Grundsätzlich gilt die EU als Binnenmarkt, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Nationale Zusatzanforderungen an Produkte oder Dienstleistungen sind nur aus sehr eingeschränkten sachlichen Gründen zulässig.
[[image1]]Dennoch stoßen in der Praxis Unternehmen immer wieder Hürden, wenn sie in anderen EU-Ländern tätig werden möchten. Das kann zB ein österreichischer Bergkäse sein, der in Frankreich nicht so bezeichnet werden darf. Oder eine nationale Berufsqualifikation, die in einem anderen Land nicht anerkannt wird.
Für diese Fälle, wo EU-Recht durch Behörden falsch oder fehlerhaft angewandt wird, gibt es ein EU-weites Beschwerdenetzwerk (SOLVIT). Darin arbeiten Behörden (und teilweise auch Wirtschaftskammern) der betreffenden Länder zusammen, um bilaterale Handelshemmnisse zu lösen.
Für österreichische KMU steht für EU-Beschwerden das Enterprise Europe Network der Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung. Typische Bereiche, wo Handelshemmnisse auftreten, sind:
- – Nationale Zusatzanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
- – Niederlassung als Selbstständiger
- – Besteuerung/Probleme mit Mehrwertsteuererstattung
- – Anerkennung von Berufsqualifikationen
- – Vermarktungsbeschränkungen im anderen Mitgliedstaat
Die SOLVIT-Stelle nimmt eine EU-rechtliche Analyse des Falles vor und nimmt dann Kontakt mit ihrem Pendant im anderen Mitgliedsstaat auf.
Ziel ist eine schnelle und außergerichtliche Rechtsdurchsetzung im Binnenmarkt. Für österreichische Unternehmen ist die SOLVIT-Unterstützung kostenlos.
SOLVIT stellt eine schnelle und kostenlose Alternative zu einem Gerichtsverfahren. Es erspart nicht nur Geld, sondern auch Zeit, da es bemüht ist, innerhalb von zehn Wochen eine praktische Lösung Ihres Problems zu erarbeiten.
Falls Sie ein konkretes Problem im Binnenmarkt haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Enterprise Europe Network der WKÖ.
e-mail: een@wko.at; Tel: 0590900 4206