In seiner Rechtfertigung für die Zulassung und Förderung des Einsatzes gewisser Pestizide (die Neonicotinoide enthalten) zum Schutz vor allem der österreichischen Maisbauern wies Nikolaus Berlakovich, österreichischer Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (vulgo „Lebensministerium“), darauf hin, dass die von diesen Neonicotinoiden ausgehende Gefahr für die Honigbienenpopulation wissenschaftlich nicht (ausreichend) nachgewiesen sei. Um diese Aussage des zuständigen Fachministers auf ihren Wahrheitsgehalt untersuchen zu können, werden nachstehend einige einschlägige Daten angegeben.
[[image1]]Der Bienenzuchtsektor in der EU und in Österreich
Die Bienenzucht ist in der EU weit verbreitet und wird sowohl professionell – mit einem Bestand von mehr als 150 Bienenstöcken – als auch hobbymäßig betrieben. Es gibt in der EU etwa 700.000 Imker, von denen rund 97% diese Tätigkeit aber nicht hauptberuflich ausüben. Diese verfügen über rund 67% aller Bienenstöcke in der EU. Die Honigproduktion wird auf etwa 200.000 t pro Jahr geschätzt.[1]
In Österreich sichern rund 25.000 ImkerInnen mit ca. 376.000 Bienenvölkern die Bestäubung der Wild- und landwirtschaftlichen Nutzpflanzen. Typisch ist dabei die traditionelle kleinbetriebliche Struktur. Die geschätzte jährliche Honigproduktion liegt zwischen 5.000 und 7.000 t. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von 1,3 kg Honig liegt der Selbstversorgungsgrad bei ca. 60%. Da etwa 80% der Bestäubung allein durch Bienen, und zwar auf natürliche Weise, erfolgt, liegt der volkswirtschaftliche Wert der Bestäubung der Wild- und Kulturpflanzen aber um ein Vielfaches höher als der Ertrag aus den Bienenprodukten – neben Honig zB Bienenwachs, Gelée Royale, Propolis usw. – und kann für Österreich mit jährlich 500 Millionen Euro beziffert werden.[2]
Zurücknahme der Zulassung von drei Neonicotinoiden
Zum Schutz der Bienen wurden in der EU eine Reihe tierseuchenrechtlicher Vorschriften erlassen, die die Bienenpopulation vor allem vor einer Reihe von Schädlingen (Varroamilbe, kleiner Bienenstockkäfer, Tropilaelapsmilbe uam.) schützen sollen. Neben den bakteriellen, viralen, parasitären Ursachen für Erkrankungen von Bienen sind aber auch Umweltbedingungen sowie die Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft für die Ausbreitung des gegenwärtig zu beobachtenden massiven Bienensterbens verantwortlich.
Was die Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft betrifft, wurden die Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid aus der Gruppe der Neonicotinoide erstmals 2006 durch eine Richtlinie der Kommission[3] in die Liste zugelassener Wirkstoffe aufgenommen[4]. In der Folge wurden sie auch in die aktuell geltende Nachfolgeregelung auf der Basis der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln[5] übernommen. Nachdem im Frühjahr 2012 neue wissenschaftliche Erkenntnisse über subletale Auswirkungen von Neonicotinoiden auf Bienen veröffentlicht wurden, ersuchte die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um eine Risikobewertung von Neonicotinoiden für die Gesundheit der Bienenpopulation (Apis mellifera).
Die Lebensmittelsicherheitsbehörde legte am 16. Jänner 2013 ihre Schlussfolgerungen vor[6], in denen sie für bestimmte Kulturen ein hohes akutes Risiko für Bienen aufgrund von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid nachwies. Angesichts dieser neuen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnisse kam die Kommission zu dem Schluss, dass diese Neonicotinoide den Genehmigungskriterien von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nicht länger entsprechen und daher Einschränkungen für deren Verwendung eingeführt werden müssen.
Dementsprechend sollte die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die diese Wirkstoffe enthalten, zur Saatgut– und Bodenbehandlung für Kulturen, die für Bienen interessant sind, und für Getreide – mit Ausnahme der Verwendung in Gewächshäusern und von Wintergetreide – verboten werden. Ebenso sollte die Blattbehandlung mit diesen Neonicotinoiden – mit Ausnahme der Verwendung in Gewächshäusern und der Anwendung nach der Blüte – verboten werden. Um den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für den Widerruf der Zulassung dieser Neonicotinoide zu geben, wurde das Verbot des Inverkehrbringens von dementsprechend behandeltem Saatgut auf der Basis der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 der Kommission vom 24. Mai 2013 aber erst ab dem 1. Dezember 2013 verfügt (Artikel 4).[7] Spätestens nach Ablauf von 2 Jahren sollen die Auswirkungen der Einsatzverbote der Pflanzenschutzmittel, die Neonicotinoide enthalten, überprüft werden, um einschlägige wissenschaftliche und technische Entwicklungen zu berücksichtigen.
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 ist Teil der allgemeinen Strategie der Kommission, dem Rückgang der europäischen Bienenpopulation entgegenzuwirken. Seit der Veröffentlichung der „Strategie zur Gesundheit von Honigbienen“[8] durch die Kommission wurden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, wie zB die Benennung eines Referenzlabors für Bienengesundheit, die verstärkte EU-Kofinanzierung nationaler Apikulturprogramme, die Kofinanzierung der Durchführung von Überwachungsstudien in 17 freiwillig teilnehmenden Mitgliedstaaten – dafür wurde allein 2012 die Summe von 3,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – die Finanzierung von EU-Forschungsprogrammen wie BeeDoc und STEP, uam.[9]
Die Mitgliedstaaten müssen die bestehenden Zulassungen für die drei Neonicotinoide widerrufen oder ändern, um bis zum 30. September 2013 den EU-Beschränkungen nachzukommen. Sie können dabei den Verbrauch vorhandener Bestände bis höchstens zum 30. November 2013 zulassen.
Kritik von Global 2000
Die Umweltschutzorganisation Global 2000 kritisiert diese Beschränkungen als unzureichend. Die Anwendung der Pflanzenschutzmittel wird nämlich nur für Mais, Raps, Sonnenblumen, Baumwolle, Sommergetreide und Kürbis beschränkt. Nicht betroffen von den Verbotsbestimmungen sind jedoch Wintergetreide, Zuckerrüben, Karotten, Zwiebel und zahlreiche andere Kulturen sowie der gesamte Obst- und Weinbau. Damit dürfen in Österreich auf einer Fläche von rund 500.000 ha weiterhin Neonicotinoide ausgebracht werden, die laut Aussage von Helmut Burtscher, dem Umweltchemiker von Global 2000, für Bienen 7.000 mal giftiger sind als DDT und die sich aufgrund ihrer Persistenz in Böden und im Wasser anreichern können. In Bezug auf die drei gegenständlichen Neonicotinoide sind nach Burtscher vom EU-Verbot nur 17 der 39 in Österreich derzeit möglichen Anwendungen betroffen. Rechnet man auch die beiden Neonicotinoide Thiacloprid und Acetamiprid dazu, deren subletale Niedrigdosis-Effekte auf Bienen von der EU noch gar nicht untersucht wurden und die derzeit noch als „weniger bienengefährlich“ gelten, sind es sogar 80% der in Österreich zugelassenen Neonicotinoid-Anwendungen, die vom EU-Verbot unberührt bleiben.[10]
Österreichische Volksanwaltschaft und Europäischer Ombudsmann
Die österreichische Volksanwaltschaft hatte bereits Mitte April 2012 eine Beschwerde beim Europäischen Ombudsmann eingebracht, in der sie darauf hinwies, dass Beobachtungen von Bienenzüchtern und neue wissenschaftliche Erkenntnisse vermuten lassen, dass bestimmte Neonicotinoide in den vergangenen Jahren zu einer erhöhten Bienensterblichkeit geführt haben. Der Europäischen Kommission wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, es verabsäumt zu haben, das Problem der Bienensterblichkeit im Zusammenhang mit der Zulassung von Neonicotinoiden angemessen zu behandeln.[11]
Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, leitete daraufhin eine Untersuchung darüber ein, ob die Europäische Kommission angemessene Maßnahmen ergriffen hat, um die erhöhte Bienen-Sterblichkeit in der EU zu bekämpfen, die möglicherweise auf den Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel zurückzuführen ist und forderte die Kommission auf, bis zum 30. Juni 2012 eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.[12]
Das Problem der erhöhten Bienensterblichkeit war in der Folge auch Thema verschiedener parlamentarischer Anfragen an die Kommission. Das Europäische Parlament seinerseits hatte bereits im November 2008 eine Entschließung zur Lage der Bienenzucht verabschiedet, in der die Kommission aufgefordert wurde, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Honigbienen zu ergreifen und deren Koordinierung in den Mitgliedstaaten sicherzustellen.[13]
Gründe für das Verhalten von Minister Berlakovich
Das Bienensterben hat vielfältige Ursachen, die von der Milbe bis zum Insektizid-Einsatz reichen. Solange sich an der Gesundheit der Honigbienen keine größeren Änderungen ergaben, konnte man dem zuständigen österreichischen Landwirtschaftsminister Berlakovich – der immerhin ein einschlägiges Fachstudium an der BOKU in Wien absolviert hat[14] – keinen Vorwurf machen, die schädlichen Auswirkungen gewisser zugelassener Wirkstoffe nicht überprüft zu haben. In dem Moment aber, zu dem nicht nur ein dramatisch erhöhtes Bienensterben über einen längeren Zeitraum nachgewiesen wurde und auch erste wissenschaftliche Erkenntnisse vorlagen, dass drei Arten von Neonicotinoiden letale Konsequenzen für die Bienenpopulation haben, hätte er entsprechend reagieren und differenzierter agieren müssen, anstatt lakonisch darauf zu verweisen, dass eben keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, um sich anschließend auch noch auf das Amtsgeheimnis zu berufen, das es ihm verbiete, den Umfang des Einsatzes dieser Neonicotinoide in der österreichischen Landwirtschaft offenzulegen.
Auch das Argument, dass bei der entsprechenden Abstimmung im Agrarministerrat der EU weitere sieben Ressortkollegen – die sich nicht alle geirrt haben können (sic) – ebenso wie er gestimmt hätten, ist kein zwingendes Argument, da zum einen die (Umwelt-)Verhältnisse in diesen acht Staaten durchaus unterschiedlich sein können und zum anderen immer beachtet werden muss, dass Europapolitik nichts anderes als „transzendierte Innenpolitik“ ist. Das Mandat, das einem Ressortminister seitens der heimischen Regierung für sein Abstimmungsverhalten im Rat mitgegeben wird – oder sein eigenständiges Stimmverhalten, im Falle des Fehlens eines solchen – richtet sich stets an den innenpolitischen Gegebenheiten aus, die der aus Brüssel heimkehrende Minister zuhause ja wieder vorfindet und denen gegenüber er sein Stimmverhalten im Rat dann politisch zu rechtfertigen hat.
Unter diesem Aspekt ist die Vorgangsweise von Minister Berlakovich nachvollziehbar, da er sich einfach den Stärkeverhältnissen der einheimischen Agrarlobby entsprechend verhalten hat. Bedenkt man, dass – wie vorstehend bereits erwähnt – in Österreich lediglich ca. 25.000 Personen die Imker-Tätigkeit mehr oder weniger hauptberuflich ausüben und auch die einschlägige Verbandsstruktur der Imkerei nicht sehr schlagkräftig ausgestaltet ist, im Gegensatz dazu aber die Mais- und Schweinemastbauern über eine sehr effektive Lobbystruktur verfügen, dann erscheint das Stimmverhalten von Minister Berlakovich mehr als verständlich. Warum neben den reinen Maisbauern auch die Schweinemastbauern von einem Verbot der Neonicotinoide betroffen wären, erklärt ein Agrarfachmann folgendermaßen: „Das Ausbringen der Gülle bringt Stickstoff in den Boden, der ja nicht ins Grundwasser gehen soll. Daher baut man intensiv Mais an, der viel Stickstoff braucht“.[15] Damit wird Mais aber nicht nur als Nahrungs- und Futtermittel, sondern auch als notwendiger „Bodenverbesserer“ eingesetzt, solange man Gülle als Düngemittel auf den Feldern ausbringt. Zusammen verfügen die Mais- und Schweinemastbauern am österreichischen Landwirtschaftssektor über eine beachtliche Lobby, der die zahlenmäßig weit unterlegenen Imker nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen haben – außer sie bedienen sich für ihren Protest anderer Kanäle und mobilisieren die Öffentlichkeit, was sie letztlich auch taten. Damit änderte sich aber das Blatt und Minister Berlacovich geriet unter Druck.
Fazit
War das Stimmverhalten von Minister Berlakovich im Rat der Landwirtschaftsminister unter diesen Gegebenheiten (politisch) noch nachvollziehbar, so fehlt für seine Reaktion auf die öffentlichen Anschuldigungen, dem Bienensterben gegenüber völlig unsensibel reagiert zu haben, jedwedes Verständnis. Es ist völlig unverständlich, warum sich ein anscheinend routinierter Minister, der bereits einige Jahre im Amt ist, zu einer in ihrer Öffentlichwirksamkeit so verheerenden Stellungnahme hinreißen lässt, anstatt sachlich zu erklären, dass die bisher zugelassenen Neonicotinoide vor allem den Maisbauern zugute kamen, die ohne diese Pflanzenschutzmittel um ihre Ernte fürchten müssten. Man müsse daher so rasch als möglich einen Ersatz für die in den Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Neonicotinoide suchen, der dann sowohl die Maisbauern, als auch die Imker zufriedenstellen würde. Dass diese Suche nach entsprechenden Ersatzstoffen durch wissenschaftliche Expertisen abgesichert werden müsste, deren Erstellung wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen würde, hätte die österreichische Öffentlichkeit sehr wohl verstanden und die Argumentation des Ministers wäre als sachrational hingenommen worden.
Ohne nähere Erklärung, den Einsatz der inkriminierten Pestizide zu rechtfertigen und die Frage nach der Menge der eingesetzten Chemikalien mit Hinweis auf das Amtsgeheimnis abzuschmettern, ist hanebüchen und widerspricht jedem gesunden Menschenverstand. Dieser Umstand sollte aber zu denken geben: ist der politische Druck von Lobbyisten im Partei- und Kammerstaat Österreichs auf einen Minister schon so groß, dass dieser gar nicht mehr nach seinem gesunden Menschenverstand handeln kann und Dinge tut, die er dementsprechend auf spontane Fragen hin auch gar nicht mehr richtig begründen kann? Diese grundlegende demokratiepolitische Überlegung sollte man aus Anlass der Diskussion um den „Bienenmörder“ Berlakovich anstellen und nicht oberflächliche parteipolitische Ränkespiele veranstalten.
[1] Mitteilung der Kommission zur Gesundheit von Honigbienen; KOM(2010) 714 endgültig, vom 6. Dezember 2010, S. 2.
[2] Umweltdachverband & Biene Österreich präsentieren 10 Punkte-Programm zur Rettung der Biene, Pressekonferenz vom 14. Mai 2013, s. 1.
[3] ABl. 2006, L 187, S. 24 ff.
[4] Durch Aufnahme in den Anhang der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. 1991, L 230, S. 1 ff.).
[5] Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 (ABl. 2009, L 309, S. 1 ff.).
[6] Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment for bees for the active substance Clothianidin, The EFSA Journal 2013, 11(1):3066; für den Wirkstoff Thiamethoxam siehe The EFSA Journal 2013, 11(1):3067 und für Imidacloprid siehe The EFSA Journal 2013, 11(1):3068.
[7] ABl. 2013, L 139, S. 12 ff.
[8] KOM(2010) 714 (Fußnote 1).
[9] Vgl. Bienengesundheit: EU-weite Beschränkungen für Pestizide treten am 1. Dezember in Kraft; IP/13/457, vom 24. Mai 2013.
[10] Vgl. Bienengesundheit (Fußnote 9) a. a. O..
[11] Natur und Biodiversität, Bienensterblichkeit: EU-Ombudsmann startet nach Beschwerde der österreichischen Volksanwaltschaft eine Untersuchung der EU-Kommission; //www.eu-umweltbuero.at, vom 18. April 2012.
[12] Ombudsmann untersucht, ob Kommission genug gegen erhöhte Bienen-Sterblichkeit unternimmt; EO/12/6, vom 17. April 2012.
[13] P6_TA(2008)0567, vom 20. November 2008.
[14] Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich studierte an der Universität für Bodenkultur (BOKU) die Fachrichtung Landwirtschaft, Pflanzenproduktion.
[15] Agrana-Chef Johann Marihart im Interview „Gegen Bienen kann man nicht sein“, im Kurier vom 1. Juni 2013, S. 13.
Bild: Verena N. / pixelio.de/ © www.pixelio.de