Man hätte keine spannendere Dramaturgie erfinden können: Am selben Tag (!) trugen die beiden Generalanwälte (GA) Juliana Kokott und Nils Wahl ihre Schlussanträge in zwei beinahe identen, aber nicht miteinander verbundenen, Rechtssachen vor dem Gerichtshof vor – und gelangten dabei überraschenderweise zu diametral entgegengesetzten Ansichten!
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