Der Sicherheitsmann Julian H. gilt als einer der Drahtzieher des Treffens auf Ibiza, das schließlich zum Ende der österreichischen Regierung führte. Jetzt kommt heraus, dass der Mann in einem aktuellen Rechtsstreit zur Affäre falsche Angaben machte.
Ein mutmaßlicher Drahtzieher des „Ibiza-Videos“, der Österreicher Julian H., hat gegenüber dem Landgericht Berlin eingeräumt, an Eides statt falsche Angaben gemacht zu haben. Das geht aus einem Schreiben seines Anwalts Johannes Eisenberg hervor, das WELT vorliegt. In einer neu verfassten eidesstattlichen Versicherung erklärt H., sich mehrfach falsch erinnert zu haben.
Konkret geht es um Vorfälle, bei denen H. im Jahr 2014 – und damit zeitlich vor dem „Ibiza-Video“ – mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. WELT ist es derzeit gerichtlich untersagt, über Genaueres zu berichten. Erstmals hatte WELT darauf hingewiesen, dass Angaben von H. im Widerspruch zu amtlichen Dokumenten stehen.
Die sogenannte Ibiza-Affäre hatte ein politisches Erdbeben ausgelöst und schließlich zum Ende der österreichischen Regierung geführt. Noch immer ist nicht genau geklärt, welche Personen mit welchen Motiven die Falle aufstellten, in die schließlich unter anderem der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache tappte.
Im Jahr 2017 hatte sich Strache auf der Mittelmeerinsel mit einer vermeintlichen Oligarchennichte getroffen und unter anderem über möglicherweise illegale Parteispenden gesprochen. Ein Video davon wurde der „Süddeutschen Zeitung“ und dem „Spiegel“ auf bislang unbekanntem Weg zugespielt.
Nach der Veröffentlichung im Mai 2019 musste Strache als Vizekanzler und Parteivorsitzender zurücktreten. FPÖ-Fraktionschef Johann Gudenus, der ebenfalls auf Ibiza dabei war, legte zeitgleich sein Amt nieder und trat sogar aus der Partei aus. In der Folge zerbrach die rechtskonservative Regierung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).
Auch in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ kamen die Falschangaben des mutmaßlichen Drahtziehers in der vergangenen Woche zur Sprache. In einem Artikel der „FAZ“ zu dem Verfahren wird der Berliner Anwalt von Julian H., Johannes Eisenberg, mit der Aussage zitiert, Umstände der Weitergabe des „Ibiza-Videos“ gingen den „Zeit“-Anwalt einen „Scheißdreck“ an.
Die falschen Angaben sind möglicherweise strafbar
Eisenberg teilte dem Gericht nun mit, man habe die eidesstattliche Versicherung des Antragsstellers nach der Berichterstattung überprüft und „festgestellt, dass er sich falsch erinnerte“. H. nahm mehrere Korrekturen vor.
Unklar bleibt, welche Folgen die Falschangabe für Julian H. persönlich hat. Auch eine fahrlässig falsch abgegebene eidesstattliche Versicherung kann strafbar sein. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
Die Kammer steht jetzt vor der Entscheidung, ob sie den Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft in Berlin weiterleitet. Möglich wäre auch, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus Ermittlungen aufnimmt.
Nicht revidiert hat Julian H. dagegen seine Behauptung, wonach der damaligen Auseinandersetzung mit der Justiz eine Operation zugrunde liegt. Diese will er im Auftrag einer Behörde durchgeführt haben, die ihn in Folge nicht habe schützen können. Genauere Angaben zu dem Auftraggeber machte er nicht.
Quelle:
- Mutmaßlicher Drahtzieher räumt falsche Angaben vor Gericht ein, welt.de, 14.08.2019
Julchen kann machen was er will (hier falsche eidesstattliche Angaben vor einem Gericht zu machen) und wird in dieser Sache wie überhaupt für seine Mitarbeit am Ibiza-Video offenbar von sehr mächtigen Kräften geschützt.
Schade, dass nur das kleine EU-Infothek-Team sich investigativ um die weitere Aufklärung zu den wichtigen und interessanten Hintergründen zum Video verdinestvoll macht.
Es existiert offensichtlich in Ö kein echter äquidistanter Investigativjournalismus mehr!
Es ist ja nur ein Blauer, dachten sich die willfährigen Handlanger der längst vergangen geglaubten Denunziationsjustiz der 30iger Jahre, griffen ohne mit der Wimper zu zucken zur schärfsten Waffe des Rechtsstaates neben dem Freiheitsentzug und machten den politischen Mitbewerbern die Räuberleiter. Vollkommen einleuchtend, denn beim sogenannten „Tatverdächtigen“ handelt es sich nur um den ehemaligen blauen Vizekanzler. Bei einem Kriminellen J.H., Terroristen, Mörder, Vergewaltiger oder Kapitalverbrecher ist man ja bekanntlich zurückhaltender. Für Letztere gelten wie immer die „Unschuldsvermutung“, der Rechtsstaat und die schützenden Menschenrechte. Der „Schmierzettel- Verdacht der – zwischen den Parteien seit Jahrzehnten fein säuberlich aufgeteilten – Staatsanwaltschaft gegen Strache lautet: politische Postenbesetzung im staatsnahen Bereich. Na bum, denkt sich der wissende Österreicher. Also die politisch besetzten Staatsanwälte kritisieren die politischen Postenbesetzungen der letzten 70 Jahre. Diesem offenbar erst gestern neu erfundenen Straftatbestand folgend, müssten wahrscheinlich alle Politiker der letzten 70 Jahre auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene lebenslang hinter Schloss und Riegel. Um die nicht politisch vergebenen Jobs in staatsnahen Betrieben zu zählen, genügen 2 Hände, österreichweit. Erschreckend, aber wahr!!
Der Herr Julian H. macht falsche Angaben laut Welt gegenüber dem Landesgericht Berlin und erklärt fasche Erinnerungen zu haben. Da kann der Staatsbürger in Österreich und in Deutschland das zuständige Gericht nur dringend ersuchen Herrn Julian H. sein Gedächtnis mit einer saftigen Strafe nachzuhelfen. Dieser mutmaßlicher Drahtzieher des Treffen auf Ibiza gehört umgehend von der Justiz einvernommen und womöglich umgehend vor ein Gericht gestellt. Alles andere wäre eine bodenlose Frechheit der Justiz gegenüber den Bürgern in Österreichs. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Was kaum beachtet wird, ist, daß der Beginn von Russia-Gate und von Ibiza-Gate genau dasselbe Strickmuster aufweisen!
In dem englischsprachigen Video auf
https://theduran.com/walls-are-closing-in-on-deep-state-maltese-professor-joseph-mifsud-video/
erfahren wir, daß die schillernde Figur eines Prof. Mifsud im Frühjahr 2016 Trumps Wahlkampfmanager Papadopoulos auch etwas anbot: Dreck über Hillary Clinton.
Und so wie bei Ibiza-Gate eine falsche „Oligarchen-Tochter“ vorgeführt wurde, wurde dem Papadopoulos eine falsche „Nichte Putins“ vorgeführt.
Die Tatsache, daß Russia-Gate und Ibiza-Gate dasselbe ‚Strickmuster‘ aufweisen, beweist, daß Ibiza-Gate nicht von ein paar pleitegegangenen Rechtsanwälten und Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste organisiert wurde, sondern allein von Geheimdiensten (BND + BVT).
Der Herr Julian H. macht falsche Angaben laut Welt gegenüber dem Landesgericht Berlin und erklärt fasche Erinnerungen zu haben. Da kann der Staatsbürger in Österreich und in Deutschland das zuständige Gericht nur dringend ersuchen Herrn Julian H. sein Gedächtnis mit einer saftigen Strafe nachzuhelfen. Dieser mutmaßlicher Drahtzieher des Treffen auf Ibiza gehört umgehend von der Justiz einvernommen und womöglich umgehend vor ein Gericht gestellt. Alles andere wäre eine bodenlose Frechheit der Justiz gegenüber den Bürgern in Österreichs. Es gilt die Unschuldsvermutung.