Dienstag, 5. November 2024
Startseite / Allgemein / Was haben die Wahlen zum Europäischen Parlament mit der Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission zu tun?

Was haben die Wahlen zum Europäischen Parlament mit der Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission zu tun?

Ab und zu liest man in einer österreichischen Tageszeitung, dass in wenigen Monaten Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) stattfinden und dass es dabei offensichtlich auch um den Posten des Präsidenten der Europäischen Kommission geht, für den sich bekannte Persönlichkeiten, wie zB Martin Schulz, Guy Verhofstadt, Olli Rehn, Jean-Claude Juncker, Michel Barnier, Christine Lagarde, u.a.m. in Stellung gebracht haben.

[[image1]]Warum werden aber erstmals länderübergreifende, europäische Spitzenkandidaten von den wichtigsten europäischen Parteien(-verbänden) für dieses Amt nominiert und was ist die Rechtsgrundlage für diese neuartige Vorgangsweise? Fragen, die dem europäischen Wähler bisher nicht näher und vor allem nicht zusammenhängend beantwortet wurden. Nachstehend soll daher ein erster diesbezüglicher Versuch unternommen werden.

Nachdem die bisher achte Direktwahl zum Europäischen Parlament, die ursprünglich für den 5. bis 8. Juni 2014 vorgesehen war[1], wegen der Kollision mit den Pfingstfeiertagen auf den 22. bis 25. Mai vorverlegt wurde[2] – in Österreich findet sie am Sonntag, dem 25. Mai 2014, statt – macht sich allerorts Hektik breit, stehen doch für den Wahlkampf nur mehr knapp dreieinhalb Monate, dh 100 Tage, zur Verfügung. Dabei gilt es, eine Reihe von Hürden zu überwinden, die in den bisherigen Europawahlen immer wieder für Probleme gesorgt haben, bisher aber nicht bereinigt werden konnten. Nachstehend sollen die beiden wichtigsten Ursachen dafür näher dargestellt werden.

Dominanz nationaler Themen und Fehlen von Schnittstellen

Zum einen ist die Dominanz nationaler Themen, durch die im Wahlkampf zu den Europa-Wahlen EU-relevante Fragen in den Hintergrund gedrängt werden, nach wie vor ungebrochen. Wie von Kommissionspräsident Barroso in seiner Rede zur Lage der Union am 12. September 2012 im Europäischen Parlament[3] angemerkt, stellt sich die politische Debatte allzu häufig so dar, als fände sie nur zwischen den Parteien auf Ebene der Mitgliedstaaten statt, da die nationalstaatlichen und europäischen Parteien sehr häufig völlig abgekoppelt voneinander agieren. Um die Schnittstellen zwischen den politischen Prozessen auf der nationalen und der europäischen Ebene deutlicher zu machen, müssen die Verbindungen zwischen den einzelstaatlichen und paneuropäischen politischen Parteien sichtbarer gemacht und der europäischen Öffentlichkeit besser erklärt werden. Diesbezüglich empfiehlt die Kommission den nationalen Parteien, ebenfalls eindeutig offenzulegen, welchen europäischen Parteien(-verbänden) sie angeschlossen sind.[4] Die Schaffung einer sichtbaren Verbindung zwischen den einzelstaatlichen Parteien, denen die Unionsbürger ihre Stimme geben, und den europäischen Parteien, denen sich die einzelnen nationalen Parteien zugehörig fühlen, würde den politischen Entscheidungsprozess in der EU viel transparenter machen.

„Personalisierung“ der europapolitischen Konzepte

Zum anderen kranken die Wahlkämpfe zu den Europawahlen strukturell immer wieder daran, dass sie über (abstrakte) politische Konzepte entweder für die weitere Ausgestaltung oder die Redimensionierung der EU geführt werden, deren komplexe Inhalte den Unionsbürgern aber nicht über entsprechende Identifikationsfiguren (konkret) veranschaulicht werden. Diese fehlende „Personalisierung“ des Wahlkampfes, die vor allem in Österreich als besonders nachteilig empfunden wird,[5] kann nur behoben werden, wenn es zur verpflichtenden Kandidatur einzelner politischer Galionsfiguren kommt, die sich die jeweiligen politischen Programme zu eigen machen und mit denen sich die Unionsbürger identifizieren können. Genau in diese Kerbe schlägt der Vertrag von Lissabon (2007), der die Rolle des Europäischen Parlaments gegenüber der Kommission aufwertet und dementsprechend vorsieht, dass das Europäische Parlament den Präsidenten der Kommission auf der Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Rates wählt, der dabei aber das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament zu berücksichtigen hat. Daraus ist der größere Einfluss des Ergebnisses der Wahlen zum Europäischen Parlament auf die Ernennung des Kommissionspräsidenten als bisher ersichtlich.

Wenn sowohl die nationalen, als auch die europäischen Parteien ihre Nominierungen für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission und das Europawahlprogramm ihrer Kandidaten bekannt geben, wird dadurch eine konkrete und sichtbare Verbindung zwischen der Stimmabgabe der Unionsbürger für einen Abgeordnetenkandidaten für das Europäische Parlament und dem von der entsprechenden Partei unterstützten Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten geschaffen. Hierdurch könnten die Unionsbürger besser verstehen, welcher Kandidat für das Amt des Kommissionspräsidenten letztlich durch ihre Stimme unterstützt wird. Dies würde nicht nur die Legitimation des Kommissionspräsidenten, sondern auch die Rechenschaftspflicht der Kommission gegenüber dem Europäischen Parlament und den Unionsbürgern sowie ganz generell die demokratische Legitimation des gesamten Entscheidungsprozesses in der EU stärken.[6]

Ganz in diesem Sinne wäre laut einer Eurobarometer-Umfrage[7] einer von zwei EU-Bürgern eher zur Stimmabgabe bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 geneigt, wenn jedes der großen europäischen politischen Bündnisse auf der Grundlage eines gemeinsamen Programms einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission stellen würde.

Um der Wahrheit die Ehre zu geben, muss diesbezüglich aber angemerkt werden, dass die Idee, Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten bereits vorab zu nominieren und im Wahlkampf gegeneinander antreten zu lassen, nicht auf den Vertrag von Lissabon (2007), sondern auf den damaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors zurückgeht, der als erster diesen Gedanken schon lange vor der Direktwahl 2004 lanciert hat. In der Folge griff diesen der frühere irische Ministerpräsident John Bruton im Rahmen des Verfassungs-Konvents wieder auf[8], dem im März 2009 Tommaso Padoa-Schioppa auf der Basis einer gemeinsamen Studie mehrerer einschlägiger europäischer Institute[9] folgte. Interessanterweise wurde auf diese Anregung damals aber nicht näher eingegangen.[10]

Schaffung einer „europäischen Öffentlichkeit“

Ganz allgemein ist in diesem Zusammenhang davon auszugehen, dass die Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten im Wahlkampf eine führende Rolle spielen werden, indem sie ihr Programm in allen Mitgliedstaaten der EU persönlich vorstellen. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Förderung einer europäischen Öffentlichkeit und in der Folge auch eines echten europäischen politischen Systems. Das setzt allerdings voraus, dass die audiovisuellen Medien genutzt werden können, um über den jeweiligen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten und dessen Programm publikumswirksam zu berichten. Nur unter Mithilfe der politischen Berichterstattung in Rundfunk und Fernsehen kann sichergestellt werden, dass die Wähler ihre Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage treffen können.[11] Diesbezüglich hat die European Broadcasting Union (EBU) bereits bekanntgegeben, dass sie plant, eine Woche vor den Europawahlen, nämlich am 14. Mai 2014 ab 21.00 Uhr, eine europaweite Fernsehdebatte zwischen den Kandidaten für die Kommissionspräsidentschaft zu veranstalten, die von allen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten als Live-Sendung übertragen werden soll. Dem leidigen Sprachproblem hofft man dabei dadurch zu entgehen, dass man Englisch als Debattiersprache vorschlägt, aber durchaus bereit ist, anderssprachige Diskussionsbeiträge zuzulassen, falls dies von einem der Teilnehmer ausdrücklich gewünscht werden sollte.[12]

In der Folge ist nunmehr zunächst der Frage nachzugehen, welchen politischen Parteien denn die Formulierung der Programmatik und die Auswahl der Kandidaten für die kommenden Europawahlen obliegt, um sich danach mit den Zusammenhängen zwischen der Europawahl und der gleichzeitigen Nominierung bzw Wahl des Kommissionspräsidenten zu beschäftigen.          

Was sind „Politische Parteien auf europäischer Ebene“?

Europapolitisch tätige Parteien und Parteienverbände auf europäischer Ebene bestanden informell bereits in der Gründungsphase der Europäischen Gemeinschaften, basierten aber nicht auf einem formell organisierten Zusammenschluss. Dieser erfolgte erstmals 1974, als sich – auf der Basis der Sozialistischen Internationale (SI) – der Bund der Sozialdemokratischen Parteien der Europäischen Gemeinschaft bildete. Mit der Umwandlung der bisher vordringlich wirtschaftlich orientierten Europäischen Gemeinschaften (EG) in die (auch) politisch ausgerichtete Europäische Union (EU) durch den Vertrag von Maastricht (1992) erhielten die politischen Parteien auf europäischer Ebene erstmals eine formelle Anerkennung in den Verträgen. So bestimmte Artikel 138a EGV, bzw. nach der Umnummerierung durch den Vertrag von Amsterdam,[13] Artikel 191 EGV, folgendes: „Politische Parteien auf europäischer Ebene sind wichtig als Faktor der Integration in der Union. Sie tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen“.

In geringfügiger sprachlicher Modifizierung dieser Formulierung bestimmt heute Artikel 10 Absatz 4 EUV[14] in der Fassung des Vertrags von Lissabon (2007), dass „politische Parteien auf europäischer Ebene zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der EU beitragen“. Derselbe Grundsatz ist auch in Artikel 12 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta[15] verankert, gemäß dessen „politische Parteien auf der Ebene der Union dazu beitragen, den politischen Willen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zum Ausdruck zu bringen“.

Laut Artikel 224 AEUV[16] (ex-Artikel 191 EGV) wiederum legen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen die Regelungen für die „politischen Parteien auf europäischer Ebene“ nach Artikel 10 Absatz 4 EUV und insbesondere die Vorschriften über ihre Finanzierung fest.

Diesbezüglich war bereits im November 2003 auf der Basis der früheren Rechtsgrundlage des Artikels 191 Absatz 2 EGV die Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des EP und des Rates[17] ergangen, die in Form eines Regelwerks („Parteienstatut“) eine Reihe von Grundregeln für die politischen Parteien auf europäischer Ebene festgelegt hat. Gemäß Artikel 2 bezeichnet dabei der Ausdruck „politische Partei auf europäischer Ebene“ eine politische Partei oder ein Bündnis politischer Parteien, die folgende Voraussetzungen erfüllen (Artikel 3):

  • – sie müssen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz haben, Rechtspersönlichkeit besitzen;
  • – sie müssen in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten durch Mitglieder des EP oder in den nationalen bzw. regionalen Parlamenten oder Regionalversammlungen vertreten sein, oder in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten bei der letzten Wahl zum EP mindestens 3 Prozent der abgegebenen Stimmen in jedem dieser Mitgliedstaaten erreicht haben;
  • – sie haben in ihrem Programm und ihrer Tätigkeit die Grundsätze, auf denen die EU gemäß Artikel 2 EUV beruht, zu beachten; und
  • – sie müssen an den Wahlen zum EP teilgenommen haben oder zumindest die Absicht bekunden, dies zu tun.

Liegen diese Voraussetzungen kumulativ vor, dann werden die politischen Parteien auf europäischer Ebene – auch europäische politische Parteien oder Europaparteien genannt – durch das Europäische Parlament anerkannt und können danach eine entsprechende, jährlich zu beantragende, Parteienfinanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan der EU erhalten, die ihnen durch das Europäische Parlament innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung zugewiesen wird (Artikel 4). Sie haben über die Verwendung dieser Finanzierung eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu veranstalten (Artikel 6) und sich einer genauen Finanzkontrolle zu unterwerfen (Artikel 9).

„Politische Parteien auf europäischer Ebene“ samt Mandatsstand im EP

Derzeit sind folgende 13 europäische politische Parteien von der EU anerkannt und verfügen – über ihre jeweilige Zugehörigkeit zu einer der sieben transnationalen Fraktionen im Europäischen Parlament[18] – über folgenden Mitgliederstand im Europäischen Parlament[19]:

  • – EVP: Europäische Volkspartei, 262 Abgeordnete, Fraktion: EVP;
  • – SPE: Sozialdemokratische Partei Europas, 170 Abgeordnete, Fraktion: S&D;
  • – ALDE: Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, 75 Abgeordnete, Fraktion: ALDE;
  • – AECR: Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten, 51 Abgeordnete, Fraktion: ECR;
  • – EGP: Europäische Grüne Partei, 46 Abgeordnete, Fraktion: Grüne/EFA;
  • – MELD: Bewegung für ein Europa der Freiheit und der Demokratie, 24  Abgeordnete, Fraktion: EFD;
  • – EL: Europäische Linke, 15 Abgeordnete, Fraktion: GUE/NGL;
  • – EDP: Europäische Demokratische Partei, 12 Abgeordnete, Fraktion: ALDE, S&D;
  • – EFA: Europäische Freie Allianz, 6 Abgeordnete, Fraktion: Grüne/EFA; 
  • – AENM: Allianz der europäischen nationalen Bewegungen, 5 Abgeordnete, Fraktion: fraktionslos;
  • – EAF: Europäische Allianz für Freiheit, 5 Abgeordnete, Fraktion: fraktionslos;
  • – ECPM: Europäische Christliche Politische Bewegung, 2 Abgeordnete, Fraktion: ECR, EFD;
  • – EUD: EUDemokraten, 1 Abgeordneter, Fraktion: GUE/NGL.

Neben diesen anerkannten politischen Parteien auf europäischer Ebene bestehen aber auch noch weitere Parteienbündnisse ohne offiziellen Parteienstatus sowie einige weitere europaweit tätige Gruppierungen, die transnational organisiert und tätig sind und zum Teil auch bei Europawahlen antreten, ohne jedoch die vorstehend erwähnten Voraussetzungen für die Gründung einer europäischen Partei zu erfüllen.

Nach einer ersten Überarbeitung der VO (EG) Nr. 2004/2003 im Jahre 2007[20], bei der ua der sachliche Anwendungsbereich der VO auf die den politischen Parteien des Öfteren angeschlossenen „politischen Stiftungen auf europäischer Ebene“ ausgedehnt wurde, kam es Mitte 2012, neun Jahre nach dem Inkrafttreten der VO, zu einer umfassenden Bewertung der einschlägigen Regelungs- und Finanzierungsvorschriften durch die Kommission. Diese legte in ihrem Verordnungs-Vorschlag[21] ein Paket sich ergänzender Vorschläge vor, um den Regelungs- und Finanzierungsrahmen für die politischen Parteien und politischen Stiftungen auf europäischer Ebene zu verbessern und damit dem übergeordneten Ziel erhöhter Sichtbarkeit und verstärkter Anerkennung, Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht dieser Einrichtungen gerecht zu werden.

Durch diesen VO-Vorschlag soll ein europäisches Statut und die Möglichkeit einer Eintragung als europäische politische Partei oder europäische politische Stiftung eingeführt werden. Damit wäre die Erlangung einer eigenen Rechtspersönlichkeit – als Nachfolge aller zuvor bestehenden nationalen Rechtspersönlichkeiten von europäischen politischen Parteien und Stiftungen – auf der Grundlage des Rechts der EU verbunden, was diese in die Lage versetzen würde, die ihnen durch die Verträge zugewiesene spezifische Aufgabe besser zu erfüllen und sich dafür auch aus den Finanzmitteln der EU entsprechend zu finanzieren[22].

Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission

Gemäß Artikel 214 Absatz 2 EGV idF des Vertrags von Nizza (2001) benannte der Rat, der dabei in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagte, mit qualifizierter Mehrheit die Persönlichkeit, die er zum Präsidenten der Europäischen Kommission zu ernennen beabsichtigte, wobei diese Benennung der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedurfte. Obwohl dadurch im Hinblick auf die Präsidentenwahl bereits ein Hinweis auf die Notwendigkeit nicht nur einer Diskussion im jeweiligen Organ selbst, sondern vor allem auch einer interinstitutionelle Abstimmung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament gegeben wurde, kam es weder im Vorfeld der Europawahlen des Jahres 2004 noch der des Jahres 2009 zu einer gegenseitigen Abstimmung zwischen den großen Fraktionen im Europäischen Parlament – nämlich der EVP und der SPE – in Bezug auf die Einigung auf einen gemeinsamen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten, an der sich der Rat hätte orientieren können. Die EVP beschränkte sich bei den Wahlen 2009 darauf, eine zweite Amtsperiode für den amtierenden Kommissionspräsidenten José Manuel Durao Barroso zu empfehlen und die SPE konnte sich überhaupt auf keinen (Gegen-)Kandidaten für diese wichtige Position einigen.[23] Damit wurde aber die große Chance vertan, auch den Wahlkampf zum Europäischen Parlament zumindest indirekt zu „personalisieren“ und neben der nicht immer sehr anschaulichen Parteiprogrammatik auch politische Galionsfiguren dazu Stellung nehmen zu lassen. Angesichts der ständig abnehmenden Wahlbeteiligung bei den Europawahlen – gingen bei der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments im Jahre 1979 noch 66 Prozent zu den Urnen, so betrug die Wahlbeteiligung bei den Wahlen 2004 nur 45,5 und 2009 gar nur mehr 43,0 Prozent – erschien eine Neuregelung angezeigt.    

Diese wurde durch den Vertrag von Lissabon (2007) dahingehend herbeigeführt, dass nunmehr Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 1 EUV[24] bestimmt, dass der Europäische Rat dem Europäischen Parlament mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vorschlägt, wobei er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament berücksichtigen und in der Folge auch geeignete Konsultationen mit dem Europäischen Parlament darüber führen muss. Ob dabei aber zwingend davon ausgegangen werden muss, dass vom Europäischen Rat nur der Kandidat als Kommissionspräsident vorgeschlagen werden darf, der der nach den Wahlen mandatsstärksten Fraktion angehört, ist bestritten. Während die Mehrzahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament davon ausgeht, dass das „logischerweise“ der Fall sein muss, gibt es auch Gegenstimmen, die darauf verweisen, dass es ja auch Kandidaten geben könne, die es sich (politisch) nicht leisten können, sich kandidieren zu lassen, da sie zur Zeit noch andere Ämter bekleiden würden. Trotzdem könnten sie später gewählt werden, solange der Europäische Rat dabei nur die Ergebnisse der Europawahl berücksichtigt.[25] Das Europäische Parlament selbst erwartet in diesem Zusammenhang, dass der Kandidat für das Amt des Präsidenten der Kommission, der von der europäischen Partei unterstützt wurde, die die meisten Sitze im Parlament errang, „als Erster den Versuch unternehmen darf, sich die Unterstützung der benötigten absoluten Mehrheit im Parlament zu sichern“[26].

In der Folge wählt das Europäische Parlament diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Sollte der Kandidat bei dieser Wahl aber nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vor, für dessen Wahl das Europäische Parlament dasselbe Verfahren anzuwenden hat.

In einer eigenen Erklärung (Nr. 11) in der Schlussakte von Lissabon[27] weisen die EU-Mitgliedstaaten diesbezüglich darauf hin, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat gemeinsam für den reibungslosen Ablauf dieses Wahlprozesses des Kommissionspräsidenten verantwortlich sind. Dementsprechend werden Abgeordnete zum Europäischen Parlament und Vertreter des Europäischen Rates vor dem Beschluss des Europäischen Rates die erforderlichen Konsultationen durchführen, die vor allem das Profil der Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission betreffen. Die Einzelheiten dieser Konsultationen können zu gegebener Zeit einvernehmlich zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat festgelegt werden.

Allein schon diese verpflichtenden interinstitutionellen Konsultationen zeigen auf, dass dem nunmehrigen Nominierungs- und Wahlverfahren des Präsidenten der Europäischen Kommission nicht nur eine enorme politische Bedeutung zukommt, sondern es auch einen wichtigen Einfluss auf das „institutionelle Gleichgewicht“ zwischen den Organen im „sui generis“-System der EU hat.[28]

Fazit

Da die für Ende Mai 2014 anberaumten achten Direktwahlen zum Europäischen Parlament die ersten Wahlen nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009) – der die Befugnisse des Europäischen Parlaments erheblich erweitert und diesem dabei ua auch die Wahl des Kommissionspräsidenten übertragen hat – sind, kann an sich davon ausgegangen werden, dass diese Europawahlen eine gute Gelegenheit zur Schaffung von mehr Transparenz und zur Stärkung der europäischen Dimension bieten und dementsprechend von den politischen Parteien auf europäischer Ebene auch genützt werden.  

Dass es dabei trotz guter Vorsätze aber zu unvorhergesehenen Pannen kommen kann, belegt sehr anschaulich die missglückte Online-Kandidatenkür der deutschen Grünen. Angeregt durch das amerikanische Vorbild der „Primaries“ wollten die Grünen basisdemokratische und länderübergreifende Vorwahlen iSe „digitalen Demokratieexperiments“ veranstalten, um damit die Spitzenkandidaten der Grünen für die Europawahlen zu bestimmen. Obwohl europaweit ausgeschrieben, gaben nur 22.656 Personen ihre Stimme bei den sogenannten „Green Primaries“ ab, was bei den EU-weit insgesamt 375 Millionen Wahlberechtigten – unter denen sich etwa 200.000 Grüne befinden dürften[29] – eine Wahlbeteiligung von lediglich 0,006 Prozent (!) der Stimmen ausmacht, wie in der Presse süffisant angemerkt wurde.[30] Die Grünen hatten zuvor noch mit einer Beteiligung von etwa 100.000 Personen gerechnet, obwohl das digitale Demokratieexperiment auch in der Partei nicht unumstritten war.

Zur Wahl standen vier Kandidaten, von denen die Deutsche Abgeordnete zum Europäischen Parlament, Franziska „Ska“ Keller, 11.791 Stimmen erhielt, knapp gefolgt vom französischen Globalisierungsgegner José Bové mit 11.726 Stimmen. Die große Favoritin Rebecca Harms, die Grünen-Fraktionschefin im Europäischen Parlament, erreichte nur den dritten Platz, gefolgt von der Italienerin Monica Frassoni. Für den enttäuschenden Ausgang machten die Organisatoren aber vor allem technische Probleme und das mit 250.000 Euro viel zu geringe Budget verantwortlich.[31]

Der gegenwärtige Informationsstand der europäischen Öffentlichkeit über die politischen Voraussetzungen und Konsequenzen der nunmehr bereits achten Direktwahl des Europäischen Parlaments sowie der erstmaligen Mitwirkung der Europaparteien und ihrer Anhänger an der Kür des Kommissionspräsidenten[32] lässt noch großen Aufholbedarf vermuten. Von einer diesbezüglichen „Informationsoffensive“ und einer darauf folgenden europapolitischen Aufbruchsstimmung ist bis jetzt noch nichts zu bemerken, sodass befürchtet werden muss, dass diese singuläre Gelegenheit für die Herausbildung eines manifesten europäischen Diskurses wieder einmal ungenützt verstreichen wird.

Es ist in diesem Zusammenhang mehr als bezeichnend, dass es – beim gegenwärtigen informationspolitischen „Notstand“ der öffentlichen Hand – ausgerechnet ein von StudentInnen und SchülerInnen (!) betriebener Informationsblog („EU2014.at“)[33] ist, der zumindest ansatzweise versucht, Basisinformationen für die kommende Europawahl anzubieten. Damit nimmt die zu informierende Jugend diese Tätigkeit aber selbst in die Hand und wartet nicht darauf, dass ihr die einschlägigen Informationen von dritter Seite zugeliefert werden. Einer Jugend bereits mit 16 Jahren Wahlreife zu bescheinigen, sie dafür aber politisch nicht entsprechend flächendeckend aufzuklären, ist im Grunde ein nicht zu verantwortendes Versäumnis der dafür politisch Verantwortlichen[34]

Im Gegensatz zu den Vorstellungen des Europäischen Parlaments, dass die Wahl des Kommissionspräsidenten bereits in der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlaments am 1. Juli 2014 erfolgen sollte, damit die neue Kommission ihr Amt zeitgerecht am 1. November 2014 aufnehmen kann[35], sieht der Präsident des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, die Dinge anders. Er bestätigt, dass sich der Europäische Rat zwei Tage nach den Europawahlen, dh am 27. Mai 2014, treffen wird, um die Kandidatenfrage für die Präsidentschaft der Kommission auf der Basis des Ergebnisses der Europawahl zu diskutieren. Sollte sich dabei bereits ein Kandidat herauskristallisieren, der auf sich eine sichere Mehrheit im Europäischen Parlament vereinen kann, könnte dieser in der Folge schon in der zweiten Plenarsitzung desselben im Juli 2014 gewählt werden.[36]


[1] Vgl. dazu Artikel 10 Absatz 1 iVm Artikel 11 Absatz 2 Direktwahlakt vom 20. September 1976; deutsches BGBl. 1977 II S. 733 f..

[2] Artikel 1 des Beschlusses 2013/299/EU, Euratom des Rates vom 14. Juni 2013 zur Festsetzung des Zeitraums für die achte allgemeine unmittelbare Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments; Amtsblatt EU, 2013, L 169, S. 69.

[4] Mitteilung der Kommission, Vorbereitungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014: ein demokratischeres und effizienteres Verfahren, KOM(2013) 126 endg., vom 12. März 2013, S. 5.

[5] Vgl. dazu Hummer, W. Europa in Österreich „Gesicht und Stimme“ geben, Österreichische Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE), Policy-Brief 01/2012, vom 10. Oktober 2012, S. 1ff.

[6] Mitteilung der Kommission, Vorbereitungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014: ein demokratischeres und effizienteres Verfahren, KOM(2013) 126 endg., vom 12. März 2013, S. 7.

[7] Eurobarometer-Umfrage EB/EP 77.4, vom 20. August 2012.

[8] Bruton, J. A proposal for the appointment of the President of the Commission in art. 18bis of the Draft Constitutional Treaty (CONV 476/03), Brussels 2003. 

[9] Bonvicini, G. (ed.), Democracy in the EU and the role of the EP, Quaderni IAI, No. 14, English Version, Rome, March 2009.

[10] Vgl. Bonvicini, G. Towards a new procedure for appointing the President of the European Commission, TEPSA Policy Paper, Rome, January 2014.

[11] Vgl. Empfehlung der Kommission für ein demokratischeres und effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament, KOM(2013) 1303 endg., vom 12. März 2013, S. 5.

[12] Vgl. Keating, D. Commission president debate to be televised. EBU debate will be aired by national broadcasters across Europe, European Voice, vom 29. Jänner 2014.

[13] Die Umnummerierung erfolgte durch Artikel 12 des Vertrages von Amsterdam; Amtsblatt 1998, C 340, S. 1 ff..

[14] Amtsblatt EU 2012, C 326, S. 20.

[15] Amtsblatt EU 2012, C 326, S. 398.

[16] Amtsblatt EU 2012, C 326, S. 149.

[17] VO (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung, Amtsblatt EU 2003, L 297, S. 1 ff. 

[18] Derzeit gehören ca. 88 Prozent der Abgeordneten zum EP einer europäischen politischen Partei an; siehe Politische Partei auf europäischer Ebene; //de.wikipedia.org/wiki/Europäische_politische_Partei

[19] In der Zusammensetzung von 766 Abgeordneten, auf die das Europäische Parlament nach dem Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 kurzzeitig angewachsen ist; //de.wikipedia.org/wiki/Europäische_politische_Partei

[20] VO (EG) Nr. 1524/2007 des EP und des Rates vom 18. Dezember 2007, Amtsblatt 2007, L 343, S. 5 ff.

[21] Vorschlag für eine VO des EP und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen, KOM(2012) 499 endg. vom 12. September 2012.

[22] Für die den europäischen politischen Parteien im Zeitraum von 2004 bis 2013 zugeflossenen Finanzmittel siehe: European Parliament (ed.), Grants from the European Parliament to political parties at European level 2004-2013, March 2013; //www.europarl.europa.eu/pdf/grants/grant_amounts_parties_25-03-2013.pdf

[23] Vgl. Kein sozialdemokratischer Kandidat für Kommissionspräsidentschaft?, EurActiv, vom 3. Dezember 2008.

[24] Amtsblatt EU 2012, C 326, S. 26.

[25] Aussage von Derk Jan Eppink, zitiert nach: Europawahlen – na und?, Deutsche Welle.de, vom 27. Jänner 2014.  

[26] Entschließung des Europäischen Parlaments über verbesserte praktische Vorkehrungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahre 2014, vom 4. Juli 2013, P7_TA-PROV(2013)0323, Punkt 15.

[27] Amtsblatt EU 2012, C 326, S. 344.

[28] Vgl. dazu Bonvicini (Fußnote 10), S. 3 ff.

[29] Keller und Bové Spitzenkandidaten der Europäischen Grünen, eu-info.de, vom 29. Jänner 2014.

[30] Europawahl 2014. 0,006 Prozent stimmen für grüne Spitzenkandidaten, www.sueddeutsche.de/politik/europawahl-prozent-stimmen-fuer-gruene-spitzen

[31] Vgl. Kade, C. Grüne blamieren sich mit Online-Kandidatenkür, www.welt.de, vom 30. Jänner 2014.

[32] Diese enge Verbindung beider Wahlen kommt sehr anschaulich im Titel folgenden Artikels zum Ausdruck: Mayer, T. EU-Wahl 2014: Fast eine Direktwahl des Kommissionschefs, derstandard.at, vom 10. September 2013.

[33] EU2014.at ist ein Wahlinformations-Blog im Rahmen der Jung- und ErstwählerInnen-Kampagne zur Europawahl 2014; vgl. dazu Griesmayr, J. EU2014.at ist…, http:/7www.eu2014.at/eu2014-ist/

[34] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass an der Finanzierung des Blogs EU2014.at ua auch zwei Ministerien (BM:UKK und BMWFJ) beteiligt sind.

[35] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2012 zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2014, P7_TA(2012)0462, Punkt F.

[36] Taylor, S. European Council to meet „two days after Parliament elections“, www.europeanvoice.com, vom 31. Jänner 2014.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

OLG Wien – 03. Oktober 2024 – Freispruch für Prof. Gert Schmidt und Mitangeklagten

  Mag. Timo Gerersdorfer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger und hat Prof. Gert Schmidt vertreten. Kommentar …