangenen Urteile vom 7.9.2011 und 12.9.2012 - von der Öffentlichkeit fast schon belächelnd hingenommen wurde, überraschten die Verfassungsrichter, sowohl mit einer rechtlich umfassenden und ökonomisch äußerst sachkundigen Erörterung der Beschwerdegegenstände, als auch mit einer Reihe von kritischen Fragestellungen.
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