Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU verliert auch der Finanzplatz London seinen „EU-Pass“ und damit der Libor seine Bedeutung
Einführung
Ende Dezember 2020 schied das Vereinigte Königreich aus der EU und deren Binnenmarkt aus und verlor damit auch alle Vergünstigungen im Finanzdienstleistungs-Sektor. Für die britischen Banken und sonstigen Finanzdienstleister bedeutet das, dass sie den sogenannten „EU-Pass“ verloren haben, der es ihnen bisher erlaubt hat, ihre Dienste uneingeschränkt allen Kunden in der EU anzubieten. Ein wichtiges Instrument dafür war der LIBOR-Referenzwert, der am Finanzplatz London, als führendes Kriterium für die kurzfristige Zinsfestsetzung der Banken untereinander, festgelegt wird. Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU verlieren die Londoner Banken dieses „Privileg“ der Festlegung des weltweit führenden Referenzzinssatzes, sodass ehebaldigst nach einem Ersatz dafür gesucht werden muss, um Störungen der Finanzmärkte in der EU zu vermeiden. Obwohl bereits eine Reihe von Ersatz-Referenzwerten vorgeschlagen wurden, hat sich bis jetzt aber noch keiner davon definitiv durchgesetzt. Daher soll jetzt die Europäische Kommission, durch eine Änderung der „EU- Benchmark-Verordnung“, dazu ermächtigt werden, einen Ersatz für den LIBOR zu bestimmen. Die Zeit drängt aber…
Finanzplatz London: Geburtsstätte des LIBOR
Die britische Finanzbranche ist ein Gigant und erwirtschaftet pro Jahr mehr als 130 Mrd. £, was etwa 7% des BIP entspricht. Der Sektor zählt über eine Mio. Angestellte, wozu noch eine weitere Million in verwandten Dienstleistungen, wie Accounting und spezielle Rechtsberatung, hinzukommt. Mit dem Rest der Welt, und besonders der EU, hat das Vereinigte Königreich ein Handelsbilanzdefizit, nicht aber im Bereich der Finanzdienstleistungen, bei denen es 2018 einen Überschuss von 44 Mrd. Mrd. £ erzielte. Die Banken der Londoner City, des weltgrößten Finanzplatzes, hielten im Jahr 2018 Vermögenswerte in Höhe von rund 8.000 Mrd. £ in ihrem Portfolio, wovon etwa 20% auf europäische Klienten, oder auf Euro lautend, entfielen. Das wären in Summe 1.600 Mrd. £. Der Großteil des 735.000 Mrd. Euro umfassenden europäischen Derivatehandels wird in London effektuiert, wobei 90% aller auf Euro lautenden Zins-Swaps dort abgewickelt werden. Gem. Berechnungen der Wirtschaftsprüfer von EY werden – für den Fall der Nicht-Gewährung der „Äquivalenz“ durch die EU[1] – mindestens 1.200 Mrd. £ über den Ärmelkanal verschoben werden.[2]
Entstehung und Ausformung des LIBOR
Der riesige Finanzplatz-Cluster der „Londoner City“ begünstigt naturgemäß die Herausbildung eines Referenzzinssatzes, an dem sich die Kreditzinsen der jeweiligen Großbanken orientieren konnten. Lange Zeit waren nämlich die von den nationalen Zentralbanken einseitig festgelegten Leitzinsen der einzige Referenzzins, der sich am jeweiligen Diskont- bzw. Lombardsatz orientierte, und demgemäß durchaus unterschiedlich ausfiel. Um das Wachstum von Bankgeschäften bzw. Finanztransaktionen der in London domizilierten Großbanken durch einen einheitlichen Referenzzins zu beschleunigen, begann man Ende 1984, unter der Federführung der British Bankers Association (BBA), für das britische Pfund (£) und einige weitere Währungen, eine erste offizielle Zinssatz-Fixierung vorzunehmen, die am 10. Jänner 1986 mit dem Fixing der „London Interbank Offered Rate“ (LIBOR) – des „Londoner Interbanken-Angebotszinses“ – ihr vorläufiges Ende fand. In der Folge wurde das Fixing auf insgesamt 10 Währungen ausgedehnt.[3]
Rein technisch wird der LIBOR, als Zinssatz, den Londoner Banken für Interbankengeschäfte als Richtschnur verwenden, täglich festgelegt. Um 11.00 Uhr wird er durch 12 ausgewählte Banken der BBA festgestellt und gilt dann als Referenzzinssatz für alle Geld-, Devisen- und Wertpapiertransfers. Vereinfacht gesagt, beruht der LIBOR damit auf der Einschätzung einiger weniger Banken über den Zinssatz, zu dem sie Kredite an andere Banken anbieten oder annehmen. Die Umfrage zur Ermittlung des LIBOR ist vertraulich, sodass das Problem, im Vergleich zur Preisbildung in der normalen Wirtschaft, in der mangelnden Transparenz besteht. Ob die von den jeweiligen Banken eingemeldeten Daten stimmen oder nicht, ist nur schwer nachzuprüfen.[4]
Der LIBOR-Skandal und seine Überwindung
Im Juni 2012 wurde bekannt, dass es Absprachen unter den – den LIBOR-Zinssatz festlegenden – Banken gegeben haben soll, wie zB zwischen der Royal Bank of Scotland und Barclays. So soll der LIBOR nicht nach operativ nachvollziehbaren, neutralen Gründen festgelegt worden sein, sondern in einer solchen Form, dass die Banken ihre Verluste zum Teil verschleiern konnten und damit liquider dastanden, als sie es wirklich waren. Dadurch verschlimmerte sich aber die Lage für Zinssätze vieler anderer Finanzprodukte – wie Darlehen und Hypotheken – die durch den LIBOR festgelegt wurden.[5]
In der Folge weitete sich der LIBOR-Skandal auf eine Reihe weiterer Großbanken aus, sodass der London Stock Exchange die Zuständigkeit für die Festsetzung des LIBOR entzogen und auf die New Yorker Börse NYSE Euronext übertragen wurde. Im Juli 2013 wiederum wurde die ICE Benchmark Administration (IBA) für die Verwaltung des LIBOR eingesetzt,[6] die dafür die Intercontinental Exchange Benchmark Administration Ltd. (ICE) gründete, an die Ende Jänner 2014 von der BBA die Funktion des Administrators übergeben wurde.[7] Die britische Aufsichtsbehörde über den LIBOR, die Financial Conduct Authority (FCA), kündigte in der Folge im Juli 2017 an, den LIBOR mit Ablauf des Jahres 2021 durch andere Referenzzinssätze zu ersetzen, da dieser unter erheblichen Schwächen leidet; vor allem gibt es für bestimmte ungesicherte Interbanken-Kredite keinen funktionierenden Markt, sodass der LIBOR diesen auch nicht abbilden kann.[8]
Aktuell wird der ICE-LIBOR für fünf Währungen (US-$, Euro, Pfund Sterling, Yen und Schweizer Franken) täglich von 11 bis 18 Großbanken ermittelt, die ab 11.00 Uhr ihre Zinssätze einmelden, zu denen sie sich untereinander am Londoner Interbankenmarkt Blankokredite in handelsüblicher Größe, samt Gewinnmarge, zur Verfügung stellen würden. Danach kalkuliert die Nachrichtenagentur Thomson Reuters das arithmetische Mittel der eingemeldeten Zinssätze und veröffentlicht dieses nach 11.45 Uhr.[9] Insgesamt sind derzeit weltweit Finanzprodukte im Wert von mehr als 500 Billionen US-$ auf der Basis des LIBOR im Umlauf.[10] Der EURIBOR wiederum liegt Finanzprodukten mit einem Volumen von 180 Billionen Euro zugrunde.[11]
EURIBOR
Neben dem LIBOR besteht noch ein weiterer einschlägiger Referenzzinssatz, nämlich der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate), der am 1. Jänner 1999 zu einem Zeitpunkt eingeführt wurde, als der Euro erstmals als Buchgeld eingesetzt wurde. Er fußt auf dem Anfang 1998 errichteten „EURIBOR-Code of Conduct“,[12] löst den zuvor maßgebenden AIBOR-Zinssatz (Amsterdam Interbank Offered Rate) sowie nationale Referenzzinssätze ab und sollte eine Alternative zum LIBOR bieten. Der EURIBOR ist der Zinssatz, den europäische Banken untereinander beim Handel mit unbesicherten, auf Euro lautenden Krediten, erheben. Täglich melden zur Zeit 19 sog. „Panel-Banken“, darunter zwei deutsche Banken, um 10.00 Uhr ihre Angebotssätze für Ein- bis Zwölfmonatsgelder dem neuseeländischen Unternehmen Global Rate Set Systems[13] ein, das daraus den EURIBOR berechnet. Daneben gibt es für diese Kredite aber auch einen Overnight-Zinssatz, der von Europäischen Banken als EONIA (Euro Overnight Index Average) bezeichnet wird.[14] Ebenso wie der LIBOR wurde aber auch der EURIBOR manipuliert, was im Oktober 2011 erstmals bekannt wurde.
Die „EU-Benchmark-Verordnung“
Aktuell wurde das Ende des EURIBOR bereits 2016 eingeläutet, da die „EU-Benchmark-Verordnung“ in ihrer ursprünglichen Fassung 2016[15], die seit Jänner 2018 angewendet wird, besagt, dass der Referenzzins bis Ende 2019 auf Transaktionsdaten, und nicht auf Einschätzungen von Banken, basieren muss. Da Referenzwerte Interessenkonflikten unterliegen können, ist es notwendig, die Genauigkeit, Robustheit und Integrität derselben sowie auch des Verfahrens zu deren Bestimmung sicherzustellen. Die EU-Benchmark-Verordnung (2016)[16] wird durch eine Reihe von Richtlinien flankiert, die die Ausgestaltung der Referenzwerte näher spezifizieren, wie zB solche, die für die Preisbildung eines börsennotierten Finanzinstruments[17] oder die von Emittenten[18] bzw. von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)[19] verwendet werden. Eine flankierende Verordnung[20] enthält wiederum Bestimmungen, die die Manipulation von Referenzwerten, die für Energiegroßhandelsprojekte verwendet werden, untersagen.
Am 24. Juli 2020 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine weitere Verordnung zur Ergänzung der „EU-Benchmark-Verordnung“[21] vor, mit der Maßnahmen gegen Risiken im Zusammenhang mit der LIBOR-Einstellung ergriffen werden sollen. In der „EU-Benchmark-Verordnung“ (2016) werden der Aufsicht für bestimmte Referenzwerte Befugnisse zur Verhinderung der plötzlichen Einstellung derselben übertragen, nicht aber zugleich verfügt, was im Falle einer etwaigen Einstellung eines kritischen Referenzwertes, zur Verhinderung eines rechtsfreien Raums, gelten soll.[22] Aber gerade in diesem Fall sind die Banken in der EU bei ihrer eigenen Kreditaufnahme, bei der Kreditvergabe an Unternehmen und bei Hypotheken für Wohnimmobilien, besonders stark vom LIBOR abhängig.[23]
In der Folge kam es am 30. November 2020 zu einer Übereinkunft zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den vorerwähnten Kommissionsvorschlag vom 24. Juli 2020, gemäß derer die Kommission ermächtigt wird, einen umfassenden Ersatz-Referenzwert zu bestimmen, der einen Unterbruch in der Ausgestaltung der Finanzmärkte in der EU verhindern soll. EU-Unternehmen dürfen Referenzwerte, die von einem Drittstaat erstellt werden, bis Ende 2023 benützen, und die Kommission wird diesbezüglich bis zum 15. Juni 2023 ermächtigt, durch einen delegierten Rechtsakt gem. Art. 290 AEUV, die Frist um maximal zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 zu erstrecken[24]. Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness, erklärte in diesem Zusammenhang: „I welcome today’s swift agreement on financial benchmarks, which means that we will now not be faced with a legal vacuum when LIBOR disappears“.[25]
Wer sind die Nachfolger von LIBOR und EURIBOR?
Auch wenn das Ende von LIBOR und EURIBOR mit dem Jahreswechsel 2021/22 feststeht, so sind die Nachfolgelösungen weit weniger offensichtlich. Für das Pfund Sterling sind mit dem SONIA (Sterling Overnight Index Average) und für den US-$, mit dem 2018 eingeführten SOFR (Secured Overnight Financing Rate),[26] zwar kurzfriste Alternativen für den LIBOR Overnight gefunden worden, doch eine Lösung für längere Laufzeiten gibt es noch nicht. Dazu kommen noch der SARON (Swiss Average Rate Overnigt) und der TONAR (Tokyo Overnight Average Rate)[27].
Von diesen Übernachtzinssätzen ausgehend, müssen die Marktteilnehmer zunächst eine Terminkurve für längere Laufzeiten entwickeln. Auch in der Euro-Zone ist man noch nicht weiter. Im März 2017 ist ein Vorstoß des Europäischen Geldmarktinstituts (EMMI) gescheitert, das Erhebungsverfahren des EURIBOR auf ein rein transaktionsbasiertes Modell umzustellen. Das Handelsvolumen zwischen den Banken am Geldmarkt ist zu gering und reicht offenbar nicht aus, um den Referenzzins auf diesem Weg zu berechnen. EMMI prüft nun ein Hybridmodell, bei dem Transaktionsdaten verwendet werden, bei Bedarf aber auch andere Quellen herangezogen werden können.[28]
Im September 2017 hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Vorschlag veröffentlicht, bis 2020 einen eigenen Geldmarktzins zu veröffentlichen, der als Ergänzung zum vorerwähnten EONIA (European Overnight Index Average) gedacht ist. Parallel dazu arbeitet das EMMI nämlich auch an einer Reform des EONIA. Nach längeren Diskussionen wurde der Referenzzinssatz EONIA aber durch den neuen Zinssatz ESTER (Euro Short-Term Rate) ersetzt, der sich gegen die beiden anderen Kandidaten GC Pooling Deferred, der von der Deutsche-Börse-Tochter Stoxx produziert wird, und Repo Funds Rate, aus der britischen Nex-Gruppe stammend, durchsetzte.[29] Der ESTER wird von der EZB bereits ab Oktober 2019 veröffentlicht[30].
Insgesamt gestalteten sich die Vorarbeiten zur Abschaffung des LIBOR mehr als „holprig“.[31] Wie der Branchenverband International Swaps and Derivates Association (ISDA) am 23. September 2020 ankündigte, will er erst Mitte bis Ende Januar 2021 seine neue, überarbeitete Dokumentation zur Libor-Abschaffung veröffentlichen. Diese soll unter anderem auch Hinweise darüber enthalten, welche alternativen Zinssätze und Mechanismen weltweit bei bestehenden Kontrakten herangezogen werden sollen, wenn der LIBOR verschwindet.
Besondere Probleme wirft die Ablösung des LIBOR aber für konzerninterne Darlehensverträge auf, da alle neuen Verträge unter Berücksichtigung der bevorstehenden Änderungen konzipiert werden müssen. Bestehende Darlehensverträge, die auf dem LIBOR basieren und ein Fälligkeitsdatum nach dem 31. Dezember 2021 aufweisen, müssen angepasst werden, da diese üblicherweise keine Ausweichklausel enthalten, die eine dauerhafte Ablösung des LIBOR vorsieht. Viele Experten sind daher der Auffassung, dass solche Altdarlehensverträge, ohne entsprechende Anpassungen, Ende 2021 nicht mehr rechtlich durchsetzbar sein werden. Die fehlende rechtliche Durchsetzbarkeit eines Vertrages kann aus der Verrechnungspreisperspektive aber als Anlass für eine sog. „Umcharakterisierung“ (Delineation) einer Transaktion führen, wobei von der zuständigen Steuerbehörde unter Umständen die Position eingenommen werden kann, dass die Ablösung des LIBOR zu einem Neuabschluss des betroffenen Darlehensvertrages, unter Anwendung aktualisierter Bedingungen wie Zinssatz, Fälligkeit und Vorauszahlung, hätte führen müssen.[32]
Der LIBOR hat aber auch grundlegende Auswirkungen auf die Verrechnungspreissysteme multinationaler Unternehmen, die, auf der Grundlage des LIBOR, Intercompany-Finanzierungsvereinbarungen getroffen haben. Auch hier sollte rechtzeitig reagiert und ein Übergangsszenario erstellt werden, das die Auswirkungen der Einstellung des LIBOR abfedern kann.[33]
Wenngleich es wohl bewusst als publizistische Übertreibung angesehen werden muss, wenn festgestellt wird, dass „the operational challenges of shifting to a new benchmark were more complex and concerning than those created by the UK’s exit from the European Union“[34], oder bemerkt wird: „IBOR-Transition – „Tausendmal so groß wie der Brexit“[35], so ist doch die Schaffung eines universellen Referenzzinssatzes oder von fünf regionalen Referenzzinssätzen eine Sisyphusarbeit von enormem Ausmaß.
Ganz allgemein ist aber festzustellen, dass sich die Befugnis der Kommission zur Bestimmung eines rechtlich fixierten LIBOR-Nachfolgers nur auf Verträge erstreckt, die von beaufsichtigten Unternehmen, wie Banken, Wertpapierfirmen oder Vermögensverwaltern geschlossen wurden, da nur diese Verträge unter die vorerwähnte „EU-Benchmark-Verordnung“ fallen.[36] Bei nicht von beaufsichtigten Unternehmen geschlossenen Verträgen kann dieser Ersatzzins nicht genutzt werden.[37]
Fazit
Die vorstehende Kurzdarstellung der Bestimmung und Administrierung des LIBOR als weltweit anerkannter Referenzzinssatz für Interbankengeschäfte belegt dessen enorme Komplexität und Varianz. Noch komplexer stellt sich aber die Suche nach einem geeigneten Ersatz für den LIBOR dar, der ja mit Ende 2021 abgeschafft wird. Dazu kommt aber noch der Umstand, dass der Finanzplatz London, auf dem ja der LIBOR konfiguriert wird, durch den „Brexit“ mit Ende des Jahres 2020 seinen „EU-Pass“, und damit einen Großteil seiner Bedeutung, verlieren wird.
Für diesen Umstand ist im vorläufig bis Ende Februar 2021 anzuwendenden[38] „Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits“[39], das das zukünftige wirtschaftspolitische Verhältnis zwischen der EU und dem UK reglementiert, keine wie immer geartete Vorsorge getroffen worden. Obwohl das Abkommen keine Erleichterungen für die Finanzbranche beinhält, wird sich die EU nach dessen definitivem Zustandekommen aber viel leichter tun, die britische Finanzregulierung als gleichwertig anzuerkennen und dementsprechend „Äquivalenz“ zu gewähren. Damit dürfen britische Finanzdienstleistungsunternehmen aus dem UK heraus, ihre Dienste den EU-Klienten anbieten, dh sie hätten gleichwertige Zugangsbedingungen zum entsprechenden Sektor des Binnenmarkts.[40]
Unter diesem Aspekt versucht auch der von der britischen Regierung am 21. Oktober 2020 eingebrachte Gesetzesvorschlag einer „UK Financial Services Bill 2020-21“ den Finanzplatz London und dessen Finanzdienstleistungen so weit als möglich zu stärken[41] und diesen gem. den „Basel III“-Standards auszubauen. Damit sollen die Auswirkungen des „Brexit“ auf den Finanzplatz der „Londoner City“ weitgehend abgefedert[42], es vor allem aber der Kommission erleichtert werden, sich für eine „Äquivalenz“-Entscheidung auszusprechen.
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[1] Vgl. dazu nachstehend.
[2] Vgl. Triebe, B. Brexit, Banken und die City: Wer für das Schlimmste plante, lag richtig, NZZ vom 3. Dezember 2020; Triebe, B. Das Machtgleichgewicht ist in der Schwebe, NZZ vom 4. Dezember 2020, S. 8.
[3] Britisches Pfund, Euro, US-$, australischer Dollar, kanadischer Dollar, neuseeländischer Dollar, Schweizer Franken, dänische Krone, schwedische Krone und Yen.
[4] Vgl. Krupp, C. LIBOR-Manipulation: Analyse möglicher Auswirkungen und Empfehlungen für den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf (2014).
[5] Leitner, D. Was ist LIBOR?; https://neuwal.com/2012/08/16/was-ist-libor/
[6] Die ICE Benchmark Administration. Ein Überblick; https://www.theice.com/iba
[7] Vgl. Taylor, J. – Scholl, P. When Worlds Collide: Brexit, the EU Benchmarks Regulation sand LIBOR Discontinuance, Mayer/Brown, February 04, 2019.
[8] Frischemeyer, A. LIBOR – Eine Benchmark auf dem Prüfstand und kautelarjuristische Konsequenzen, Zeitschrift für Wirtschaft- und Bankrecht, Nr. 31 (2018), S. 1441 ff.; https://de.wikipedia.org/wiki/London_Interbank_Offered_Rate
[9] LIBOR, Information about the London InterBank Offered Rate; //www.global-rates.com/interest-rates/libor/libor-information.aspx
[10] //www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/geld/Gezinkte-Karten-manipuliertes-Roulette/story/21356497?dossier_id=1526; laut Lindyuk, Y. – Bali, G. S. Im Fokus: Ablösung des LIBOR und die Auswirkungen auf konzerninterne Finanztransaktionen, pwc Deutschland vom 28. August 2020, soll dieser Betrag über 200 Billionen US-$ betragen; gemäß Schmid, C. Der LIBOR wird Ende 2021 eingestellt: Auswirkungen auf Verrechnungspreise, Taxgate, vom 13. Mai 2019, beträgt die Summe 370 Billionen US-$; Mächler, A. – Zimmermann, M. Abschied vom Libor als Referenzzins: Besser früher als später, NZZ vom 1. März 2020, wiederum gehen von über 300 Billionen US-$ aus.
[11] Die unklare Nachfolge von Libor und Euribor, DerTreasurer, Aufmacher vom 30. November 2017, S. 2.
[12] Schwirz, S. Der Euro, internationale Verträge und Finanzderivate (1999), S. 202.
[14] Vgl. dazu nachstehend.
[15] VO (EU) 2016/1011 des EP und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. 2016, L 171, S. 1 ff.).
[16] Geändert durch VO (EU) 2019/2089 des EP und des Rates vom 27. November 2019 (ABl. 2019, L 317/17 ff.).
[17] RL 2014/65/EU des EP und des Rates (ABl. 2014, L 173, S. 379).
[18] RL 2003/71/EG des EP und des Rates (ABl. 2003, L 345, S. 64).
[19] RL 2009/65/EG des EP und des Rates (ABl. 2009, L 302, S. 32).
[20] VO (EU) Nr. 1227/2011 des EP und des Rates (ABl. 2011, L 356, S. 1).
[21] COM(2020) 337 final.
[22] Financial stability: Commission addresses risk of Libor cessation; https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_20_1376
[23] IP/20/1376.
[24] Parliament and Council strike a deal on the orderly termination of benchmarks, European Parliament/Press Releases vom 30. November 2020, S. 1.
[25] STATEMENT/20/2270.
[26] Bahl, M. LIBOR Ende: Druck und Unzufriedenheit wachsen, vom 4. März 2020, S. 1 zitiert ein Schreiben vom 26. Februar 2020 , in dem eine Gruppe amerikanischer Banken den SOFR für gänzlich ungeeignet hält, den LIBOR zu ersetzen; vgl. auch Uhlig, A. Eine Gnadenfrist für den Referenzzinssatz Libor, NZZ vom 8. Dezember 2020, S.11.
[27] Vgl. LIBOR’s end. How financial firms can prepare for new reference rates, pwc february 2019, S. 3.
[28] Kögler, A. Die unklare Nachfolge von Libor und Euribor, DerTreasurer vom 7. Dezember 2017.
[29] Kögler, A. EZB-Referenzzins Ester ersetzt Eonia, DerTreasurer vom 13. September 2018.
[30] Kögler, A. Was CFOs über die Euribor-Reform wissen müssen, FINANCE Magazin, vom 17. April 2019.
[31] Reuters Staff, Weg zur Libor-Abschaffung bleibt holprig, Reuters Wirtschaftsnachrichten vom 23. September 2020.
[32] Lindyuk/Bali, Im Fokus: Ablösung des LIBOR und die Auswirkungen auf konzerninterne Finanztransaktionen (Fn. 10), S. 3.
[33] Schmid, Der LIBOR wird Ende 2021 eingestellt: Auswirkungen auf Verrechnungspreise (Fn. 10), S. 1.
[34] Zitiert von Bailey, A. Bigger than Brexit: Libor replacement creates new headaches; https://www.fnlondon.com/articles/bigger-than-brexit-libor-replacement-creates-head…
[35] Wingenbach, S. – Haage, K. IBOR-Transition – „Tausendmal so groß wie der Brexit; https://www.management-circle.de/blog/ibor-transition/
[36] Vgl. Scholl, P. – Chapman, C. – Duffee, D. K. Proposal for a Governmental IBOR Tranisiton in the European Union; https://www.eyeonibor.com/2020/09/proposal-for-a-governmental-ibor-transition-in-t…
[37] Coronakrise: Wie die Kapitalmarktunion die wirtschaftliche Erholung Europas fördern kann, Europäische Kommission – Fragen und Antworten, vom 24. Juli 2020 (Quanda/20/1377), S. 6 f.
[38] Vgl. die Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (ABl. 2021, L 1, S. 1 ff.).
[39] ABl. 2020, L 444, S. 14 ff.
[40] Vgl. Triebe, Brexit, Banken und die City: Wer für das Schlimmste plante, lag richtig (Fn. 2).
[41] Vgl. Blaber, L. – Kafcas, J. – Poland, H. UK Financial Services Bill: Amendments to the Benchmarks Regulation to support LIBOR Transition; https://www.jdsupra.com/legalnews/uk-financial-services-bill-amendments-96417/
[42] Brexit, LIBOR and financial crime update: What does the new Financial Services Bill mean for UK market participants; https://momentagroup.com/insight/brexit-libor-and-financial-crime-update-what-does-…