Beinahe unbemerkt von der europäischen Öffentlichkeit hat der Rat von seiner Befugnis Gebrauch gemacht und dem Gerichtshof drei weitere Generalanwälte (GA) zugewiesen – allerdings zeitlich gestaffelt: die Aufnahme der Amtstätigkeit des ersten GA wurde bereits für den 1. Juli 2013 vorgesehen, während für die beiden anderen GA dafür erst der 7. Oktober 2015 ins Auge gefasst wurde.
Lesen Sie mehr...