Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für neue Rechtsvorschriften vorgelegt, durch die 30 % der Kosten für den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen eingespart werden sollen. Bis zu 80 % der Netzausbaukosten entfallen auf Bautätigkeiten wie z. B. Straßenbauarbeiten zur Verlegung von Glasfaserleitungen. Mit dem heutigen Vorschlag können Unternehmen 40 bis 60 Mrd. EUR einsparen.
[[image1]]Hochgeschwindigkeits-Breitbandinfrastrukturen bilden das Rückgrat des Telekommunikationsmarkts und des digitalen Binnenmarkts, an dessen Aufbau die Kommission derzeit arbeitet. Aufgrund eines Flickwerks an Regeln und Verwaltungsverfahren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene schreitet der Netzausbau jedoch nur langsam voran. „Vielerorts beeinträchtigen die heute geltenden Vorschriften die Wettbewerbsfähigkeit Europas“, so die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes.
Der Verordnungsentwurf stützt sich auf bewährte Verfahren, wie sie in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Litauen, den Niederlanden, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien und dem Vereinigten Königreich angewandt werden, überlässt organisatorische Fragen aber weitgehend den Mitgliedstaaten.
Neelie Kroes erklärte hierzu: „Jeder sollte einen schnellen Breitbandanschluss bekommen können. Ich will die bürokratischen Hürden beseitigen, die dies derzeit verhindern. Die Europäische Kommission setzt sich dafür ein, dass solche Breitbandanschlüsse schneller und zu geringeren Kosten verfügbar werden.“
Nach einer Zustimmung durch das Europäische Parlament und den Rat wären die neuen Vorschriften in der gesamten EU unmittelbar anwendbar.
Mit der Initiative geht die Kommission vier Hauptproblemfelder an
– Es soll sichergestellt werden, dass neue und renovierte Gebäude über eine hochgeschwindigkeitsfähige Breitbandinfrastruktur verfügen.
– Der Zugang zur Infrastruktur, d. h. zu Leitungsrohren, Leerrohren, Einstiegsschächten, Verteilerkästen, Pfählen, Masten, Antennenanlagen, Türmen und anderen Trägerstrukturen, soll zu fairen und angemessenen Bedingungen und Preisen gewährt werden.
– Der bisher unzureichenden Koordinierung von Bauarbeiten soll ein Ende gesetzt werden, indem alle Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, Vereinbarungen mit anderen Infrastrukturbetreibern auszuhandeln.
– Die komplexen und zeitaufwendigen Genehmigungsverfahren, insbesondere für die Nutzung von Masten und Antennen, sollen durch standardmäßige Bearbeitungsfristen von sechs Monaten und die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle vereinfacht werden.
Derzeit herrscht wenig Transparenz bei bestehenden physischen Infrastrukturen, die sich für den Breitbandausbau eignen würden; zudem fehlt es an angemessenen gemeinsamen Bestimmungen für den Breitbandausbau in der EU. Gegenwärtig gibt es keinen Markt für physische Infrastrukturen oder die Nutzung des Potenzials, das die Infrastruktur anderer Versorgungsbereiche bietet. In manchen Mitgliedstaaten schrecken die geltenden Vorschriften Versorgungsunternehmen sogar davon ab, mit Telekommunikationsunternehmen zusammenzuarbeiten.