Während europäische Urlauber in die ersehnten Ferien zum Strand oder in die Berge aufbrechen, zeigen neue Zahlen, dass sie am Urlaubsort kaum mit einer 4G-Verbindung rechnen können. Drei von vier EU-Bürgern haben keinen 4G-/LTE-Netzzugang an ihrem Wohnort, und auf dem Land gibt es praktisch überhaupt keinen Zugang zur Mobilfunktechnik der 4. Generation (4G). Dagegen können in den USA über 90 % der Bevölkerung moderne 4G-Netze nutzen.
[[image1]]Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes dazu: „Ich bin auf der Seite der Bürger, der Steuerzahler und der Wähler, die einfach nur mit ihren Smartphones oder Tablets arbeiten wollen. Es ist frustrierend, wenn mein Telefon mitten in Brüssel den Dienst verweigert, weil wir hier nur 3G haben. Und Millionen andere nervt das jeden Tag genauso wie mich.“
Wussten Sie, dass …
1. drei EU-Mitgliedstaaten überhaupt kein 4G-Netz haben (Zypern, Irland, Malta),
2. bislang nur Deutschland, Estland und Schweden beim 4G-Ausbau vorangekommen sind,
3. in ländlichen Gebieten der EU praktisch überhaupt keine 4G-Netze existieren,
4. Europa kaum 5 % der weltweiten 4G-Verbindungen und 4G-Nutzer vorzuweisen hat?
„Das ist volkswirtschaftlich nicht vertretbar. Außerdem bedeutet es, dass Europäer in ländlichen Gebieten, aber auch Urlauber wie Bürger zweiter Klasse behandelt werden,“ so Vizepräsidentin Kroes weiter.
„Egal wo Sie sich gerade aufhalten – Sie bezahlen schließlich für Ihre Smartphones und Mobilfunkverträge, und dann sollten sie auch gut funktionieren“, bekräftigte Kroes.
Das Problem wird immer größer
Neelie Kroes: „Die Netze in der EU stehen am Rande des Zusammenbruchs. Der weltweite Mobilfunkverkehr wird voraussichtlich um 66 % pro Jahr zunehmen. Internetfähige Mobiltelefone sind überall, und die Leute wollen damit auch Videos anschauen. Werden nicht bald mehr Funkfrequenzen zur Verfügung gestellt, dann werden die Netze zusammenbrechen.“
Angesichts der explodierenden Nachfrage nach Datendiensten hat die EU riesige Frequenzbereiche verfügbar gemacht, um den Bedarf der drahtlosen breitbandigen Hochgeschwindigkeitsnetze zu decken. Die eigentliche Zuteilung der Frequenzen erfolgt allerdings auf nationaler Ebene. Und Probleme in den Mitgliedstaaten haben zu Verzögerungen bei den Verfahren und der Erteilung der Genehmigungen geführt. Außerdem steht den Mobilfunkbetreibern, nachdem sie sich die Nutzungsrechte in Frequenzversteigerungen gesichert haben, nur wenig Geld für den eigentlichen Netzausbau zur Verfügung. Auch angesichts der Fragmentierung in 28 nationale Märkte führt dies letztlich dazu, dass die Mobilfunkbetreiber gar keine reale Möglichkeit haben, eine EU-weite Mobilfunkstrategie zu verfolgen.
Leidtragende sind letztlich die Nutzer, und die EU gerät international in Rückstand.
Geldprobleme
Unternehmen haben in einem EU-Land mitunter 50 Mal höhere Kosten als in einem anderen EU-Land. Das deutet nicht auf einen intakten Markt hin. Im Durchschnitt sind Frequenznutzungsrechte in der EU fast viermal so teuer wie in den USA.
Wenn ein Land die Unternehmen bei Frequenzversteigerungen zu sehr zur Kasse bittet, schadet es letztlich der eigenen Wirtschaft, denn
1. hohe Auktionspreise bedeuten laut einer EU-Studie, dass die Unternehmen die hohen, für den Netzausbau erforderlichen Investitionen von 27 Milliarden EUR dann nicht mehr aufbringen können.
2. der verzögerte Netzausbau (Infrastrukturinvestitionen sind in den letzten Jahren rückläufig) bremst die Wirtschaftstätigkeit, und es entfallen Steuereinnahmen, die sonst aus solchen neuen Tätigkeiten in die Staatskassen fließen würden.
3. die Unternehmen stehen anschließend vor finanziellen Schwierigkeiten (einige mit einem Schuldenberg, der ihren Aktienwert um das Dreifache übersteigt).
Was tut die Kommission?
Sie führt Konsultationen über eine stärkere Koordinierung der Erteilung von Frequenznutzungsrechten durch. Dadurch könnten die Betreiber Größenvorteile erzielen, die sich aus einem gleichzeitigen 4G-Ausbau in mehreren Ländern ergäben. Die Verbraucher könnten die 4G-Technik dadurch früher nutzen.
Sie leitet die Vorphase der Durchsetzung gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Programms für die Funkfrequenzpolitik ein, und zwar in Bezug auf die Genehmigung EU-weit harmonisierter Frequenzen, die sich für 4G-Anwendungen eignen (870 MHz).